Wertermittlungsgebühr: Ist sie erlaubt?

Das Wertgutachten spielt eine wesentliche Rolle bei der Finanzierungsentscheidung der Bank. Die bei der Erstellung des Gutachtens entstehenden Kosten werden als Wertermittlungsgebühren bezeichnet.

Wann wird die Wertermittlungsgebühr erhoben?

Banken schätzen bei ihrer Kreditentscheidung das Risiko eines Kreditausfalls ein. Dazu benötigen sie den Beleihungswert einer Immobilie, der anzeigt, welchen Erlös die Bank im Verwertungsfall für die Immobilie bekommen würde.

Der Beleihungswert liegt immer unter dem Verkehrswert einer Immobilie, da das Kreditinstitut einen Sicherheitsabschlag berücksichtigt. Für Hypothekenbanken gelten zudem die Vorgaben des Pfandbriefgesetzes, nach denen der Beleihungswert unter dem Verkehrswert liegen muss.

Der Beleihungswert einer Immobilie ergibt sich letztlich aus dem angefertigten Wertgutachten. Die Wertermittlungsgebühr für die Erstellung des Gutachtens wird üblicherweise bei Abschluss des Kreditvertrages mit dem Kreditnehmer erhoben.

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Ist die Wertermittlungsgebühr rechtens?

Das Landgericht Stuttgart entschied im Jahr 2007 (AZ: 20 O 9/07), dass es unzulässig ist, Schätzgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nennen und diese den Kunden in Rechnung zu stellen. Nach Ansicht der Richter erfolgt die Gutachtenerstellung im Interesse der Bank, daher sollten Kreditnehmer nicht für die Gebühren aufkommen müssen.

Im Jahr 2009 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: I U 17/09) diese Entscheidung. Zudem wurde die Benennung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemängelt, da es sich hier um eine versteckte Angabe handelte, die von Kunden häufig übersehen wurde.

Werden die Wertermittlungsgebühren hingegen separat im Darlehensvertrag genannt und individuell geregelt, ist die Bezahlung durch den Kreditnehmer weiterhin möglich. Gilt die Vorlage eines Gutachtens als Voraussetzung für die Kreditvergabe und wird die Wertermittlung vom Kreditnehmer beauftragt, ist die Rechnungsstellung an ihn ebenfalls rechtlich zulässig.

Wie hoch ist die Wertermittlungsgebühr?

Üblicherweise beträgt die Wertermittlungsgebühr zwischen 0,2 und 1 Prozent der Kreditsumme. Einige Banken erheben auch eine Pauschale für die Gutachtenerstellung.

Handelt es sich um einen Kredit über 200.000 Euro, liegen die Kosten also zwischen 400 und 2.000 Euro.

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