Was bedeutet wohnwirtschaftliche Verwendung?

Die wohnwirtschaftliche Verwendung kommt bei einem Bauspardarlehen zum Tragen. Laut Paragraf 1 Absatz 3 Bausparkassengesetz (BauSparkG) dürfen die Bausparer die Darlehen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen möglich:

  • Bau, Kauf oder Sanierung von Gebäuden oder Wohnungen, die vorwiegend zum Wohnen genutzt werden
  • Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen an Häusern oder Wohnungen, wobei die Bauteile, die instand gesetzt werden, fest mit dem Gebäude verbunden sein müssen (z. B. Sanierung des Badezimmers)
  • Kauf von Bauland oder Erbbaurechten
  • Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung (Einkauf in einer Seniorenresidenz)
  • Maßnahmen zur Erschließung und Förderung von Wohngebieten
  • Umschuldung eines bestehenden Baufinanzierungskredits
  • Tilgungsersatz für eine neu abgeschlossene Baufinanzierung

Die Immobilie muss in Deutschland liegen und das gesamte Jahr über nutzbar sein. Eine Urlaubsreise oder Konsumgüter wie ein neues Auto dürfen mit dem Bauspardarlehen nicht finanziert werden.

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Wie wird die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen?

Wie der Darlehensnehmer die Verwendung des Bauspardarlehens nachweist, ist abhängig davon, wie er die Mittel nutzt. So können die wohnwirtschaftlichen Zwecke beispielsweise anhand einer Fälligkeitsmitteilung für einen Kaufpreis nachgewiesen werden, sofern es sich um den Erwerb einer Immobilie handelt. Möglich ist auch die Vorlage von Handwerkerrechnungen, aus denen die mit dem Darlehen durchgeführten Maßnahmen hervorgehen. Plant der Bausparer die Ablösung einer bestehenden Baufinanzierung, erfolgt der Nachweis anhand eines aktuellen Darlehenskontoauszugs.

Wie ist der Zusammenhang mit der Wohnungsbauprämie?

Die wohnwirtschaftliche Verwendung spielt nicht nur beim Bauspardarlehen eine Rolle, sondern auch bei der Wohnungsbauprämie. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bausparer eine Wohnungsbauprämie vom Staat. Um die Förderung zu bekommen, sind Einkommensgrenzen einzuhalten, zudem ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Prämie wird für den Bausparer auf seinem Bausparkonto vorgemerkt. Lässt der Sparer sich innerhalb einer Sperrfrist von 7 Jahren die Bausparsumme auszahlen, muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung vorliegen, damit er die Wohnungsbauprämie erhält. Wird der Vertrag für andere Zwecke genutzt, ist die Prämie zurückzuzahlen.

Ein Sonderfall sind Sparer unter 25 Jahren, für welche die Bedingung der wohnwirtschaftlichen Nutzung nicht gilt.

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