Eine Wohngebäudeversicherung sichert gegen Sturmschäden ab

Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer – unabhängig davon, ob Sie selbst in dem Haus wohnen oder nicht. Sie kommt für Schäden am Gebäude auf, die ohne Versicherung so teuer werden können, dass sie praktisch unbezahlbar sind. Allerdings gibt es verschiedene Schäden, die die Gebäudeversicherung nicht einschließt. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Umfang dieser beliebten Versicherung.

Darum ist die Wohngebäudeversicherung wichtig

Niemand ist verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings empfehlen Experten und Verbraucherschützer Hausbesitzern den Abschluss, da die rund um eine Immobilie entstehenden Schäden sehr hoch sein können. Haben Sie eine Immobilie gekauft, zahlen Sie den Kredit ab und müssen für die laufenden Betriebskosten aufkommen. Diese Belastung ist für viele Immobilienbesitzer so hoch, dass sie beispielsweise die Schäden, die durch einen Brand entstehen können, nicht zusätzlich würden bezahlen können. Ohne entsprechende Versicherung könnte der Verlust des Hauses drohen.

Diese Teile der Immobilie sind durch die Gebäudeversicherung abgesichert

Das Haus selbst gehört natürlich zu den versicherten Gegenständen, allerdings umschließt die Wohngebäudeversicherung in den meisten Fällen auch feste Nebengebäude auf dem Grundstück wie etwa Schuppen, Gartenhäuschen oder Garage. Das Carport gehört meist wegen seiner offenen Seiten nicht mehr zum Versicherungsumfang. Sie können allerdings nachfragen, wie es im individuellen Fall darum steht.

Werden Gegenstände beschädigt, die fest mit dem Haus verbunden sind, werden diese meist auch mit versichert. Es kann sich dabei um fest verbaute Heizungen, Sanitäranlagen, fest verlegte Fußböden, Antennen oder Einbauküchen handeln.

Gerade beim letzten Punkt lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Wurde die Küche für das Haus extra eingepasst und ist fest verbaut, fällt sie mit unter die Gebäudeversicherung. Vorgefertigte Module, die sich problemlos abbauen lassen, zählen dagegen zum Hausrat.

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Diese Leistungen bietet die Wohngebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die durch folgende Ereignisse und Einflüsse entstehen können:

  • Feuer: Wenn ein Brand ausbricht oder durch Explosion, Implosion oder Blitzschlag verursacht wird, springt die Versicherung ein und bezahlt den Schaden. Auch die Kosten für Schäden durch Ruß und das Löschwasser trägt sie.
  • Überspannung: Kann zum Beispiel nach einem Blitzeinschlag auftreten.
  • Sturm: Ab einer Windstärke von 8 (was einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h entspricht) kommt die Gebäudeversicherung für Sturmschäden auf, die etwa darin bestehen können, dass das Dach beschädigt wird.
  • Hagel: Große Hagelbrocken können allein oder in Verbindung mit einem Sturm zu Schäden führen, daher macht die Versicherung den Schutz hier nicht von der Windstärke abhängig.
  • Leitungswasser: Durch Wasserrohrbrüche (auch solche, die durch Frost entstehen), austretendes Wasser aus Spül- oder Waschmaschinen, Heizkörpern, Pumpen und sämtlichen Rohren zur Ver- und Entsorgung mit Wasser entstandene Schäden werden beglichen. Ob auch Schäden durch austretendes Wasser bei Wasserbetten oder Aquarien eingeschlossen sind, hängt vom Anbieter ab – bei Bedarf sollten Sie nachfragen.

In manchen Fällen umschließt die Gebäudeversicherung auch Schäden durch Vandalismus. Das ist aber nicht immer so, daher sollten Sie den Leistungsumfang sorgfältig prüfen, wenn Sie darauf Wert legen. Oft können diese Schäden auf Nachfrage mitversichert werden.

Es gilt (Stand März 2021) in allen 16 Bundesländern Rauchmelderpflicht für Neubauten und bis auf Sachsen in allen Bundesländern auch für Bestandsbauten. Haben Sie in Ihrem Haus keine Rauchmelder nach Vorschrift installiert, kann die Wohngebäudeversicherung erlöschen!

Diese Schäden werden durch die Gebäudeversicherung nicht ersetzt

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Schäden, die am Haus entstehen (allerdings nicht, ehe das Haus nicht bezugsfertig ist – hier greift noch die Bauleistungsversicherung). Der Hausrat – also persönlicher, beweglicher Besitz, der sich im Haus befindet – wird von der Versicherung aber nicht ersetzt. Dafür sollten Sie zusätzlich die Hausratversicherung abschließen.

Auch Elementarschäden sind nicht abgesichert. Dabei handelt es sich um Schäden, die etwa durch Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Lawinen etc. verursacht werden. Zur Absicherung gegen solche Schäden lohnt sich vor allem in Risikogebieten die Elementarschadenversicherung.

Führen Sie einen Schaden außerdem vorsätzlich herbei, springt die Versicherung nicht ein. Handeln Sie fahrlässig, bekommen Sie den Schaden meist auch nicht ersetzt – außer, Sie lassen eine entsprechende Klausel in den Versicherungsvertrag einfügen. Dies sorgt aber für höhere Kosten.

Weitere Schäden, für die Sie gegebenenfalls eigene Versicherungen abschließen sollten, sind etwa Glasbruch und Schäden an Anlagen für Photovoltaik, Geothermie oder Wärmepumpen.

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Die Kosten der Gebäudeversicherung schwanken stark

Es gibt viele Einflusspunkte, von denen die Kosten der Wohngebäudeversicherung abhängen, etwa

  • Größe
  • Standort
  • Nutzung
  • Bauweise
  • Art des Dachs
  • Ausstattung
  • Alter
  • Wert

der zu versichernden Immobilie. Hinzukommen optionale Leistungen, die Ihnen wichtig sind und die je nach Angebot zum Grundtarif hinzugebucht werden müssen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung genügend Zeit für einen Vergleich nehmen.

Dafür stellen Sie infrage kommende Anbieter gegenüber. Online können Sie für die Gebäudeversicherung einen Vergleich durchführen und auf einen Blick sehen, welcher Anbieter für Sie die meisten Vorteile biete. Grundsätzlich gilt, dass Sie vor Abschluss der Versicherung die Konditionen sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten oder besonderen Wünschen Rücksprache mit dem jeweiligen Anbieter halten sollten.

Es gibt wegen der vielen Einflüsse keine Möglichkeit, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung genau vorherzusagen. Allerdings gibt es eine Art grobe Richtlinie: Bei kleinen Gebäuden können Sie unter Umständen schon Versicherungen für 150 Euro jährlich finden, für große Immobilien steigen die Kosten auch auf bis zu 600 Euro im Jahr.

Was passiert beim Hauskauf?

Kaufen Sie ein Haus, haben in den meisten Fällen bereits die Vorbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie sind verpflichtet, die Versicherung sofort über den Verkauf in Kenntnis zu setzen. Sie als neuer Eigentümer haben dann einen Monat lang Zeit, die Gebäudeversicherung zu kündigen. So können Sie sich selbst den passenden Anbieter aussuchen. Sind Sie mit dem bestehenden Vertrag zufrieden, können Sie ihn aber auch weiterführen. Allerdings darf auch die Versicherung ihrerseits den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Verkauf auflösen.

Erben Sie das Haus, haben Sie kein Kündigungsrecht für den laufenden Vertrag über die Wohngebäudeversicherung.

Fazit: Eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen ist ratsam

Schäden, für die die Gebäudeversicherung aufkommt, können sehr schnell sehr teuer werden. Daher sind Immobilienbesitzer gut beraten, so eine Versicherung abzuschließen. Das gilt vor allem dann, wenn das Haus einen Teil der Altersvorsorge ausmacht. Behalten Sie immer im Hinterkopf, welche Schäden grundsätzlich über andere Versicherungen wie Hausrat-, Elementar- oder Glasbruchversicherung abgedeckt werden. Dann stellen Sie mit den individuellen Daten Ihres Hauses und Ihren besonderen Wünschen einen Tarifvergleich an. Achten Sie dabei immer auf Ausschlusskriterien seitens der Anbieter! Wenn Sie sorgfältig vergleichen und alle Fragen mit den Ansprechpartnern bei den Anbietern klären, finden Sie den individuell passenden Tarif.

Bildnachweis: Photographee.eu / Shutterstock.com

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