Eine geschiedenes Ehepaar bespricht die Schuldhaftentlassung

Was hat es mit der Schuldhaftentlassung auf sich?

Unterzeichnen 2 oder mehr Personen einen Kreditvertrag, haften sie gesamtschuldnerisch. Steigt einer der Kreditnehmer aus dem Vertrag aus, ist das nur mit einer Schuldhaftentlassung möglich. Besonders häufig ist die Entlassung aus der Gesamthaft bei Scheidungen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Bank einen Darlehensnehmer entlässt, wie die Schuldhaftentlassung abläuft und welche Kosten anfallen.

Was ist die Schuldhaftentlassung?

Bei einer Darlehensverbindlichkeit haftet jeder Kreditnehmer mit seinem gesamten Vermögen. Unabhängig von weiteren Darlehensnehmern ist er verpflichtet, bei einem Zahlungsausfall für den gesamten Kreditbetrag aufzukommen. Genaue Regelungen zur gesamtschuldnerischen Haftung finden sich in Paragraf 426 Bürgerliches Gesetzbuch. Scheidet ein Kreditnehmer aus, handelt es sich um eine Schuldhaftentlassung. Das Ausscheiden ist nur mit Zustimmung der Bank möglich, wozu sie allerdings in der Regel nicht rechtlich verpflichtet ist.

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Warum gibt es die Schuldhaftentlassung?

Haben Ehepartner gemeinsam eine Immobilie gekauft, stehen beide als Eigentümer im Grundbuch und sind Darlehensnehmer für die Baufinanzierung. Kommt es zur Trennung und übernimmt einer der Partner die Immobilie, möchte der andere aus der Haftung für den Kredit entlassen werden. Diese Änderung ist nur mit Einverständnis der Bank möglich. Entscheidend ist, dass der Partner, der die Immobilie behält, in der Lage ist, die monatliche Rate allein zu bewältigen. Die Bank prüft die Einkommenssituation und Bonität des verbleibenden Kreditnehmers. Verläuft die Prüfung positiv, ist eine Schuldhaftentlassung möglich.

Ist die Bank nicht mit einer Schuldhaftentlassung einverstanden, ist ein Wechsel des Darlehensnehmers denkbar. Gibt es bereits einen neuen Partner, der den Anteil des Hauses übernimmt, kann er in den Darlehensvertrag einsteigen und den bisherigen Partner ersetzen. Möglich ist unter Umständen auch das Beibringen eines Bürgen – in diesen Fällen kommt es auf die Absprachen mit der Bank an.

Wie läuft eine Schuldhaftentlassung bei einem Immobiliendarlehen ab?

Idealerweise nehmen Sie Kontakt mit der Bank auf, wenn einer der Kreditnehmer aus der Gesamthaftung entlassen werden soll. Das Kreditinstitut überprüft die Bonität des verbleibenden Schuldners. Aus dem frei verfügbaren Monatseinkommen muss die Kreditrate problemlos zu stemmen sein. Üblicherweise sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Selbstauskunft
  • Einverständnis zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft
  • Einkommensunterlagen der letzten 3 Monate
  • ggf. Einkommensteuerbescheid

Abhängig vom Einzelfall fordert die Bank eventuell die Einreichung weiterer Dokumente. Insbesondere bei selbstständigen Kreditnehmern sind in der Regel zusätzliche Unterlagen notwendig. Darüber hinaus ist der Bank die notarielle Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung vorzulegen, aus der sich die neuen Eigentumsverhältnisse nach der Trennung ergeben.

Findet ein Schuldnerwechsel statt und tritt ein neuer Kreditnehmer in den Kreditvertrag ein, sind entsprechende Einkommensnachweise einzureichen.

Welche Kosten entstehen bei der Schuldhaftentlassung und wer zahlt?

Banken legen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, wie hoch die Kosten bei einer Schuldhaftentlassung oder einem Schuldnerwechsel sind. Zusätzliche Kosten fallen für die Löschung des zweiten Eigentümers im Grundbuch an, die über einen Notar veranlasst werden muss.

Die Kosten gehen üblicherweise zulasten des Kreditnehmers, der aus der Haftung entlassen wird.

Unter Umständen lehnen Banken eine Schuldhaftentlassung oder einen Schuldnerwechsel ab und verlangen die Umschuldung des Darlehens in eine neue Finanzierung. In diesem Fall würde für die Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, sofern das Darlehen während der Zinsbindung abgelöst wird. Um das zu vermeiden, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit der Bank suchen.

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Fazit: Schuldhaftentlassung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Möchte ein Kreditnehmer während der Laufzeit des Immobiliendarlehens aus der Finanzierung aussteigen, ist eine Schuldhaftentlassung erforderlich. Vor allem bei Scheidungen oder Trennungen kommt es vor, dass einer der Partner die Immobilie behält und den Kredit weiter bedient. Hier bedarf es einer genauen Absprache mit der finanzierenden Bank, ob und unter welchen Bedingungen die Entlassung aus der Haftung möglich ist. Reicht das Einkommen des verbleibenden Darlehensnehmers nicht aus, ist eventuell ein Schuldnerwechsel möglich und eine andere Person steigt in den Kreditvertrag ein.

Auch beim Verkauf einer Immobilie ist ein Schuldnerwechsel möglich: Handelt es sich um eine Finanzierung mit sehr guten Konditionen, können die Käufer die Verbindlichkeiten übernehmen, sofern die Bank mit dem Wechsel einverstanden ist. Die bisherigen Kreditnehmer werden auch in diesem Fall aus der Schuldhaft entlassen.

Bildnachweis: Portrait Image Asia / Shutterstock.com

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