Was ist eine Restschuldversicherung und wie sinnvoll ist sie?
Restschuldversicherungen werden oft auch Ratenschutz- oder Restkreditversicherungen genannt. Sie springen dann ein, wenn der Kreditnehmer seiner Zahlungsverpflichtung aus bestimmten, durch die Versicherung abgedeckten Gründen nicht mehr nachkommen kann. Das klingt zunächst sinnvoll. Ob sich der Abschluss einer Restschuldversicherung für Sie als Kreditnehmer jedoch wirklich lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wovor schützt eine Restschuldversicherung?
Möchten Sie bei Ihrer Hausbank oder bei einem Onlineanbieter einen Kredit aufnehmen, wird Ihnen in diesem Zusammenhang meist eine Restschuldversicherung angeboten. Gelegentlich ist dabei auch von einer Ratenschutz- oder Restkreditversicherung die Rede. Gemeint ist mit diesen Begriffen jedoch stets eine identische Leistung: Eine Versicherung, die Ihre Zins- und Tilgungszahlungen für den Fall absichert, dass Sie schwer erkranken, versterben oder Ihre Arbeit verlieren sollten.
Vielen Kreditnehmern erscheint der Abschluss einer Restschuldversicherung für ihren Kredit sinnvoll. Von einer schweren Erkrankung oder Arbeitslosigkeit kann schließlich jeder völlig unvorhergesehen betroffen sein. Muss man sich in einer solchen Situation keine Sorgen um die Rückzahlung eines Kredits machen, stellt das eine deutliche Erleichterung dar.
Allerdings sollten Sie beachten, dass die Nachteile einer Restschuldversicherung deren Vorteile in der Praxis häufig überschatten. Das liegt zum einen daran, dass Restschuldversicherungen oft hohe Kosten verursachen. Zum anderen gibt es immer wieder Berichte darüber, dass es bei einem Schadensfall schwierig sein kann, die vereinbarte Leistung zu erhalten.
Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Restschuldversicherung abzuschließen, sollten Sie Ihre Entscheidung darum insbesondere unter Kostengesichtspunkten genau überdenken. Zumindest aber sollten Sie genau auf die im Folgenden genannten Vertragsdetails achten.
Was ist beim Abschluss einer Restschuldversicherung zu beachten?
Viele Banken bieten ihren Kunden Restschuldversicherungen zu jedem Kredit an. Oft wird dabei der Eindruck erzeugt, der Versicherungsabschluss wäre eine zwingende Voraussetzung für die Kreditvergabe. Die Realität sieht jedoch anders aus:
Wenn Sie dennoch eine Restschuldversicherung abschließen wollen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Die Kosten der Restschuldversicherung erschließen sich oft nur schwer. Hier sollten Sie nachhaken.
- Die Versicherungsprämie erhöht die Darlehenssumme und hat Auswirkungen auf den effektiven Jahreszins.
- Es fallen Verwaltungskosten für den Versicherungsabschluss an. Lassen Sie sich über deren Höhe aufklären.
- Die Kosten der Restschuldversicherung belaufen sich oft auf 5 bis 20 Prozent der Kreditsumme.
- Tritt der Versicherungsfall ein, zahlt die Versicherung nur dann, wenn eine bestimmte Frist verstrichen ist und verschiedene Bedingungen erfüllt sind. Achten Sie darum genau auf die Versicherungsbedingungen.
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Restschuldversicherung: Welche Kosten entstehen?
Die Kosten, die durch eine Restschuldversicherung entstehen, sind nicht standardisiert und lassen sich daher nicht pauschal beziffern. Zudem können sie sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden. Üblich sind Versicherungsprämien, die sich zwischen 5 und 20 Prozent des Kreditbetrags bewegen. Sie sollten allerdings bedenken: Selbst wenn Sie ein gutes Versicherungsangebot erhalten, wird Ihr Kredit durch die Versicherung deutlich teurer.
Das ergibt sich aus folgendem Umstand: Oft wird die Versicherungsprämie (also der Betrag, der für den Versicherungsschutz berechnet wird) als Einmalprämie fällig und während der gesamten Kreditlaufzeit über den Kredit mitfinanziert. Die Versicherungsprämie wird also zu der aufgenommen Kreditsumme addiert. Dadurch erhöht sich der Zinssatz.
Doch kaum eine Versicherung gibt den effektiven Jahreszins inklusive der Versicherungsprämie an. Um die tatsächlichen Kosten der Restschuldversicherung zu ermitteln, müssen Sie also auf die Höhe der Raten und die Gesamtkosten achten.
Das kann in der Praxis beispielsweise bedeuten: Nehmen Sie einen Kredit über 10.000 Euro auf, der mit 3 Prozent jährlich verzinst werden sollte, kann sich der Zins durch die Restschuldversicherung auf über 9 Prozent erhöhen. So zahlen Sie im Endeffekt insgesamt mehr, als Sie eigentlich vorgesehen hatten.
Lässt sich eine bereits abgeschlossene Restschuldversicherung widerrufen?
Falls Sie bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, besteht meist die Möglichkeit, den Abschluss zu widerrufen. Hierzu haben Sie ab Erhalt der Widerrufsbelehrung üblicherweise 30 Tage Zeit. Welche Widerrufsfrist im Einzelfall gilt, hängt allerdings von den vereinbarten Versicherungsleistungen ab.
Besteht die Versicherung aus verschiedenen Vertragskomponenten (z.B. Todesfall-, Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsschutz), können für die einzelnen Komponenten unterschiedliche Regeln gelten. So gilt für den Todesfallschutz eine Widerrufsfrist von 30 Tagen. Für die übrigen Vertragsbestandteile ist hingegen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen einzuhalten.
Sollte die Widerrufsfrist für Ihre Versicherung bereits abgelaufen sein, haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag durch eine Kündigung zu beenden. Hierbei kommt sowohl eine ordentliche als auch eine Sonderkündigung in Betracht.
- Die Sonderkündigung setzt eine Umschuldung des versicherten Kredits voraus. Das bedeutet: Der versicherte Kredit wird durch einen neuen, bei einer anderen Bank aufgenommenen Kredit abgelöst. In diesem Fall kann die Restschuldversicherung des „Altkredits“ gekündigt werden.
- Die ordentliche Kündigung hingegen ist auch dann möglich, wenn der Versicherte Kredit weiterläuft. Allerdings müssen dann die im Restschuldversicherungsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden.
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Diese Alternativen zur Restschuldversicherung gibt es
Läuft ein Kreditvertrag über besonders lange Zeit oder geht es um eine besonders hohe Darlehnssumme, ist es durchaus sinnvoll, den Kredit abzusichern. Insbesondere bei Baufinanzierungen ist das der Fall. Allerdings müssen Sie nicht zwingend eine Restschuldversicherung wählen, um auf der sicheren Seite zu sein. Alternativ haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Eine Risikolebensversicherung kann dazu genutzt werden, eine Baufinanzierung abzulösen, falls der Kreditnehmer versterben sollte. So muss der Restkreditbetrag nicht von den Hinterbliebenen getragen werden, sondern kann durch die Versicherungsleistung getilgt werden.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann das Risiko einer langfristigen, krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit abdecken. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Geldrente aus. Hiermit können Sie Ihren laufenden Kredit dann weiterhin bedienen.
- Problematischer ist die Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Hierfür gibt es keine Alternative zur Restschuldversicherung. Dennoch rechtfertigt dieses Risiko die hohen Kosten einer Restschuldversicherung meist nicht. Schließlich lassen sich bei Arbeitslosigkeit meist andere Wege finden, um den Kredit dennoch zurückzuzahlen. Möglich sind dabei beispielsweise die Vereinbarung einer Ratenreduzierung oder einer Zahlpause mit der Bank.
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