Das macht ein Baudenkmal aus

Was ist ein Baudenkmal?

Wenn an der Erhaltung eines Gebäudes ein öffentliches Interesse besteht, wird es als Baudenkmal ausgewiesen. Die zuständige Denkmalbehörde legt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes fest, ob ein Gebäude oder Teile davon als schützenswert gelten. Solche Gebäude werden in die Denkmalliste der Kommune eingetragen und als Baudenkmäler erfasst. Wann eine Immobilie als denkmalgeschützt gilt, entscheiden die Denkmalschutzbehörden der einzelnen Bundesländer.

Was macht Baudenkmäler besonders?

Es gibt bestimmte Merkmale, die ein Haus als Kulturgut interessant machen. Die Kriterien unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland:

  • Lage des Gebäudes in einem amtlich anerkannten Sanierungsgebiet
  • Historische Bedeutung der Immobilie
  • Errichtet in einer bestimmten Epoche oder in einem bestimmten Baustil
  • Städtebauliche, künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung des Gebäudes

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Was ist beim Baudenkmal aus baulicher Sicht zu beachten?

Wer eine Immobilie besitzt, die in der Denkmalliste der Gemeinde als Baudenkmal ausgewiesen ist, muss bei baulichen Maßnahmen die Vorgaben des Denkmalschutzes beachten und die Zustimmung der Behörde einholen.

Bei einer Sanierung ist die Optik des Gebäudes im ursprünglichen Zustand zu erhalten, technisch kann die Immobilie auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Vorgaben beziehen sich nicht nur auf das Äußere, sondern auch auf das Innere des Baudenkmals. Einzelne Gebäudeteile wie beispielsweise die Fassade, die Fenster oder auch Treppenhäuser müssen so restauriert werden, dass der Originalzustand erhalten bleibt.

Wie werden Baudenkmäler steuerlich betrachtet?

Für Eigentümer von Baudenkmälern gibt es verschiedene Steuervorteile:

  • Bauherren können nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 7i Kosten, die zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder seiner sinnvollen Nutzung dienen, steuerlich geltend machen. Ein solches Vorhaben ist vorher unbedingt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Nach Durchführung erhalten Bauherren eine Bestätigung der Behörde zur Vorlage beim Finanzamt.
  • Selbstnutzer können 10 Jahre lang jeweils 9 Prozent der Modernisierungskosten steuerlich absetzen.
  • Kapitalanleger können 8 Jahre lang jeweils 9 Prozent und danach 4 Jahre lang 7 Prozent steuerlich abschreiben.

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