Bürgschaft: Was ist das eigentlich?

Gemäß Paragraf 765 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet der Bürge gegenüber einem Gläubiger für die Verbindlichkeiten eines Dritten. Der Gläubiger kann also vom Bürgen die Rückzahlung der Schulden verlangen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt die schriftliche Form bei Bürgschaften vor. Für die Übernahme der Bürgschaft unterzeichnet der Bürge einen Bürgschaftsvertrag. Schuldner und Gläubiger müssen diese Urkunde nicht unterzeichnen, es handelt sich um eine einseitige Verpflichtung.

Kaufleute können nach den Regelungen des Handelsgesetzbuchs im Rahmen von Handelsgeschäften eine mündliche Bürgschaftserklärung abgeben.

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Welche Arten von Bürgschaften gibt es?

Je nachdem, wann, wofür oder bis zu welcher Höhe der Bürge eintritt, sind verschiedene Arten von Bürgschaften definiert:

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist die gesetzlich geregelte Form der Bürgschaft. Der Bürge wird zur Zahlung aufgefordert, wenn der Hauptschuldner nicht leistet. Der Gläubiger muss also bis hin zur Zwangsvollstreckung zunächst versucht haben, sein Geld vom eigentlichen Schuldner zu bekommen, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen kann.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bei dieser Bürgschaftsart verzichtet der Bürge auf die sogenannte Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, dass der Gläubiger ihn sofort in Anspruch nehmen kann, wenn er nachgewiesen hat, dass der Schuldner nicht zahlt. Eine vorige Zwangsvollstreckung ist nicht notwendig.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Bürge ist verpflichtet, auf die Anforderung des Gläubigers Zahlung zu leisten. Gibt es Einwände gegen die Zahlung, kann der Bürge diese erst nach seiner Zahlung geltend machen.

Globalbürgschaft

Üblicherweise haftet der Bürge für bereits bestehende Forderungen. Bei einer Globalbürgschaft übernimmt der Bürge auch die Haftung für künftige Forderungen des Schuldners.

Höchstbetragsbürgschaft

Der Bürge haftet bis zu einer bestimmten Höhe für die Verbindlichkeiten des Schuldners.

Teilbürgschaft

Der Bürge übernimmt die Haftung für einen bestimmten Teilbetrag einer Forderung und steht nicht für den gesamten Schuldbetrag ein.

Ehegattenbürgschaft

Bei dieser Bürgschaftsart bürgt ein Ehepartner für den anderen Partner. Gläubiger verhindern mit der Ehegattenbürgschaft, dass Ehegatten im Falle einer Zwangsvollstreckung Vermögen übertragen und dieses so dem Zugriff des Gläubigers entziehen.

Mietkautionsbürgschaft

Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt bei der Anmietung einer Wohnung die sonst übliche Mietkaution. Der Vermieter erhält die Bürgschaftsurkunde, in welcher der Bürge zusichert, Zahlungen zu leisten, wenn der Mieter den Forderungen nicht nachkommt.

Wann erlischt die Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist an das Bestehen einer Forderung gebunden und erlischt, wenn die Verbindlichkeit getilgt ist. Auch wenn der Bürge in Anspruch genommen wurde oder der Gläubiger den Bürgen aus dem Vertrag entlässt, endet die Bürgschaft. Wurde die Bürgschaft nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt übernommen, endet sie automatisch.

Möglich ist auch die befreiende Schuldübernahme eines Dritten. Erklärt ein Dritter sich bereit, die Forderungen des Gläubigers zu erfüllen, kann der ursprüngliche Bürge aus der Haftung entlassen werden.

Welche Rolle kann die Bürgschaft bei einer Baufinanzierung spielen?

Reicht die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers bei einer Baufinanzierung nicht aus, kann sich ein Dritter bereit erklären, gegenüber der Bank eine Bürgschaft zu übernehmen. Bei einer negativen SCHUFA-Auskunft oder nicht ausreichenden Sicherheiten kann die Bank diese zusätzliche Absicherung verlangen. Auch wenn das Kreditinstitut davon ausgeht, dass das Einkommen des Kreditnehmers nicht ausreicht, ist die Bürgschaftsübernahme möglich. Bevor die Bank den Bürgen akzeptiert, erfolgt eine umfassende Prüfung seiner Bonität.

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