Familien und Alleinerziehende, die den Traum von den eigenen vier Wänden in die Tat umsetzen, also eine Immobilie kaufen oder bauen wollen, können beim deutschen Staat eine spezielle Förderung beantragen: das sogenannte Baukindergeld. Dabei besteht die Möglichkeit, pro Kind, das zusammen mit den Eltern (beziehungsweise mit dem Erziehungsberechtigten) in dem neuen Eigenheim wohnt und das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, eine Fördersumme von bis zu 12.000 Euro zu erhalten. Diese Bezuschussung läuft über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren (sprich: pro Jahr 1.200 Euro) und gilt für alle, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Voraussetzungen zu beachten.
Das Wichtigste vorab:
Damit die Familie beziehungsweise der alleinerziehende Elternteil das Baukindergeld beantragen kann, müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf die Unterzeichnung des Kaufvertrages, respektive die Erteilung der Baugenehmigung, nicht vor dem 1. Januar 2018 stattgefunden haben. Zum anderen muss das Kind nicht nur unter 18 Jahre alt, sondern zum Zeitpunkt der Antragstellung zudem auch kindergeldberechtigt sein. Darüber hinaus müssen die Kosten für den Eigentumserwerb (ohne die Erwerbsnebenkosten, wie beispielsweise Notargebühren und die Eintragung in das Grundbuch) höher sein als die Förderung durch das Baukindergeld.
Die wohl wichtigste Voraussetzung, um das Baukindergeld ohne Probleme beantragen zu können, bezieht sich auf die vom Staat festgelegte Einkommensgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Eltern darf dabei nicht über 75.000 pro Jahr liegen. Pro Kind unter 18 Jahren wird zusätzlich dazu ein Freibetrag von 15.000 Euro gewährt. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder zusammensetzen:
Kinder | maximales Haushaltseinkommen | Baukindergeld pro Jahr | Baukindergeld insgesamt |
1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
4 | 135.000 Euro | 4.800 Euro | 48.000 Euro |
5 | 150.000 Euro | 6.000 Euro | 60.000 Euro |
Eine Familie mit fünf Kindern, von denen keines das 18. Lebensjahr überschritten hat und von denen alle nachweislich im Haus der Eltern wohnen sowie kindergeldberechtigt sind , darf demnach ein maximales Jahreseinkommen von 150.000 Euro vorweisen. Hierfür wird der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung verwendet. Zudem müssen sich die Kosten für das Haus (Kauf oder Neubau) beziehungsweise die Eigentumswohnung, für die das Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragt wird, auf mindestens 60.000 Euro belaufen.
Wie gehe ich vor, um das Baukindergeld zu beantragen?
Um das Baukindergeld beantragen zu können, muss sich der Antragsteller spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das neue Domizil online im sogenannten Zuschussportal der KfW-Bank registrieren. Dazu ist es zwingend notwendig, alle geforderten persönlichen Daten zu hinterlegen. Ebenso müssen neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Datenschutzhinweise akzeptiert werden. Die Bestätigung der Identität erfolgt per Videoident-Verfahren oder über den postalischen Weg. Abschließend muss der Antragsteller sämtliche benötigte Unterlagen über die Internetseite der KfW-Bank hochladen. Dazu gehören die offizielle Meldebestätigung, eine Kopie des Grundbuchauszuges, die Einkommensnachweise (Steuerbescheide) des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung sowie der Kaufvertrag beziehungsweise die Baugenehmigung.
Gibt es Nachteile beim Baukindergeld?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass jede Familie, die ein Haus kauft oder baut, das Baukindergeld beantragen sollte, da es keine direkten Nachteile gibt. Wer sich die Immobilie jedoch nur mit dieser Förderung leisten kann, sollte unter allen Umständen einen Finanzierungsplan haben, wenn die Zahlung des Baukindergeldes nach zehn Jahren endet. Zudem sollte man bedenken, dass das Baukindergeld nicht auf einmal, sondern nur jährlich ausgezahlt wird. Wichtig: Sollte die Familie vor Ablauf der zehn Jahre aus dem Haus ausziehen, es verkaufen oder vermieten, muss umgehend die KfW-Bank informiert werden, da die Förderbedingungen dann nicht mehr erfüllt werden.
Falls die Bebauung des Grundstückes aufgrund von Verzögerungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, beispielsweise erst im Jahre 2022, gibt es ebenfalls keine Nachteile. Wichtig ist jedoch, dass die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde. Und auch für unverheiratete Paare mit einem Kind aus einer vorherigen Beziehung gibt es grundsätzlich keine Nachteile, da auch in diesem Fall das Baukindergeld beantragt werden kann. Falls nach der Antragstellung jedoch noch weitere Kinder auf die Welt kommen, werden diese nicht bei der Förderung berücksichtigt.