Was zählt zur Nutzfläche von Gebäuden?

Definition des Begriffes

Unter der Nutzfläche eines Hauses ist die Fläche zu verstehen, die einer bestimmten Zweckbestimmung zugeordnet werden kann. Dabei muss es sich nicht zwingend um bewohnbare Räume handeln. Die Wohnfläche ist immer in der Nutzfläche enthalten. Diese ist ihrerseits immer Teil der Bruttogrundfläche. Genaue Regelungen liefert die DIN-Norm 277. Den Vorgaben nach gibt es neben der Nutzfläche auch Verkehrs- und Funktionsflächen.

Diese Angaben sind wichtig für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie.

Ist die Nutzfläche mit der Nutzungsfläche identisch?

Bis zum Jahr 2016 wurde in der DIN-Norm der Begriff Nutzfläche verwendet. In einer Aktualisierung galt dann die Bezeichnung Nutzungsfläche. Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe synonym verwendet, auch wenn die korrekte Bezeichnung eigentlich Nutzungsfläche lautet. 

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Was gehört bei einem Haus zur Nutzfläche?

Nach den Vorgaben der DIN-Norm sind folgende Flächen in einem Haus als Nutzungsfläche anzusehen:

  • Wohnräume
  • Keller
  • Garage
  • Nicht ausgebaute Dachböden
  • Abstellkammern außerhalb der Immobilie
  • Balkon
  • Wintergarten

Welche Räume zählen nicht zur Nutzfläche eines Hauses?

Verkehrs- und Funktionsflächen eines Hauses gehören nicht zur Nutzfläche. Dazu zählen folgende Flächen:

  • Treppenhäuser
  • Flure
  • Aufzüge
  • Heizungsräume

Wie wird die Nutzfläche berechnet?

Für die Berechnung der Nutzungsfläche werden die Flächen aller Räume addiert, die als Nutzfläche gelten. Das folgende Beispiel zeigt die Nutzflächenberechnung für ein Einfamilienhaus:

FlächeGröße
Wohnzimmer20 m² 
Küche8 m²
Schlafzimmer12 m² 
Kinderzimmer14 m² 
Bad10 m²
Abstellraum4 m²
Keller25 m² 
Balkon6 m² 
Terrasse10 m² 
Dachboden12 m² 
Flur5 m² 
Treppenhaus6 m² 
Fläche gesamt132 m² 
Nutzfläche121 m² (Gesamtfläche abzgl. Flur und Treppenhaus)

Was ist der Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche?

Bei der Wohnfläche handelt es sich um die bewohnbare Fläche eines Gebäudes. Im Unterschied dazu sind in der Nutzfläche auch andere Flächen enthalten, die wie ein Hochkeller oder ein Abstellraum durchaus außerhalb der Wohnung oder des Hauses liegen können.

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