Schätzkosten entstehen, wenn ein Gutachter oder Sachverständiger den Wert einer Immobilie beurteilt. Diese Wertermittlung dient der Bank als Grundlage für die Vergabe eines Baukredits. Der Wert der Immobilie bestimmt ihren Beleihungswert und damit die maximal mögliche Kredithöhe.
Wie hoch sind die Schätzkosten bei der Bank?
Die Höhe der Schätzkosten legen Banken individuell fest. In der Regel richten sich die Kosten nach dem Wert der Immobilie oder nach der Höhe des Darlehens. Üblich sind Schätzkosten zwischen 0,2 und 1 Prozent des Kreditbetrags.
Wer zahlt die Schätzkosten?
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az: I-6 U 17/09) zufolge dürfen Banken die Schätzkosten nicht generell als Zusatzkosten für den Kreditnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen. Entsprechende allgemeine Klauseln werteten die Richter als unwirksam, da das Interesse für die Wertermittlung im Interesse des Kreditgebers liegt. Das Gericht sah den Darlehensnehmer benachteiligt, wenn das Gutachten nur im Eigeninteresse der Bank erstellt würde. Verlangen Banken eine Kostenerstattung vom Kreditnehmer, kann dieser die Zahlung verweigern.
Während die Erhebung der Gebühren in den AGB der Bank rechtlich nicht zulässig ist, kann die Vorlage eines Wertgutachtens im Darlehensvertrag individuell geregelt werden. In diesem Fall ist das vom Kunden beauftragte und bezahlte Gutachten eine Voraussetzung für den Abschluss des Darlehensvertrags. Die Verbraucherzentralen mahnen diese Praxis als Umgehung des Gerichtsurteils an und raten Kunden, sich nicht darauf einzulassen. Nach Angaben der Verbraucherschützer stellen die meisten Kreditinstitute keine Schätzkosten in Rechnung, sondern zahlen die Kosten selbst.
Wer erstellt das Wertgutachten für die Bank?
Die Bank hat das Recht, einen Gutachter mit der Bewertung der Immobilie zu beauftragen. Oftmals beschäftigen Banken eigene Sachverständige oder arbeiten mit bestimmten Gutachtern zusammen. In der Regel besichtigt der Experte das Haus oder die Wohnung lediglich von außen. Viele Eigentümer bemerken also unter Umständen die Besichtigung nicht. Handelt es sich um ein Neubauvorhaben, nimmt der von der Bank beauftragte Gutachter die Bewertung nach Fertigstellung vor. In diesem Fall wird mit dem Eigentümer ein Besichtigungstermin vereinbart.
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