Was ist die Wohnungsbauprämie?

Ein Pärchen lässt sich beraten

Wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen möchte, kann unter gewissen Umständen von der Wohnungsbauprämie profitieren. Diese spezielle Prämie kann dann unter anderem dazu genutzt werden, den Bausparvertrag oder eine vergleichbare Sparanlage aufzuwerten. Was müssen Sie dabei beachten?

Die Wohnungsbauprämie existiert in Deutschland schon seit vielen Jahrzehnten. Eingeführt wurde sie im Jahre 1952, um Menschen mit einem niedrigen Einkommen dabei zu unterstützen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu können. Aber nicht jeder, der eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, kann diese Prämie in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wird sie nicht direkt in bar an den Bausparer ausgezahlt, sondern kann nur in Verbindung mit einem bestehenden Bausparvertrag auf eben diesem gutgeschrieben werden. Allerdings ist das Bausparen zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: Januar 2021) nicht sehr attraktiv, da die Zinsen zu niedrig sind, um tatsächlich von einem Bausparvertrag profitieren zu können.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um eine Wohnungsbauprämie beantragen zu können?

Nicht jeder, der ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder bauen möchte, kann auch automatisch eine Wohnungsbauprämie beantragen. Es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die maximale Höhe des zu versteuernden Einkommens wurde dabei für Alleinstehende auf 35.000 Euro und für Ehepaare auf 70.000 Euro pro Jahr festgesetzt. Beziehen Sie mehr Gehalt, können Sie die Wohnungsbauprämie nicht in Anspruch nehmen. Dementsprechend ist diese spezielle Art der Förderung vor allem für junge Menschen interessant, die sich schon früh für ein Eigenheim entscheiden.

Was ist das zu versteuernde Einkommen und wie wird es berechnet?  

Das zu versteuernde Einkommen, das für die Gewährung einer Wohnungsbauprämie maßgeblich ist, entspricht nicht dem Bruttoeinkommen, sondern liegt unter diesem Wert. Zur Berechnung werden im ersten Schritt sämtliche Einkommensarten addiert. Sollten Sie neben Ihrem Gehalt noch weitere Einkünfte haben – zum Beispiel aus einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit oder der Vermietung eines Objektes –, werden diese Einkünfte zum Einkommen hinzugerechnet. Von der Gesamtsumme werden im nächsten Schritt Ihre Werbungskosten abgezogen. Dazu gehören beispielsweise Sonderausgaben, Freibeträge für Kinder, sämtliche Vorsorgeaufwendungen (Rente, Versicherungen etc.) sowie sonstige spezielle und außergewöhnliche Belastungen. Die genaue Summe Ihres zu versteuernden Einkommens finden Sie im Steuerbescheid des Finanzamtes. 

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Wie hoch ist die vom deutschen Staat geförderte Wohnungsbauprämie?  

Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen als Alleinstehender die genannten 35.000 Euro im Jahr nicht überschreitet, können Sie einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen. Das Formular dazu bekommen Sie von Ihrer Bausparkasse. Es kann ein Sparbetrag von mindestens 50 Euro und maximal 700 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung auf den Höchstbetrag von 700 Euro beträgt 70 Euro, also 10 Prozent der Einzahlung in den (Bau-)Sparvertrag. Sie können zwar mehr einzahlen, allerdings erhöht sich der Förderbetrag dadurch nicht weiter. Bei einer Sparleistung von 50 Euro pro Jahr erhalten Sie eine jährliche Wohnungsbauprämie von 5 Euro. Die Förderung beträgt also immer 10 Prozent. Für Ehepaare, deren Gesamteinkommen bei höchstens 70.000 Euro pro Jahr liegt, subventioniert der deutsche Staat eine Sparleistung von maximal 1.400 Euro jährlich. Bei einer Förderung von 10 Prozent ergibt sich daraus eine maximale Prämie von 140 Euro. Diese Prämie bekommen Sie in der Regel jedoch nur zusammen mit Ihrem Bausparguthaben ausgezahlt, wenn Sie dieses für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen, wie zum Beispiel für den Hauskauf oder die Wohnungsrenovierung.

Wichtig

Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen, der länger als 7 Jahre läuft, bekommen Sie die Wohnungsbauprämie nur für die letzten 7 Jahre gutgeschrieben. Gleichzeitig darf die Gesamtlaufzeit Ihres Sparvertrages aber nicht unter 7 Jahren liegen. Aufgrund dieser recht speziellen Anforderungen ist es empfehlenswert, sich schon vor der Antragstellung ausführlich beraten zu lassen, um in den Genuss der vollen Wohnungsbauprämie zu kommen. 

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