Eine deutsche Flagge und Münzen als Symol für staatliche Eigenheimförderung

Staatliche Förderung von Hausbau und Hauskauf: Diese Möglichkeiten gibt es

Wer ein Haus bauen oder kaufen möchte, muss mit hohen Kosten rechnen. Ganz alleine müssen Sie diese im besten Fall aber nicht tragen, denn der Staat greift Ihnen mit attraktiven Fördermöglichkeiten unter die Arme. Welche Optionen es gibt, welche Voraussetzungen jeweils gelten und wie hoch die Finanzspritze ausfällt, erfahren Sie hier.

Förderung Hausbau und Hauskauf: Übersicht über Kredite und Zuschüsse

Ein Neubau beziehungsweise ein Hauskauf geht schnell ins Geld, weshalb Sie sich noch vor der Grundsteinlegung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Kaufvertrags nach geeigneten Fördermöglichkeiten umsehen sollten. Die Programme sind jedoch oft komplex und nicht immer ist es einfach, die beste Option zu finden. Nehmen Sie sich daher die nötige Zeit und gehen Sie alle Möglichkeiten sorgfältig durch. Während den meisten etwa die bundesweit agierende Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Begriff ist, wissen nur die wenigsten, dass auch Fördermittel auf Länderebene zur Verfügung stehen.

KfW-Förderung Energieeffizient Bauen

Schlechte Nachrichten für alle zukünftigen Bauherren: Während die KfW in der Vergangenheit mit attraktiven Krediten und Zuschüssen für Neubauten winkte, werden aktuell überwiegend energetische Einzelmaßnahmen sowie die energetische Sanierung von Bestandsbauten gefördert.

Zwar sollte das beliebte Förderprogramm Effizienzhaus 55 Ende Januar 2022 ohnehin auslaufen, doch überraschte die KfW bereits Mitte Januar mit einem Förderstopp für alle Neubau-Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Lediglich die förderfähigen Altanträge, die noch bis zum Stichtag am 24. Januar 2022 eingegangen sind, werden genehmigt. Für diese Entscheidung gibt es 2 Gründe: Zum einen hat die hohe Nachfrage nach der KfW-Neubau-Förderung schlicht die finanziellen Mittel überstiegen. Zum anderen sollen Neubauten in der Zukunft noch energieeffizienter werden: So habe sich der Standard Energieeffizienzhaus 55 bereits durchgesetzt, weshalb er auch in Kürze zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß werden soll. Aktuell werden die Programme daher reformiert und neue Anforderungen an Energieeffizienzbauten ermittelt. Wann die KfW-Neubau-Förderung wieder zur Verfügung stehen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt (Stand März 2022).

KfW-Wohneigentumsprogramm: KfW-Förderung für Hauskauf und Hausbau

Im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro. Der Kredit steht allen zur Verfügung, die Wohnraum kaufen oder bauen möchten. Wichtigstes Kriterium hierbei ist jedoch, dass es sich um eine selbst genutzte Immobilie handeln muss. Nicht gefördert werden unter anderem vermietete Immobilien, Ferienhäuser oder Gewerbeobjekte. Das KfW-Wohneigentumsprogramm greift nicht nur bei Häusern, sondern kann auch als staatliche KfW-Förderung zum Erwerb einer Eigentumswohnung genutzt werden.

Baukindergeld

Durch die Eigenheimförderung in Form von Baukindergeld können Familien ordentlich sparen. Hierbei wird Ihnen für den Bau oder den Kauf eines Hauses ein pauschaler Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind gewährt, der über 10 Jahre lang mit 1.200 Euro jährlich ausgezahlt wird. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Um Baukindergeld beantragen zu können, darf Ihr Haushaltseinkommen eine Obergrenze von 90.000 Euro nicht übersteigen. Haben Sie mehr als ein Kind, so erhöht sich der Freibetrag für jedes zusätzliche Kind um 15.000 Euro. Bei 3 Kindern dürften Sie also maximal (90.000 Euro + 2 x 15.000 Euro =) 120.000 Euro verdienen. Relevant ist hierbei das zu versteuernde Einkommen.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Wenn Sie jetzt erst über Hauskauf oder Hausbau nachdenken, sind Sie zu spät dran. Baukindergeld kann nur noch beantragt werden, wenn Sie den Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterzeichnet haben beziehungsweise wenn Ihnen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde. Der Antrag wird nach dem Einzug ins Familienheim gestellt. Der letzte Tag für die Baukindergeld-Beantragung ist der 31. Dezember 2023.

Eigenheimförderung durch Bundesländer und Kommunen

Bundesländer und Kommunen sind zwar dem Staat unterstellt, verfügen jedoch jeweils über einen eigenen kleinen Etat, der speziellen Zwecken zugeführt werden kann. Viele Länder und Kommunen haben sich dazu entschieden, Privatpersonen auf ihrem Weg ins Eigenheim zu unterstützen. Die Abwicklung der Fördermittel erfolgt meist über das zuständige Landesförderinstitut. Häufig handelt es sich dabei etwa um die Landesbank oder die Landestreuhandstelle. Die Art der Förderung ist vielfältig und erstreckt sich unter anderem auf folgende Fälle:

  • Neubau
  • Hauskauf
  • Kauf einer Eigentumswohnung
  • Energieeffizientes Bauen
  • Modernisierung
  • Sanierung
  • Barrierefreier Umbau
  • Altersgerechter Umbau

Bundesländer und Kommunen haben in der Regel ein besonderes Interesse daran, einkommensschwache Haushalte und Familien zu unterstützen. So erhalten Sie die Förderung oft nur dann, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Häufig ist die Bewilligung der Fördermittel auch daran geknüpft, dass die Immobilie über einen langen Zeitraum selbst genutzt werden muss.

BAFA-Förderung: Zuschüsse für energieeffiziente Einzelmaßnahmen

Zuschüsse und günstige Darlehen erhalten Sie nicht nur für Hauskauf und Hausbau an sich, sondern auch für einzelne energieeffiziente Maßnahmen. Die wohl bekannteste Förderung ist hierbei der Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vorrangig für die energieeffiziente Sanierung von Bestandsbauten, aber auch für andere Investitionen in erneuerbare Energien gewährt wird. Sie erhalten die BAFA-Förderung direkt und müssen diese später nicht zurückzahlen.

Das BAFA bezuschusst unter anderem:

  • Wärmepumpen: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • Biomasseanlagen: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • Solarthermieanlangen: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
  • Hybridheizungen: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
  • Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen: bis zu 20 % der förderfähigen Kosten

Tauschen Sie eine alte Ölheizung durch eine neue Hybridheizung, Wärmepumpenanlage oder Biomasseanlage aus, erhöht sich der Fördersatz noch einmal um weitere 10 Prozent.

Sonstige staatliche Fördermittel

Bei staatlicher Förderung denken die meisten an „echte“ Finanzspritzen wie Kredite und Zuschüsse. Doch es gibt zahlreiche weitere Programme, die Sie eher indirekt, dafür aber kontinuierlich bei Hauskauf oder Hausbau unterstützen. Dazu zählen in erster Linie der klassische Bausparvertrag sowie das Wohn-Riester-Programm der Bundesregierung.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag funktioniert folgendermaßen: Sie zahlen zunächst über mehrere Jahre regelmäßig in Ihren Bausparvertrag ein. Ist schließlich genügend Guthaben vorhanden und wird Ihr Vertrag zuteilungsreif, dann erhalten Sie Ihr gesamtes Geld inklusive Zinsen ausgezahlt. Darüber hinaus haben Sie durch Ihre regelmäßigen Einzahlungen den Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erworben. Ihr Guthaben und das Bauspardarlehen können Sie daraufhin in eine Immobilienfinanzierung einfließen lassen.

Um vor allem Geringverdienern und einkommensschwachen Familien den Traum vom Eigenheim etwas greifbarer zu machen, kann der Bausparvertrag mit einer von 2 weiteren Förderungen kombiniert werden: der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

  • Arbeitnehmersparzulage: Die Arbeitnehmersparzulage wird gewährt, wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparer einzahlen. Sie erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 43 Euro pro Jahr. Zahlt auch Ihr Ehepartner mit ein, verdoppelt sich der jährliche Zuschuss. Da sich die Arbeitnehmersparzulage explizit an Geringverdiener richtet, darf Ihr Einkommen 17.900 Euro (für Allein-Einzahler) bzw. 35.800 Euro (für verheiratete Paare oder Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft) nicht überschreiten.
  • Wohnungsbauprämie: Die Wohnungsbauprämie eignet sich, wenn Sie etwas zu viel verdienen und für die Arbeitnehmersparzulage nicht infrage kommen. Doch auch bei der Wohnungsbauprämie gibt es eine Einkommensobergrenze. Diese liegt bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Paare. Die jährlichen Zuschüsse belaufen sich hier auf 70 Euro (für Allein-Einzahler) bzw. 140 Euro (für verheiratete Paare oder Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft).

Wohn-Riester

Der Wohn-Riester ist das Eigenheim-Pendant zur klassischen Riester-Rente, wobei hier weniger der Aufbau einer zusätzlichen Rente, sondern vielmehr der Erwerb eines Eigenheims als eine Art von privater Altersvorsorge unterstützt wird. Hierbei zahlen Sie einen Teils Ihres Einkommens in einen Riestervertrag ein, wobei Sie während der Einzahlungsphase in den Genuss steuerlicher Vorteile kommen. Darüber hinaus erhalten Sie staatliche Zuschüsse. Das angesparte Geld – inklusive staatlicher Zulagen – kann dann später in die Immobilienfinanzierung einfließen.

Doch es gibt nicht nur einen Haken: So ist eine Immobilie nur dann riester-fähig, wenn Sie diese selbst bewohnen. Darüber hinaus müssen Sie alle Einzahlungen und alle Zulagen nach Renteneintritt versteuern. Hinzu kommt eine Art finanzieller Ausgleich dafür, dass Sie die Immobilie bereits vor Renteneintritt nutzen konnten. Ob sich Wohn-Riester für Sie am Ende lohnt, sollten Sie daher gut durchkalkulieren. Attraktiv wird es eigentlich erst dann, wenn Sie weitere Zuschüsse erhalten. Diese gibt es etwa für einkommensschwache Familien.

Steuerliche Vergünstigungen

Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass keine Förderung so wirklich zu Ihrem Vorhaben passt, bleiben Ihnen noch immer steuerliche Vergünstigungen. Diese gibt es jedoch nur bei der Sanierung von Bestandsbauten sowie unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Immobilie muss bereits über 10 Jahre alt sein.
  • Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.
  • Sie dürfen keine Fördermittel in Anspruch genommen haben.

Sind alle 3 Bedingungen erfüllt, können Sie in den ersten beiden Jahren mit Steuerermäßigungen von jeweils 7 Prozent auf die Sanierungskosten rechnen (maximal 14.000 Euro pro Jahr). Im dritten Jahr stehen Ihnen noch 6 Prozent (maximal 12.000 Euro) zu.

Wollen Sie ein Haus kaufen oder bauen, um es später zu vermieten, so können Sie im Übrigen von sehr viel weitreichenderen Steuervorteilen profitieren. Hierbei können Sie zahlreiche Posten – darunter Reparaturkosten, Hausgeld und sogar die Kreditzinsen für die Baufinanzierung – von der Steuer absetzen.

Fazit: Nutzen Sie alle Möglichkeiten aus!

Es gibt zahlreiche Arten der staatlichen Eigenheimförderung: Das ist einerseits natürlich von Vorteil, andererseits macht es die Auswahl der richtigen Förderung denkbar schwierig. Sie sollten sich ausreichend Zeit nehmen, um alle Förderoptionen durchzugehen und miteinander zu vergleichen. Oft hilft auch ein direktes Gespräch mit Ihrer Bank oder ein kurzer Anruf bei den Förderstellen. In jedem Fall gilt: Kümmern Sie sich vorab um die passende Förderung! Nachträglich – also nach Beginn der Bauarbeiten oder nach Abschluss des Kaufvertrags – können nur noch die wenigsten Maßnahmen beantragt werden.

Bildnachweis: Vitalii Stock / Shutterstock.com

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