Ein Rohbau, dieser ist durch die Bauleistungsversicherung abgesichert

Bauleistungsversicherung: Wie sinnvoll ist der Schutz für Bauherren?

Bei der Realisierung des Traums vom Eigenheim kann einiges schiefgehen. Schon während der Bauphase können Schäden am Rohbau durch Vandalismus, Unwetter, aber auch durch Material- oder Konstruktionsfehler entstehen. Da das Bauprojekt meist mit einer Baufinanzierung und verschiedensten Kosten einhergeht, sind solche Schäden für Sie als Bauherr besonders belastend. Allerdings können Sie sich mithilfe einer Bauleistungsversicherung gegen Schäden rund um Ihren Rohbau absichern.

Was versteht man unter einer Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung wird auch Bauwesenversicherung genannt und schützt den Bauherrn vor finanziellen Rückschlägen durch unvorhergesehene Ereignisse rund um den Rohbau. Als Sachversicherung schützt sie dabei vor den gängigsten Schäden, die während der Bauphase an Ihrem (Roh-)Bau auftreten können.

Haben Sie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, ist Ihr Bauvorhaben von Baubeginn bis zu seiner Fertigstellung gegen Schäden, die insbesondere, aber nicht ausschließlich durch höhere Gewalt entstehen, abgesichert. Aufgrund dieses Leistungsprofils ist eine Bauwesenversicherung für Bauherren sowie für Bauunternehmen und Bauträger eine der wichtigsten Absicherungen.

Für welche Schäden kommt eine Bauleistungsversicherung auf?

Eine Bauleistungsversicherung dient dazu, Sie als Bauherr vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse während der Bauphase zu schützen. Zu den durch die Versicherung abgedeckten Schäden gehören dabei insbesondere solche, die durch Elementarereignisse und höhere Gewalt entstehen können. Das bedeutet: Die Versicherung kommt für solche Schäden auf, die durch Witterungseinflüsse wie starke Regenfälle, Stürme, Hagel entstehen können.

Zusätzlich dazu schützt eine Bauwesenversicherung üblicherweise auch vor finanziellen Einbußen, die bei Schäden durch Vandalismus sowie aufgrund von Material- und Konstruktionsfehlern entstehen. Typische Beispiele für solche Schäden sind:

  • Fremde reißen auf Ihrer Baustelle bereits eingesetzte Heizkörper aus den Wänden.
  • Graffiti-Sprayer besprühen die Wände Ihres Baus.
  • Bereits verbaute Fenster sind aufgrund von Materialfehlern undicht und müssen ausgetauscht werden.
  • Aufgrund von Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit der Bauhandwerker treten Beschädigungen am Rohbau auf.

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Zusätzlich ist es möglich, den Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung auf Diebstahl auszuweiten. In diesem Fall sind auch Materialien, die auf Ihrer Baustelle bereits fest verbaut wurden, gegen Diebstähle geschützt.

Tritt ein versichertes Schadensereignis ein, kommt Ihre Bauwesenversicherung für die Kosten, die zur Beseitigung des Schadens anfallen, auf. Die Versicherung übernimmt dann sowohl Material- als auch Arbeits- und Gutachterkosten rund um das Schadensereignis.

Für welche Schäden kommen Bauleistungsversicherungen nicht auf?

Obwohl Bauleistungsversicherungen viele finanzielle Risiken, die sich aufgrund unvorhergesehener Ereignisse rund um ein Bauvorhaben ergeben können, abdecken, kommen sie nicht für alle denkbaren Schäden auf.

  • Insbesondere Schäden, die durch Brände, Explosionen oder Blitzschlag entstehen, sind durch die Bauleistungsversicherung nicht abgedeckt. Möchten Sie sich auch gegen derartige Risiken absichern, so benötigen Sie eine zusätzliche Feuerrohbauversicherung.
  • Außerdem nicht durch die Bauwesenversicherung abgedeckt sind solche Schäden, die durch Diebstahl noch nicht verbauter, aber auf der Baustelle lagernder Teile sowie durch Frost entstehen.

Darüber hinaus ist für Sie als Bauherr außerdem wichtig:

  • Eine Bauleistungsversicherung schützt niemals vor der Insolvenz von Bauunternehmen und anderen Dienstleistern. Das hängt damit zusammen, dass es sich bei Bauleistungsversicherungen um eine Sachversicherung handelt. Solche Versicherungen kommen vereinfacht dargestellt nur für Schäden an Sachwerten auf, nicht aber für wirtschaftliche Schäden. Die Folgekosten, die durch eine Insolvenz von Baudienstleistern entstehen können, sind also nicht abgesichert.

Bauleistungsversicherung: Welche Kosten fallen an?

Welche Kosten für eine Bauleistungsversicherung anfallen, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang, der Deckungssumme sowie von der Größe und den Kosten Ihres Bauvorhabens ab. Um einen potenziellen Versicherungsbetrag ermitteln zu können, muss also insbesondere die vollständige Bausumme bekannt sein.

Die einmaligen Kosten für eine Bauwesenversicherung bewegen sich im Normalfall zwischen 150 Euro und 500 Euro. Bei einer Bausumme von 300.000 Euro können Sie mit einer Einmalprämie von etwa 350 Euro rechnen. Wie bei jeder Versicherung gilt auch hierbei: Je umfangreicher die gewünschten Leistungen, umso höher fällt der Versicherungsbeitrag aus. So kann eine teurere Versicherungsvariante etwa auch Glasbruch- oder solche Schäden, die durch Stürme an bereits fertigen Bauwerksteilen entstehen, abdecken. Eine günstigere Versicherungsvariante enthält lediglich den „Basis-Schutz“.

Unabhängig vom Leistungsumfang muss der Versicherungsbeitrag der Bauleistungsversicherung stets nur einmalig entrichtet werden. Das bedeutet: Der Versicherungsbeitrag wird in einer Summe zu Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit fällig. Es ist dabei üblich, dass sich Bauunternehmen anteilig an den Kosten des Versicherungsschutzes beteiligen. Schließlich schützt die Bauleistungsversicherung nicht nur Sie als Bauherr, sondern auch andere am Bau beteiligte Personen und Unternehmen.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherung sein?

Die Kosten, die für eine Bauwesenversicherung anfallen, hängen zum Teil von der vereinbarten Deckungssumme ab. Es ist meist keine gute Idee, eine niedrigere Deckungssumme zu vereinbaren, um Kosten zu sparen. Schließlich sollte die Deckungssumme der Bauleistungsversicherung so gewählt werden, dass sie den Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens entspricht. Dabei sollten Sie sämtliche Arbeits-, Material- und Nebenkosten berücksichtigen.

Nachmeldung und Laufzeit: Das ist bei einer Bauleistungsversicherung außerdem wichtig

Rund um die Bauleistungsversicherung sind neben den bereits genannten Punkten insbesondere die Laufzeit der Versicherung sowie mögliche Nachmeldungen bezüglich der Bausumme zu beachten.

  • Die Nachmeldung der Bausumme betrifft dabei den Fall, dass Ihr Hausbau teurer wird als anfänglich geplant. Die Nachmeldung wird erforderlich, da die Bausumme für den Versicherer die Grundlage für die Kalkulation des Versicherungsbeitrags darstellt. Erhöht sich die Bausumme, ist das dem Versicherer also unbedingt mitzuteilen. Denn verpassen Sie es, den Versicherer zu informieren, sobald Sie von den höheren Baukosten erfahren, darf dieser seine Leistungen im Schadensfall kürzen.
  • Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung beträgt maximal 2 Jahre. Sie endet automatisch, sobald Ihr Haus bezugsfertig ist. Sollte sich die Bauphase über mehr als 2 Jahre hinziehen, können Sie gegen einen Beitragszuschlag eine Verlängerung Ihres Versicherungsvertrages beantragen. Nur auf diese Weise sind Sie auch weiterhin finanziell abgesichert.

Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?

Nicht selten kommt es bei der Realisierung des Traums vom Eigenheim vor, dass zwischen dem ersten Spatenstich und dem letzten Pinselstrich viel Zeit vergeht. In dieser Zeit ist der Rohbau verschiedenen Risiken ausgesetzt, die sich aus unterschiedlichen äußeren Einflüssen ergeben und zu gravierenden Schäden führen können.

Wegen Unwetterschäden, Vandalismus oder Unachtsamkeiten während der Bautätigkeit können sich hohe finanzielle Schäden ergeben. Bedenkt man die möglichen, teils horrenden Schadenssummen, wird schnell klar: Eine Bauleistungsversicherung ist aufgrund ihres vergleichsweise niedrigen Einmalbeitrags eine sinnvolle Investition.

Oft ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung sogar unumgänglich. Viele Banken verlangen diese Absicherung, bevor sie einen Baukredit gewähren.

Bildnachweis: Svetlana123 / Shutterstock.com

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