Ein Mann trennt sich von seiner Frau und sitzt vor der Tür vom gemeinsamen Haus, die Scheidung steht bevor

Scheidung während des Hausbaus – Trennung will gut geplant sein

An eine Scheidung mag niemand denken, wenn Verheiratete gemeinsam den großen Schritt zum Eigenheim wagen. Doch Rechtsexperten warnen: Insbesondere, wenn vor Eheschließung keine klaren Vereinbarungen zur Gütertrennung getroffen wurden, kann eine Scheidung während des Hausbaus zur enormen Herausforderung werden. Denn eine Trennung in der Bauphase wird für beide Seiten schnell zur regelrechten Kostenfalle. Deshalb sollten Ehepartner trotz aller möglichen Differenzen während einer Trennung sachlich bleiben und eine faire Lösung für das Problem finden. Richtig ist: Viele Paare können im Falle einer Scheidung Haus und Grundstück nicht länger halten. Eher selten wird ein Partner die Finanzierung nach Trennung allein tragen können.

Im Mittelpunkt sollte also zunächst das Ziel stehen, die Folgekosten für beide Seiten so gering wie möglich zu halten.

Der Umgang mit Hauskrediten bei Scheidung

Zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses einer Baufinanzierung haben meist beide Eheleute den Vertrag unterzeichnet und stehen gemeinsam im Grundbuch. Daraus ergibt sich, dass beide Personen nach der Trennung für Restschulden haften.

Juristisch relevant ist hierbei die Frage nach zukünftigen Nutzungs- und Eigentumsverhältnissen. Bleibt der Besitz an Objekt und Grundstück zu gleichen Teilen bei beiden Ehepartnern, sind auch Kosten weiterhin zu je 50 Prozent zu tragen.

Eine Ausnahme:

Ist klar geregelt, dass nur eine Person als Eigentümer und Nutzer vorgesehen ist, entfallen Forderungen an den bisherigen Partner oder die Partnerin zum Haus. Scheidungen sind dann zumindest in diesem Punkt unbürokratisch erledigt.

Wichtige Details zur Scheidung während des Hausbaus:

  • Eheverträge vereinfachen den Trennungsprozess.
  • Übernahme der Immobilie durch einen Partner ist generell möglich.
  • Banken bewerten die Immobilie bei Scheidung neu.
  • Unterhaltszahlungen können die Darlehensfortsetzung erschweren.

Was tun nach Scheidung? Haus-Auszahlung als mögliche Lösung bei gemeinsamer Finanzierung

Glücklich können Sie sich schätzen, wenn Sie das Bauvorhaben mit ausreichend Rücklagen und Sicherheiten in Angriff genommen haben. Dann sind Sie nicht so schnell gezwungen, die unfertige Immobilien zu verkaufen, was in der Regel zu Verlusten führt.

Interessenten zu finden, die nach der Scheidung das Haus samt Grundstück und vielleicht sogar die Finanzierung selbst übernehmen, gleicht meist der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Schließlich hat jeder Bauherr ganz eigene Vorstellungen von seinen vier Wänden.

Ausgleichszahlungen sind oft der günstigste Weg, einen verlustreichen Verkauf und hohe Kosten zu vermeiden. Dabei zahlt eine Seite die andere aus und erhält damit den alleinigen Anspruch auf die Immobilie. Die Höhe der Auszahlung zum Haus bei Scheidung hängt zwangsläufig von der Restschuld und dem Wert des finanzierten Objekts ab. Voraussetzung dafür, dass ein Ehepartner das Haus übernehmen kann: Es muss bereits bewohnbar sein.

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Scheidung und Haus – nach Trennung an alle Kosten denken

Die besagten Ausgleichszahlungen spielen nur dann eine Rolle, wenn beide Eheleute Kreditnehmer sind. Falls ohnehin nur eine Person für die Finanzierung in der Verantwortung steht, sind damit die Besitzverhältnisse bereits eindeutig geregelt. So kommen Sie wie gehabt als einziger Darlehensnehmer für Kreditraten und Baukosten auf.

Denken Sie auch an mögliche Unterhaltszahlungen, wenn Sie die Finanzierung nach der Scheidung weiterführen möchten. Je nachdem, welche Vereinbarungen zum Beispiel im Ehevertrag getroffen wurden, können Sie in Zukunft möglicherweise unterhaltspflichtig werden.

So reagiert die Bank auf eine Scheidung

Freilich behalten sich Banken ein vertragliches Mitsprachrecht vor, falls es während des Hausbaus zur Trennung des Bauherren-Paars kommt. So wird das finanzierende Kreditinstitut die Bedingungen für eine Fortsetzung des Darlehensverhältnisses genau prüfen.

Entscheidet sich einer der Kreditnehmer, das Bauprojekt samt aller Risiken allein zu tragen, so prüft die finanzierende Bank zunächst, ob die notwendige Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Denn wenn nur noch ein Einkommen als Sicherheit dient, wird die Bank bei einer Scheidung Haus und Grundstück möglicherweise nicht weiter finanzieren.

Falls weiterhin beide Personen Kreditnehmer bleiben, so werden Folgekosten jeweils hälftig übernommen. Eine Restschuldversicherung hilft je nach Vertragsinhalt im Einzelfall, anfallende Kosten abzufangen.

Gütertrennung oder Ehevertrag? Ansprüche zum Hauskredit nach Scheidung

Bleibt nach Verkauf der Immobilie und vollständiger Tilgung des Darlehens Guthaben übrig, erfolgt die Verteilung gemäß geltender Eigentumsansprüche. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft werden nicht nur alle vorhandenen Rücklagen, sondern auch Einnahmen aus dem Immobilienverkauf oder des noch nicht fertiggestellten Objekts jeweils zur Hälfte an die geschiedenen Eheleute ausgezahlt. Über einen Ehevertrag können jedoch auch abweichende Regelungen vereinbart werden.

Profis helfen bei der Scheidung während des Hausbaus

Niemand denkt in guten Zeiten an eine Scheidung. Wenn Sie jedoch planen, gemeinsam ein Baudarlehen aufzunehmen, ist es sinnvoll, im Vorfeld Regelungen für den Ernstfall zu treffen. Mit einem Ehevertrag können Sie im Hinblick auf ein gemeinsames Haus Scheidungen samt aller Risiken und Konsequenzen transparent und für beide Seiten gerecht regeln. Die anfallenden Kosten für die Beratung durch einen Spezialisten für Bau- und Vermögensrecht fallen vergleichsweise überschaubar aus.

Den Nutzen einer umfassenden Rechtsberatung können Sie nicht hoch genug einschätzen. Vorausschauende Vorsorge spart letzten Endes also viel Geld und Nerven. Gemeinsame Vereinbarungen sind eine Möglichkeit, mit der sie sich selbst und Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin eine langwierige und belastende Scheidung ersparen können.

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Bildnachweis: cunaplus / Shutterstock.com

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