Die Hausratversicherung sichert unter anderem Möbel ab

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an Ihrem beweglichen Hab und Gut innerhalb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung durch bestimmte Ereignisse entstehen. Haben Sie die passende Versicherungssumme gewählt, wird Ihnen jeweils der Neuwert Ihres Hausrats ersetzt. Bei welchen Schäden die Versicherung greift, wofür Sie eine Zusatzversicherung abschließen müssen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten, erfahren Sie hier.

Diese Schäden werden durch die Hausratversicherung ersetzt

Es gibt verschiedene Ereignisse, die sowohl am Haus als auch am Hausrat schwere Schäden verursachen können. Für die Schäden am Haus ist die Gebäudeversicherung zuständig, für die Schäden der Habseligkeiten in der versicherten Wohnung oder dem versicherten Haus nebst Nebengebäuden ist die Hausratversicherung zuständig. Es handelt sich um folgende Schäden:

  • Feuer: Bei Bränden, unter anderem durch Blitzschlag, Explosion und Implosion, Aufprall von Flugzeugen oder Flugzeugteilen bzw. Ladungen, Rauch und Ruß greift die Hausratversicherung sowie bei Schäden durch Löscharbeiten .
  • Leitungswasser: Kommt es zu Wasserschäden durch Rohrbrüche oder defekte Spül- und Waschmaschinen, greift die Hausratversicherung ebenso wie bei Frostschäden an den Leitungen der sanitären Anlagen. Schäden durch Wasserbetten oder Aquarien können Sie oft zusätzlich absichern lassen.
  • Hagel und Sturm: Bei Schäden durch Hagel ist die Hausratversicherung immer zuständig, bei Schäden durch Sturm erst ab der Windstärke 8.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus: Wenn jemand bei Ihnen einbricht und dafür das Schloss knackt bzw. Fenster oder Türen beschädigt, ist das Diebesgut versichert, nicht aber, wenn Sie Fenster offen oder Türen unverschlossen gelassen haben. Droht man Ihnen mit Gewalt, handelt es sich um Raub, was ebenfalls zu den Leistungen der Hausratsversicherung gehört. Verluste durch Trickdiebstahl hingegen sind nicht abgesichert. Zerstören Einbrecher Teile Ihrer Einrichtung oder beschmieren die Wände, fällt dies unter Vandalismus, der in diesem Zusammenhang auch versichert ist.

Was genau ist versichert?

Alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Haus, die Sie beispielsweise beim Umzug mitgebracht haben, sind gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen versichert. Dazu zählen

  • Möbel
  • Lampen
  • Teppiche
  • Kleidung
  • Elektrogeräte
  • Bücher
  • Geschirr
  • Spielzeug

Die Versicherung zahlt den Neuwert für Zerstörtes oder Gestohlenes oder die Reparatur für Beschädigtes. Weiterhin versichert sind Wertgegenstände, namentlich

  • Bargeld und Beträge auf Geldkarten
  • Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden
  • Schmuck, Perlen, Edelsteine, Gold, Platin, Medaillen, wertvolle Sammlungen (etwa Münzen, Briefmarken)
  • wertvolle Teppiche, Pelze, Silberwerk, Kunstgegenstände
  • Antiquitäten, die alter als 100 Jahre sind (eine Ausnahme bilden hier Möbel, die mit den normalen Einrichtungsgegenständen versichert sind)

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Besonders der letzte Punkt ist vorteilhaft für Sie, wenn Sie viele schöne alte Möbel besitzen: Es ist Usus, dass die Versicherungsgesellschaften den Anteil der Wertgegenstände an der Hausratversicherung auf 20 Prozent beschränken. Da die antiken Möbel als Einrichtungsgegenstände gerechnet werden, bleiben die kompletten 20 Prozent für Ihre anderen Wertgegenstände erhalten.

Alle in den ersten drei Punkten genannten Wertgegenstände müssen besonders gesichert aufbewahrt werden, etwa in einem Safe – andernfalls zahlt die Hausratversicherung weniger oder gar nichts.

Auf Reisen oder beim Umzug

Nicht immer befinden sich all Ihre Habseligkeiten in Ihrer Wohnung. Das ist auch den Versicherungsgesellschaften klar. Entsprechend haben sie für besondere Situationen Sonderregelungen getroffen.

So greift die Hausratversicherung auf Reisen

Sind Sie nur vorübergehend unterwegs, etwa auf einer Geschäfts- oder Urlaubsreise von nicht mehr als drei Monaten, ist Ihr Hausrat durch die Außenversicherung innerhalb bestimmter Entschädigungsgrenzen auf der ganzen Welt versichert. Wird in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und Kleidung und die teure Kamera entwendet, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden.

So wirkt die Versicherung beim Umzug

Informieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig über den Umzug, ist Ihr Hausrat für einen gewissen Zeitraum sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert. Wie lange diese Frist ist, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Die Versicherung für die alte Wohnung endet aber spätestens zwei Monate, nachdem Sie den Umzug begonnen haben.

Diese Schäden sind nicht versichert

Schäden an Ihrem Hausrat, die unter die sogenannte Elementarschadenversicherung fallen, werden nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen Schäden durch

  • Überschwemmung und Rückstau
  • Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbrüche

Leben Sie in einem Risikogebiet, kann sich diese Versicherung möglicherweise lohnen. Sie wird als optionaler Baustein zur Hausratversicherung (und auch zur Gebäudeversicherung) angeboten.

Bei den meisten Hausratversicherungen müssen Sie die Fahrradversicherung bei Bedarf als Option hinzubuchen.

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Lohnt sich die Hausratversicherung?

Diese Frage können nur Sie selbst beantworten: Wie viel ist Ihr Hausrat wert? Junge Menschen, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden und ihr WG-Zimmer mit Second-Hand-Möbeln einrichten, müssen sich um diese Versicherung keine Gedanken machen. Je kostbarer aber Ihre Einrichtung ist, je mehr teure Elektrogeräte und Wertgegenstände Sie im Haus haben, desto größer kann der Schaden ausfallen und desto wichtiger wird die Versicherung.

So gehen Sie im Schadensfall vor

Sobald Sie von einem Schaden erfahren und wissen, was gestohlen, beschädigt oder zerstört ist, müssen Sie sich bei Ihrer Versicherung melden. Das kann unterschiedlich lange nach dem Schaden geschehen: Sind Sie bei einem Brand anwesend, können Sie die Versicherung schneller verständigen, als wenn Sie nach einer Reise heimkehren und einen Einbruch entdecken.

Listen Sie genau auf, welche Gegenstände zerstört, gestohlen oder beschädigt worden sind. Wichtig ist außerdem, dass Sie das schadenverursachende Ereignis belegen. Das kann

  • die Anzeige eines Einbruchs bei der Polizei,
  • die Meldung des Wetterdienstes zu einem Sturm oder
  • die Erklärung der Ursache eines Brandes sein.

Es ist hilfreich, wenn Sie der Versicherung Bilder oder Videos der Wohnung im vorherigen Zustand zeigen können. Rechnungen für größere Anschaffungen sollten Sie zudem aufbewahren (am besten auch in digitaler Form).

Hausratversicherung: Kosten hängen vom Leistungsumfang und der Versicherungssumme ab

Wie teuer Ihre Hausratversicherung wird, lässt sich kaum vorhersagen: Sie müssen eine so hohe Versicherungssumme wählen, dass sie den Neuwert Ihres gesamten Hausstandes abdeckt. Andernfalls bekommen Sie den Schaden nicht voll ersetzt.

Um die richtige Summe zu ermitteln, müssten Sie so sorgfältig wie möglich den Neuwert aller Ihrer Habseligkeiten schätzen. Da das im Alltag kaum praktikabel ist, bieten die Versicherungsgesellschaften Empfehlungen, die sich auf eine bestimmte Summe je Quadratmeter Ihrer Wohnfläche beziehen. In den meisten Fällen liegt diese Summe bei 650 Euro. Schließen Sie einen Vertrag über diese Summe ab, erhalten Sie im Schadensfall alle Schäden ersetzt. Nur wenn Sie sicher sind, dass Ihr Hausrat weniger wert ist, kann sich die genaue Auflistung lohnen: Erkennt die Versicherungsgesellschaft sie an, erhalten Sie im Schadensfall die volle Summe.

Haben Sie wegen der Kosten allerdings bewusst eine niedrigere Summe gewählt, sind Sie unterversichert. Liegt die empfohlene Versicherungssumme zum Beispiel bei 100.000 Euro, während Sie sich für 50.000 Euro entscheiden, zahlt die Versicherung im Schadensfall nur anteilig, auch wenn die Summe unter 50.000 Euro bleibt. Entsteht Ihnen in nur einem Zimmer ein versicherter Schaden in Höhe von 5.000 Euro, würde die Versicherung wegen der Unterversicherung um 50 Prozent nur 2.500 Euro zahlen.

Sie können die Kosten für die Hausratversicherung auch beeinflussen, indem Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Kleinere Schäden können die meisten Leute aus eigener Tasche bezahlen und die Beitragssumme für die Police sinkt dadurch.

Wegen der vielen potenziellen Zusatzbausteine und der unterschiedlichen Angebote lassen sich die Kosten für die Hausratversicherung nur schwer beziffern. Hinzu kommt, dass die Anbieter auch regional mit verschiedenen Preisen locken. Für ein Haus oder eine Wohnung mittlerer Größe ohne Zusatzbausteine können die Kosten aber jährlich im zweistelligen Bereich bleiben.

Das gilt es zu beachten

Damit Sie im Schadensfall keine böse Überraschung erleben, sollten Sie während der Vertragslaufzeit ein paar Dinge im Hinterkopf behalten: Tätigen Sie Anschaffungen, die Ihre Versicherungssumme übersteigen, müssen Sie das Ihrem Versicherer mitteilen. Dann wird Ihr Beitrag etwas nach oben korrigiert, aber Sie sind im Schadenfall wieder komplett abgesichert. Belegen Sie die Anschaffungen am besten mit Rechnungen.

Wenn ein Umstand eintritt, der die Gefährdung Ihres Hausrats erhöht, sind Sie ebenfalls verpflichtet, der Versicherung davon zu berichten. Das kann beispielsweise ein Baugerüst vor Ihrem Fenster sein, das Ihre Wohnung deutlich leichter zugänglich macht, oder eine längere Reise: In Wohnungen oder Häusern, die erkenntlich eine Zeit lang unbewohnt sind, wird häufiger eingebrochen. Ab welcher Frist Sie Ihrer Versicherung Bescheid geben müssen, entnehmen Sie der Police.

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Hausratversicherung: Vergleich ist wichtig

Bevor Sie eine Hausratversicherung abschließen, sollten Sie einen Vergleich anstellen. Nehmen Sie sich Zeit dafür, denn die verschiedenen Versicherungen inkludieren unterschiedliche Leistungen. Es gibt online inzwischen vielfältige Möglichkeiten für den Abgleich der Leistungen verschiedener Anbieter. Wählen Sie aus, was wichtig ist, und schauen Sie, wie sich nach dem Hinzubuchen der für Sie wichtigen Punkte die Kosten verändern.

Viele Versicherer schließen die Kostenerstattung aus, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit Ihrerseits entstanden ist. Allerdings bieten sie meist auch die Möglichkeit, diese Klausel ausschließen zu lassen: Gegen einen etwas höheren Preis werden auch durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden ersetzt. Prüfen Sie sorgfältig, ob das für Sie interessant sein kann, und geben Sie die Höhe der möglichen Eigenbeteiligung an.

Werfen Sie grundsätzlich einen genauen Blick auf die Ausschlussklauseln der Versicherer.

Fazit: Die Hausratversicherung federt hohe Schäden ab

Ob Sie Opfer eines Einbruchsdiebstahls werden, ein Wasserrohrbruch ein ganzes Geschoss flutet oder ein Brand Ihren Besitz zerstört: Die Schäden, die von der Hausratversicherung ersetzt werden müssen, können beträchtlich sein. Entsprechend wichtig ist es, dass Sie die Schadenssumme hoch genug wählen. Eine sorgfältige Dokumentation Ihres Besitzes und die Angabe einer Risikoänderung erleichtern Ihnen im Schadensfall den Erhalt der Summe. Sie sollten vor Abschluss der Police das Preis-Leistungs-Verhältnis verschiedener Anbieter genau unter die Lupe nehmen: Die Angebote sind vielfältig, aber mit etwas Geduld und Überblick finden Sie genau die passende Versicherung.

Bildnachweis: Image Supply / Shutterstock.com

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