Ein Mensch fährt mit einem Rollstuhl eine Rampe hinauf, ein Beispiel für barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen: Es gibt viel zu beachten

Ganz gleich ob es am fortschreitenden Alter oder an einem plötzlichen Unfall liegt: Es gibt zahlreiche Situationen, die den barrierefreien Umbau der eigenen Immobilie erfordern. Doch was genau versteckt sich hinter dem Begriff Barrierefreies Bauen, welche Maßnahmen sind sinnvoll und wo gibt es Beratung und Fördermittel?

Definition: Was ist barrierefreies Bauen?

Ganz allgemein gesagt bezeichnet der Begriff „Barrierefreiheit“ den Zustand, dass Menschen mit Behinderung oder einer sonstigen Einschränkung bestimmte Lebensbereiche ebenso nutzen können wie Menschen ohne Behinderung. Um dies zu gewährleisten, sind in der Regel Hilfsmittel nötig. In Wohnungen oder Häusern können unter anderem die folgenden Hilfsmittel zu einem barrierefreien Zugang führen:

  • bodengleiche Duschen
  • ausreichend breite Türrahmen
  • Aufzüge und Treppenlifte
  • Rollstuhlrampen
  • Haus-Notruf-Systeme
  • Stütz- und Haltesysteme
  • taktile Leitsysteme bei Sehbehinderungen (z. B. Türbeschriftungen in Braille-Schrift)
  • optische Signale bei beeinträchtigtem Hörvermögen (z. B. Türklingeln mit Licht)

Was genau als „barrierefrei“ gilt, beschreibt dabei die DIN-Norm 18040-2, die sich mit der barrierefreien Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen und Häusern inklusive Außenanlagen beschäftigt. Jedoch finden sich in der DIN-Norm lediglich die absoluten Minimalanforderungen, beispielsweise die Mindestbreite von Türrahmen. Die darin enthaltenen Vorgaben sind also nicht zwingend in jedem Fall tauglich.

Da jede Behinderung mit anderen Herausforderungen einhergeht, müssen Betroffene häufig noch zahlreiche Schritte weiter gehen. So erfordert eine Gehbehinderung vielleicht die Anbringung eines Treppenlifts, während bei einer Sehschwäche intelligente Smart-Home-Features wichtiger sein können. Für einen komplett barrierefreien und auf die jeweilige Form der Einschränkung ausgerichteten Ausbau von Wohnungen hat sich daher neben „Barrierefreies Bauen“ vor allem der Begriff „behindertengerechter Umbau“ etabliert.

Barrierefrei umbauen: Wie gehe ich am besten vor?

Der barrierefreie Um- oder Ausbau von Wohnraum geht mit zahlreichen Hürden einher. Sind Sie etwa infolge eines Unfalls plötzlich auf einen Rollstuhl angewiesen, so müssen unter Umständen die nötigen Rampen angebracht werden. Auch der Ausbau von Türrahmen oder der Einbau eines (Treppen-)Lifts kann hier erforderlich sein. Ergibt sich die Behinderung unerwartet durch einen Unfall, so können Betroffene oft noch nicht wirklich abschätzen, welche Hindernisse es im Alltag zu meistern gilt. In diesem, aber auch in weiteren Fällen sollten Sie sich vorab gut informieren. Die folgenden Beratungsstellen bieten unkomplizierte und meist kostenlose Hilfe bei der Planung eines barrierefreien Umbaus an:

  • städtische oder kommunale Wohnberatungsstellen
  • städtische Bauämter
  • Seniorenbüros
  • Wohlfahrtsverbände
  • ambulante Pflegedienste
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
  • Barrierefrei Leben e.V.

Haben Sie sich ausreichend informiert und wissen Sie, welche Maßnahmen Sie zu ergreifen haben, können Sie sich mit dem Bauunternehmen Ihrer Wahl in Verbindung setzen. Wichtig ist hierbei allerdings eines: Holen Sie vorab nur einen Kostenanschlag ein und geben Sie den Umbau noch nicht final in Auftrag. Denn vorher sollten Sie sich noch um geeignete Fördermittel für barrierefreies Bauen kümmern.

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Förderung: Wo gibt es Zuschüsse für barrierefreies Bauen und behindertengerechten Umbau?

Sowohl der Staat als auch zahlreiche weitere Institutionen greifen Ihnen bei Ihrem barrierefreien Bauvorhaben finanziell unter die Arme. Dabei gibt es nicht nur Förderprogramme für Menschen mit Behinderung: Auch wenn Sie proaktiv handeln und Ihr Eigenheim schon frühzeitig altersgerecht umbauen lassen wollen, können Sie bestimmte altersunabhängige Fördermittel beantragen.

Pflegekasse

Über die Pflegekasse können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Jahr beantragen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, so erhöht sich der Betrag auf maximal 16.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung der Pflegekasse ist allerdings, dass Sie einen offiziell anerkannten Pflegegrad nachweisen können. In welchen Grad Sie eingeordnet sind, spielt dabei jedoch keine Rolle. Die Pflegekasse fördert beispielsweise den Einbau von Aufzügen und Treppenliften, die Installation von Rollstuhlrampen sowie die Anbringung von Stütz- und Haltesystemen. Den Antrag für die Förderung müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen. Reichen Sie hierzu einfach den Kostenvoranschlag sowie alle nötigen Nachweise ein, unter anderem eine Notwendigkeitsbescheinigung des Pflegedienstes.

Integrationsamt und Träger der beruflichen Rehabilitation

Eine besonders umfangreiche Förderung von behindertengerechten Umbaumaßnahmen bieten die Integrationsämter und die Träger der beruflichen Rehabilitation. Dafür sind an diese Zuschüsse aber auch die strengsten Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich steht hier weniger der barrierefreie Umbau selbst als vielmehr der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes im Fokus: Können Sie belegen, dass Sie Ihre Arbeit aufgeben müssten, wenn der Weg zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte nicht behindertengerecht gestaltet wird, so zahlen die zuständigen Ämter teils sogar den Einbau von Aufzügen. Dafür müssen Sie allerdings nachweisen, dass Sie voraussichtlich noch mehrere Jahre erwerbstätig sein werden. Auch Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen Sie hier in der Regel offenlegen.

Landesförderprogramme

Jedes Bundesland hat seine eigenen Wohnbauförderprogramme. Hierbei wird ein bestimmter Geldbetrag in unterschiedliche Baumaßnahmen investiert. Das kann vom Bau von Sozialwohnungen bis hin zu barrierefreien Umbauten reichen. Da hier vor allem Bürger und Familien mit geringem Einkommen gefördert werden, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, um förderberechtigt zu sein.

KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Abbau von Barrieren. Den Zuschuss können Sie sich hier sowohl für Umbaumaßnahmen als auch für den Kauf einer barrierefreien Wohnung sichern. Darüber hinaus sind die Förderprogramme in der Regel altersunabhängig: Sollten Sie also jetzt schon einmal eine bodengleiche Dusche für später einbauen lassen wollen, steht einer KfW-Förderung nichts im Weg.

Für den barrierefreien und behindertengerechten Umbau stehen 2 Förderprogramme zur Auswahl:

  • KfW-Programm 159: Hierbei erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
  • KfW-Programm 455-B: Hierbei erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.250 Euro. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.

Beachten Sie allerdings, dass viele KfW-Förderprogramme voraussetzen, dass der Umbau dem Standard „altersgerechtes Haus“ entspricht. Klären Sie dies am besten mit Ihrem Bauunternehmer ab und lassen Sie sich schriftlich im Bauvertrag versichern, dass der Standard eingehalten wird. Wichtig: Unterzeichnen Sie den Bauvertrag jedoch nicht, bevor Sie die KfW-Förderzusage erhalten. Ansonsten müssen Sie auf die Finanzspritze verzichten.

Weitere Spartipps für behindertengerechte Umbaumaßnahmen

Neben den eigentlichen Fördermitteln für barrierefreien und behindertengerechten Umbau stehen Ihnen noch einige weitere Sparmöglichkeiten zur Verfügung. Zum einen sollten Sie bedenken, dass Sie die Kosten für den Aus- oder Umbau als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen können. Als Voraussetzung hierfür gilt jedoch: Die Schwerbehinderung muss bereits vor Baubeginn vorgelegen haben.

Eine zusätzliche Erleichterung sieht der Staat durch Sonderkündigungsmöglichkeiten bei Sparverträgen vor. Haben Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von über 95, so können Sie Bausparverträge und vermögenswirksame Sparverträge kündigen, bevor diese eigentlich fällig sind. Hier gilt jedoch: Die Feststellung der Behinderung darf erst nach Vertragsabschluss erfolgt sein.

Fazit: Barrierefreies Bauen erfordert eine gute Planung

Jede Behinderung ist anders. Entsprechend muss auch das Eigenheim jeweils auf ganz spezifische Art und Weise ausgebaut werden, um langfristig Barrieren abzuschaffen. Haben Sie eine Behinderung oder streben Sie den altersgerechten Umbau Ihrer Immobilie an, sollten Sie sich vorab gut informieren. Kümmern Sie sich auch frühzeitig um die passende Förderung und lassen Sie sich so finanziell ein wenig unter die Arme greifen.

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Bildnachweis: riopatuca / Shutterstock.com

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