Wann brauche ich ein Notaranderkonto?

Beim Notaranderkonto handelt es sich um ein treuhänderisch geführtes Konto, das der Notar für die Abwicklung eines Immobilien- oder Grundstückskaufvertrages eröffnet und führt. Auf diese Weise wird der Kaufprozess sicherer gestaltet, denn Käufer und Verkäufer haben keinen Zugriff auf das Treuhandkonto des Notars. Für die Verwaltung und die Freigabe des Geldes ist allein der Notar zuständig, wobei er bei diesem Vorgang auf eigenen Namen, aber fremde Rechnung handelt.

Wann ist ein Notaranderkonto erforderlich?

In der Regel zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer. Nur wenn ein „berechtigtes Sicherungsinteresse“ besteht, erfolgt die Abwicklung über ein Notaranderkonto, so regelt es das Beurkundungsgesetz in § 57. Sollte eine Partei die Einrichtung eines solchen Kontos lediglich wünschen, reicht das als Grund für die treuhänderische Verwahrung durch den Notar nicht aus. Auch der Notar darf nicht grundlos die Eröffnung eines Treuhandkontos verlangen.

Ein berechtigtes Interesse kann vorliegen, wenn eine gesicherte Abwicklung des Kaufvertrages nur durch die Einschaltung eines Notaranderkontos gewährleistet oder erleichtert werden kann. Das kann beispielsweise bei einem Zwangsversteigerungsverfahren zutreffen. Auch wenn der Käufer den Kaufpreis durch mehrere Banken finanziert, wird die Abwicklung über ein Treuhandkonto erleichtert. Der Notar kann so sicherstellen, dass der Verkäufer die gesamte Kaufsumme erhält.

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Wie ist der Ablauf bei Abwicklung über ein Notaranderkonto?

Läuft die Kaufpreiszahlung über ein Treuhandkonto, besteht der Ablauf aus verschiedenen Schritten:

  • Beurkundung des Kaufvertrages
  • Beantragung der Eintragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt durch den Notar
  • Einholung eventuell erforderlicher Löschungsbewilligungen für eingetragene Belastungen im Grundbuch
  • Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung bei der Gemeinde durch den Notar
  • Mitteilung des Notars an den Käufer, dass die Zahlungsvoraussetzungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind
  • Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer auf das Anderkonto
  • Übergabe der Immobilie oder des Grundstücks an den Käufer
  • Beantragung der Eigentumsumschreibung auf den Käufer durch den Notar
  • Auszahlung des Kaufpreises vom Notaranderkonto an den Verkäufer

Was kostet die Abwicklung über ein Treuhandkonto?

Die Notarkosten ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Wie hoch die Gebühren für das Notaranderkonto ausfallen, hängt von der Höhe des Kaufpreises ab.

Einige Beispiele für die anfallenden Gebühren:

KaufpreisNotarkosten
200.000 €435 €
500.000 €935 €
750.000 €1.335 €

Dazu kommen weitere Kosten, etwa seitens der Bank erhobene Gebühren für die Kontoführung des Notaranderkontos.

Wer trägt die Kosten für das Notaranderkonto?

Es gibt keine einheitliche Regelung für die Kostenübernahme bei einem Treuhandkonto. Die Beteiligten einigen sich im Vorfeld über die Verteilung der Kosten, wobei häufig der Käufer die Gebühren trägt. Möglich ist auch eine Aufteilung der Notarkosten auf alle Parteien.

Welche Vorteile und Nachteile bietet ein Notaranderkonto?

Die gesteigerten Kosten sind ein Nachteil bei der Abwicklung über ein Notaranderkonto. Zudem dauert es in der Regel länger, wenn die Kaufpreiszahlung über den Notar läuft.

Doch die Parteien profitieren von verschiedenen Vorteilen:

Der Käufer kann sicherstellen, dass der Verkäufer das Geld erst nach Eigentumsumschreibung bekommt und dass er selbst nach seiner Zahlung tatsächlich Eigentümer der Immobilie wird.
Der Verkäufer kann sicherstellen, dass er den Kaufpreis wirklich erhält.
Die Immobilie kann bereits vor der Auszahlung des Kaufpreises sicher übergeben werden.

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