Solarzellen auf dem Dach, es gibt finanzielle Unterstützung durch die BAFA-Förderung

BAFA: So sichern Sie sich Ihre Förderung für erneuerbare Energien

Der Klimaschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Um Verbraucher zur aktiven Unterstützung des Umweltschutzes zu motivieren, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit einiger Zeit den Einsatz erneuerbarer Energien. Immobilienbesitzer dürfen sich dabei über Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten freuen.

Was ist die BAFA-Förderung?

In Sachen Hausbau hat sich in den letzten Jahrzehnten einiges getan. Heizwärme wird nicht mehr ausschließlich aus Öl, Gas oder Holz gewonnen, sondern zunehmend auch aus erneuerbaren Energien. So sorgen Innovationen wie Biomasseheizungen, Solarthermie und moderne Hybridheizungen dafür, dass Haushalte immer unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden. Doch leider ist die Umrüstung nicht gerade günstig: Um dennoch einen Anreiz für den Einsatz derartiger Maßnahmen zu schaffen, stellt das BAFA attraktive Förderungsmöglichkeiten in Aussicht. Im Gegensatz zur ebenfalls weit verbreiteten KfW-Förderung handelt es sich hierbei nicht um Darlehen, sondern ausschließlich um Zuschüsse. Wird die BAFA-Förderung bewilligt, müssen Sie das Geld also nicht zurückzahlen.

BAFA: Was wird gefördert?

Bis Ende 2020 mussten sich Immobilienbesitzer noch durch zahlreiche unterschiedliche BAFA-Programme wühlen, um die passende Förderung zu finden. Anfang 2021 wurden diese Programme jedoch unter dem einheitlichen Titel „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) zusammengeführt. Unter anderem fördert das BAFA mit dem BEG EM folgende Maßnahmen:

  • Austausch einer alten Heizanlage
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen)
  • Optimierungen der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Einbau neuer Fenster oder Türen, Dach- oder Fassadendämmung)
  • Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude

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BEG Förderung 2021: Zuschüsse im Überblick

Die meisten Immobilienkäufer setzen sich dann mit BAFA- oder BEG-Förderung auseinander, wenn sie eine alte Heizungsanlage ersetzen oder für die Verwertung erneuerbarer Energien umrüsten wollen. Ölheizungen werden hierbei nicht gefördert. Gas-Brennwertheizungen werden nur bezuschusst, wenn diese mit erneuerbaren Energien gekoppelt werden oder wenn sie für einen späteren Umbau zur Gas-Hybridheizung vorbereitet werden. In der Vergangenheit gab es für das Heizen mit erneuerbaren Energien feste Förderbeträge. Seit 2020 werden diese prozentual zu den tatsächlichen förderfähigen Kosten berechnet. Je nach Heizungsart dürfen Sie sich über Grundzuschüsse in Höhe von 20 bis 35 Prozent freuen.

Übersicht: BAFA-Förderung 2021 für Heizen mit erneuerbaren Energien

  • „Renewable Ready“ Gasheizung (Gasheizung, die spätestens nach 2 Jahren auch Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnt): 20 Prozent Zuschuss
  • Gas-Hybridheizung: 30 Prozent Zuschuss
  • Pelletheizung: 35 Prozent Zuschuss
  • Hackschnitzelheizung: 35 Prozent Zuschuss
  • Scheitholzvergaser: 35 Prozent Zuschuss
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe: 35 Prozent Zuschuss
  • Wasser-Wärmepumpe: 35 Prozent Zuschuss
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 35 Prozent Zuschuss
  • Luft-Luft-Wärmepumpe: 35 Prozent Zuschuss
  • Solarthermie: 30 Prozent Zuschuss
  • Heizungsoptimierung: 20 Prozent Zuschuss

Die Höhe der Förderung bemisst sich an den förderfähigen Kosten. Dazu zählen – anders als häufig vermutet – nicht nur der Kauf und die Montage einer neuen Heizung. Als förderfähig werden folgende Positionen eingestuft:

  • neue Heizungsanlage
  • Montage der neuen Anlage
  • Ausbau und Entsorgung der Altanlage
  • ggf. bauliche Maßnahmen (z. B. Wanddurchbruch)
  • Anschluss ans öffentliche Gasnetz
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Smart Home Heizung)
  • Kosten für Energieberater (mit max. 80 Prozent gefördert, max. 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten)
  • Kosten für Planung, Überwachung und fachmännische Abnahme der Bauleistungen (mit 50 Prozent von max. 10.000 Euro gefördert, max. 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern)

Zwar können Sie viele Kostenpunkte den förderfähigen Kosten zurechnen, doch ist die Maximalhöhe gedeckelt:

  • Wohngebäude: max. 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden: max. 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Nicht-Wohngebäude: max. 15 Mio. Euro (max. 1.000 Euro pro Quadratmeter)
  • Vollsanierung oder Neubau von Nicht-Wohngebäuden: max. 30 Mio. Euro (max. 2.000 Euro pro Quadratmeter)

Austauschprämie für Ölheizung

Die aufgelisteten Fördersätze stellen lediglich einen Grundbonus für den Umstieg auf oder den Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien dar. Nutzen Sie in Ihrem Haus eine Ölheizung, die bereits seit mehr als 2 Jahren in Betrieb ist, erhalten Sie für den Austausch der Anlage eine zusätzliche Austauschprämie in Höhe von weiteren 10 Prozent – dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Ölheizung durch eine Gas-Brennwertheizung oder Solarthermie ersetzen.

Lassen Sie die alte Ölheizung ausbauen und ersetzen Sie diese beispielsweise durch eine moderne Gas-Hybridheizung, stehen Ihnen die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und darüber hinaus die Austauschprämie in Höhe von 10 Prozent zu. Insgesamt erhalten Sie so 40 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerstattet.

iSFP-Bonus

Weitere 5 Prozent Kostenerstattung erhalten Sie, wenn Sie sich an einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) halten. Ein Energieberater erstellt dabei ein Sanierungskonzept, das voll und ganz auf Ihre Immobilie zugeschnitten ist. Das Ziel des Sanierungsfahrplans ist es, das Maximum aus der energetischen Sanierung herauszuholen und Ihre Immobilie so energieeffizient wie möglich zu machen. Bedenken Sie hierbei jedoch, dass die Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan innerhalb von höchstens 15 Jahren abgeschlossen sein müssen.

Innovationsbonus

Ein letzter 5-Prozent-Bonus wartet noch auf Sie: Fällt Ihre Entscheidung auf eine Biomasseheizung mit besonders niedrigen Feinstaubemissionswerten, steht Ihnen der sogenannte Innovationsbonus zu.

Kurzum: Das Meiste können Sie aus Ihrer BAFA-Förderung herausholen, wenn Sie dem individuellen Sanierungsfahrplan des Energieberaters folgen und Ihre alte Ölheizung durch eine Pellet- oder eine Gas-Brennwertheizung mit Wärmepumpe und Biomasse ersetzen. Ihnen würden in diesem Fall die Grundförderung von 35 Prozent sowie alle verfügbaren Boni zustehen. Die maximale Fördersumme beläuft sich so auf 55 Prozent der förderfähigen Kosten.

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BAFA-Antrag stellen: In 3 Schritten zur Förderung

Schritt 1: Online-Antrag stellen

Wie bei den meisten anderen Fördermitteln so gilt auch beim BAFA-Zuschuss: Sie müssen Ihre Förderung beantragen, bevor Sie mit den Um- oder Ausbaumaßnahmen loslegen. Zunächst müssen Sie dafür detaillierte Kostenvoranschläge für die gewünschten Maßnahmen einholen. Diese können Sie im Anschluss gemeinsam mit Ihrem BAFA-Antrag einfach und bequem online einreichen.

Schritt 2: Auf Zuwendungsbescheid warten

Das BAFA wird den Antrag daraufhin prüfen und Ihnen einen Zuwendungsbescheid zukommen lassen. Der Bescheid enthält Informationen zur Höhe Ihrer Förderung sowie zum Bewilligungszeitraum. Meist liegt dieser bei 24 Monaten. Darüber hinaus kann der Zuwendungsbescheid auch gewisse Auflagen enthalten. So könnten Sie beispielsweise dazu verpflichtet werden, Ihre neue Heizung innerhalb einer bestimmten Frist in Betrieb zu nehmen. Haben Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, können Sie die Dienstleister Ihrer Wahl damit beauftragen, die geplanten Maßnahmen umzusetzen.

Schritt 3: Verwendungsnachweis, Fachunternehmererklärung und Rechnungen hochladen

Wurden alle Maßnahmen in die Tat umgesetzt, steht nur noch ein letzter Schritt aus. Im Online-Portal des BAFA müssen Sie eine Verwendungsnachweiserklärung, eine Fachunternehmererklärung sowie alle Rechnungen als Nachweis hochladen. Für die Verwendungsnachweiserklärung und die Fachunternehmererklärung können Sie ganz einfach die jeweiligen Muster nutzen, die das BAFA online zum Download zur Verfügung stellt. Dies muss in der Regel maximal 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen sein. Das BAFA prüft dann noch einmal all Ihre Unterlagen. Ist alles in Ordnung, überweist Ihnen die Behörde den versprochenen Zuschuss.

BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren

Grundsätzlich können Sie neben der BAFA-Förderung auch weitere Fördermittel beantragen. Dabei gilt es jedoch, eine Überförderung zu vermeiden: Dies wäre dann der Fall, wenn die Summe aller Zuschüsse und Darlehen, die Sie für den Um- oder Ausbau erhalten, die förderfähigen Kosten übersteigt. Erhalten Sie also mehr Geld, als Sie überhaupt ausgegeben haben, müssen Sie mit Rückforderungen rechnen.

Nicht möglich ist es hingegen, die BAFA-Förderung mit den Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen in selbstbewohnten Immobilien zu kombinieren.

Fazit: Günstig energieeffizient sanieren mit BAFA-Förderung

Wenn Sie planen, Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung zu ergreifen, sollten Sie alle möglichen Fördermittel ausschöpfen. Neben KfW-Krediten zählt die BAFA-Förderung hierbei zu den attraktivsten Finanzspritzen. Durch Grundzuschüsse und Boni können Sie insgesamt sogar über 50 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerstattet bekommen.

Bildnachweis: ND700 / Shutterstock.com

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