Ein Notar bei der Arbeit, wie hoch sind die Notarkosten?

Notarkosten – Gebühren für den Immobilienkauf

Der Immobilienerwerb ist nur mit einem notariellen Kaufvertrag möglich. Ohne Einschaltung eines Notars ist der Eigentumsübergang auf den Käufer nicht durchführbar. Für seine Leistungen berechnet der Notar Gebühren, die zu den Kaufnebenkosten gehören. Im folgenden Artikel erfahren Sie unter anderem, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen und ob es Möglichkeiten gibt, Kosten einzusparen.

Warum ist der Gang zum Notar ein Muss beim Immobilienkauf?

Während einige Geschäfte per Handschlag abgewickelt werden können, ist bei einem Immobilienkauf die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich verpflichtend. Der Notar dient als neutraler Betreuer, der beide Parteien schützt und dafür sorgt, dass die Zahlung des Kaufpreises und die Eigentumsumschreibung auf den Käufer vertragsgemäß abgewickelt werden.

Wofür fallen Notarkosten an?

Die Notarkosten setzen sich aus den verschiedenen Aufgaben zusammen, die der Notar rund um den Immobilienverkauf erledigt. Einige der Tätigkeiten des Notars im Überblick:

  • Erstellen eines Kaufvertragsentwurfs
  • Beratung der Beteiligten
  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrages
  • Einsichtnahme in das Grundbuch
  • Einholung des Vorkaufsverzichts der Gemeinde
  • Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers
  • Fälligstellung des Kaufpreises
  • Überwachung der Kaufpreiszahlung
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Eintragung des Eigentümers mit Löschung der Auflassungsvormerkung
  • Eintragung der Grundschuld

Welche Dienstleistungen neben der Beurkundung der Notar im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erbringt, ist vom konkreten Fall abhängig. Je mehr Aufgaben der Jurist übernimmt, desto höher fallen die Notarkosten aus.

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Wie berechnen sich die Notarkosten?

Notare sind nach der Bundesnotarordnung verpflichtet, ihre Tätigkeiten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz zu berechnen. Andere Absprachen, Pauschalen oder Vergünstigungen sind unzulässig. Die genauen Gebühren ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis des Gesetzes. In der Notarkosten-Tabelle ist auch festgelegt, welcher Satz für ein Rechtsgeschäft zu berechnen ist. So wird bei einem Vertragsabschluss die doppelte Gebühr fällig, bei einer einseitigen Erklärung die volle Gebühr.

Welche Notargebühren werden bei einem Hauskauf fällig?

Grundlage für die Rechnung des Notars ist der Kaufpreis, der in diesem Fall den Geschäftswert des Vorhabens darstellt. Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, ist der Grundstückspreis entscheidend. Wird eine Grundschuld zugunsten des Käufers eingetragen, ist ihre Höhe für die Kosten der Eintragung maßgeblich.

Die folgende Tabelle zeigt mögliche Notarkosten bei einem Kaufvertrag über 200.000 Euro. Zusätzlich wird in diesem Beispiel eine Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro ins Grundbuch eingetragen:

DienstleistungGebühr
Beurkundung Kaufvertrag870 € (doppelte Gebühr)
Vollzug des Geschäfts217,50 €
Gebühren für die Abwicklung217,50 €
Beurkundung der Grundschuld177 €
Notaranderkonto537,50 €
Pauschale für Telefon, Post20 €
Zwischensumme2.039,50 €
Zzgl. 19 % MwSt.387,51 €
Insgesamt2.427,01 €

Zusätzlich zu den Notarkosten fallen Grundbuchgebühren für die einzelnen Leistungen an:

LeistungGebühr
Eintragung der Auflassungsvormerkung217,50 €
Löschung der Auflassungsvormerkung25 €
Eintragung des Eigentümers435 €
Eintragung der Grundschuld460,20 €
Insgesamt1.137,70 €
Zzgl. Notarkosten2.427,01 €
Gesamtkosten Notar und Grundbuchamt3.564,71 €

Erwerben Sie eine Immobilie für 200.000 Euro und lassen eine Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro eintragen, belaufen sich die Notar- und Grundbuchkosten also auf insgesamt 3.564,71 Euro.

Wer bezahlt die Notarkosten?

Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notarkosten und sucht aus, wer den Kaufvertrag beurkundet. Sollten Grundschulden des Verkäufers zu löschen sein, geht diese Rechnung zulasten des Verkäufers. Die Kostenverteilung zwischen den Parteien ist Bestandteil des Kaufvertrages.

Kaufen Sie eine vermietete Immobilie, zählen die Notarkosten zu den Anschaffungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden.

Gibt es Möglichkeiten, Notarkosten zu sparen?

Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar. Dennoch haben Sie unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kaufnebenkosten zu senken:

Lassen Sie den Kaufvertragsentwurf direkt vom beurkundenden Notar erstellen. Schalten Sie zusätzlich einen Steuerberater oder einen Anwalt ein, der diese Leistung übernimmt, zahlen Sie doppelt, denn der Notar fertigt den Vertragsentwurf im Rahmen seiner Dienstleistung ohnehin an und berechnet die dafür fällige Gebühr.

Verzichten Sie bei der Abwicklung auf ein Notaranderkonto. Der Jurist verlangt für die treuhänderische Verwahrung des Kaufpreises eine zusätzliche Gebühr. Regeln Sie am besten direkt im Kaufvertrag, wie die Kaufpreiszahlung abgewickelt werden soll. Der Notar prüft in diesem Fall, ob die Voraussetzungen vorliegen, und der Käufer überweist das Geld direkt an den Verkäufer.

Im Zuge der Vertragsabwicklung beurkundet der Notar auch die Grundschuldbestellung zugunsten der kreditgewährenden Bank. Grundsätzlich ist eine Beurkundung nicht unbedingt erforderlich und viele Banken akzeptieren auch eine Beglaubigung, die wesentlich günstiger als die Beurkundung ausfällt.

Handelt es sich um einen Verkauf zwischen Familienmitgliedern oder Freunden, ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers nicht unbedingt erforderlich. Die Vormerkung sichert die Umschreibung des Eigentums und sorgt unter anderem dafür, dass der Verkäufer die Immobilie nicht ein zweites Mal veräußern kann. Sind die Parteien miteinander bekannt und besteht das notwendige Vertrauen, können Sie auf die Eintragung der Vormerkung verzichten.

Fazit: Notarkosten sind obligatorisch und lassen sich nur bedingt senken

Ohne Notar ist die Eigentumsübertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie nicht möglich. Er sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer zu ihrem Recht kommen und der Vertrag wie vereinbart abgewickelt wird. Für das Rechtsgeschäft müssen Sie mit Notarkosten zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises rechnen. Es gelten verbindliche Gebührensätze für Notare, sodass die Dienstleistungen bei jedem Notar gleiche Kosten verursachen.

Eine Reduzierung dieser Nebenkosten ist nur möglich, wenn Sie auf bestimmte Notarleistungen verzichten. Idealerweise lassen Sie sich vorher von dem Juristen beraten, ob und in welcher Form die Kosten gesenkt werden können.

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Bildnachweis: Africa Studio / Shutterstock.com

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