Bargeld und ein Heizungsthermostat als Symbol für die BEG-Förderung

Was ist die BEG-Förderung?

Mit der BEG-Förderung unterstützt der Bund energetische Bauvorhaben und fördert verschiedene Einzelmaßnahmen. Bauherren profitieren von zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen. Mehr zur BEG-Förderung erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist die BEG-Förderung?

In der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) fasst der Bund die bisherigen Fördermittel der KfW und der BAFA in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zusammen. Die BEG-Förderung startete zum 1. Juli 2021. Sie soll den Zugang zu Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Bauherren vereinfachen und die Investition in nachhaltige Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen attraktiv machen.

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Welche Förderprogramme gibt es?

Bei der Bundesförderung gibt es 3 verschiedene Teilprogramme. Wer die Fördermittel vergibt, hängt von dem jeweiligen Programm ab:

FörderprogrammBearbeitung, Art der Förderung
Wohngebäude BEG WGKfW, Kreditmittel und Zuschüsse
Nichtwohngebäude BEG NWGKfW, Kreditmittel und Zuschüsse
Einzelmaßnahmen BEG EMBAFA, Zuschüsse
Einzelmaßnahmen BEG EMKfW, Kreditmittel

Erläuterung:

  • WG = Wohngebäude
  • NWG = Nichtwohngebäude
  • EM = Einzelmaßnahmen

Der Bund fördert Einzelmaßnahmen oder eine Kombination einzelner Maßnahmen. Maximal sind Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig. Nimmt der Berechtigte Kreditmittel in Anspruch, finanziert die KfW bis zu 100 Prozent der Kosten. Möglich sind Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 4 und 30 Jahren. Abhängig von der Laufzeit kann der Darlehensnehmer bis zu 5 tilgungsfreie Jahre in Anspruch nehmen.

Die BEG-Förderung Neubau gilt für Effizienzgebäude Stufe 40. Damit Bauherren die Förderung beantragen können, muss das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ vorliegen. Maximal sind bis zu 150.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit möglich. Davon erhalten Kreditnehmer 18.750 Euro als Tilgungszuschuss. Bei der Sanierung einer bestehenden Immobilie zum Effizienzhaus erhalten Bauherren abhängig von der Effizienzhausklasse bis zu 150.000 Euro Darlehen. Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Der Bund fördert Maßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Folgende Vorhaben nennt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in der Förderübersicht:

MaßnahmeFördersatz
Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken oder Bodendecken, Austausch der Fenster20 %
Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen20 %
Einbau neuer Heizungsanlagen (z. B. BEG-Förderung für Gas-Brennwertheizungen, Wärmepumpen und Solarthermieanlagen)Abhängig von der Anlage zwischen 20 und 35 %, bei Austausch einer Ölheizung bis zu 45 %
Heizungsoptimierung20 %

Was muss ich bei der Antragstellung für die BEG-Förderung beachten?

Der Antragsprozess setzt sich aus 2 verschiedenen Stufen zusammen:

  • Stufe 1 oder Antragsstufe: Beantragung des Vorhabens, endet mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids. Ab diesem Zeitpunkt sind die Fördermittel für 24 Monate reserviert.
  • Stufe 2 oder Verwendungsnachweisstufe: Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind Rechnungen der Fachunternehmen als Nachweis einzureichen. Nach Prüfung durch die BAFA werden die Fördermittel ausgezahlt.

Innerhalb des Antragsprozesses gibt es verschiedene Schritte, bis der Antragsteller den Zuwendungsbescheid erhält:

  • Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten, der eine technische Projektbeschreibung abhängig vom Vorhaben einen individuellen Sanierungsfahrplans erstellt
  • Beantragung der Fördermittel
  • Beginn der Maßnahmen nach Vorlage des Bescheids

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Welche Voraussetzungen gibt es?

Die BEG-Förderung wird nur für Vorhaben innerhalb Deutschlands gewährt. Entscheidend ist, dass mit den Maßnahmen das energetische Niveau des Gebäudes verbessert wird.

Gut zu wissen

Für eine Maßnahme ist jeweils nur ein Antrag zulässig, der entweder bei der BAFA oder bei der KfW gestellt wird. Es ist möglich, für ein Gebäude mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen zu stellen, sofern die Höchstgrenzen eingehalten werden.

Wer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen der BEG-Förderung durchführen möchte, die Anlagentechnik – mit Ausnahme der Heizung – erneuert oder die Fachplanung und Baubegleitung fördern lassen möchte, muss einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuziehen.

Bei Inanspruchnahme der Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung oder für die Heizungsoptimierung ist der Energieeffizienz-Experte nicht verpflichtend, kann aber eingeschaltet werden.

Entscheidet sich der Antragsteller dafür, im Rahmen einer Maßnahme mit einem EEE zusammenzuarbeiten, muss dieser auch bei den weiteren Vorhaben eingebunden werden.

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Wer kann die BEG-Förderung beantragen?

Einen Antrag für die BEG-Förderung können folgende Berechtigte stellen:

  • Privatpersonen oder Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (Vereine oder Verbände)
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Wohnungsbaugenossenschaften

Entscheidend ist, dass der Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks oder Gebäudes, auf dem die geplanten Vorhaben durchgeführt werden sollen, die Mittel beantragt.

Fazit: BEG-Förderung attraktiv für energieeffizientes Bauen oder Sanieren

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude hat der Bund die Beantragung von Fördermitteln für energetische Bauvorhaben vereinfacht. Die leichtere Handhabung soll Eigentümern und Bauherren einen Anreiz für die Investition in den Klimaschutz bieten. Gerade im Bereich von Gebäuden gibt es ein ausgezeichnetes Potenzial, um CO2-Emissionen zu reduzieren. So hat der Bund nicht nur die Förderung für Ölheizungen abgeschafft, sondern unterstützt auch den Einbau nachhaltiger Heiztechnik. Wichtig ist, die Fördermittel unbedingt vor dem Beginn der Maßnahmen zu beantragen und mit einem Fachhandwerker zusammenzuarbeiten. Auch wenn nicht in jedem Förderprogramm die Verpflichtung besteht, ist die Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten zu empfehlen.

Bildnachweis: mahc / Shutterstock.com

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