Was ist der Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins?

Im Kreditvertrag unterscheiden Banken zwischen dem Nominalzins und dem Effektivzins. Der Nominalzins, der auch als Sollzins bezeichnet wird, ist die Grundlage für die Berechnung des Zinsanteils in der Kreditrate. Die gesamte Rate setzt sich aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil zusammen.

In der Effektivzinsberechnung berücksichtigen Banken gemäß Paragraf 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme entstehen. Zudem fließen Faktoren wie der Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung und die Zahlungsweise in die Berechnung ein. Der Effektivzinssatz ist also höher als der Nominalzins.

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Geht es um eine Geldanlage, ist der Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins ebenfalls bedeutsam. Um die Zinsen für den Anleger zu berechnen, legen Banken den Nominalzins zugrunde. Beim Effektivzins hingegen berücksichtigen Banken auch die Kosten, die auf den Anleger im Zusammenhang mit einer Geldanlage zukommen. Aufgrund der entstehenden Gebühren kann der Effektivzins bei einer Anlage also geringer als der Nominalzins sein.

Warum werden Nominalzins und Effektivzins angegeben?

Vor einer Kreditaufnahme oder Geldanlage vergleichen Kreditnehmer und Anleger die Kosten beziehungsweise den möglichen Ertrag. Der Nominalzinssatz ist dafür nicht geeignet, da hier nicht alle Kostenfaktoren einbezogen werden. Auch bei einer Geldanlage ist der Nominalzins nicht aussagekräftig genug, da zur Errechnung der korrekten Rendite der Anlage ebenfalls die Kosten berücksichtigt werden müssen. Der effektive Jahreszins jedoch zeigt dem Verbraucher auf, was die Kreditaufnahme tatsächlich kostet beziehungsweise wie hoch die Rendite seiner Geldanlage wirklich ist.

Der Effektivzins wird daher auf Grundlage der Preisangabenverordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Verbraucherkredite angegeben.

Welche Auswirkungen haben Nominalzins und Effektivzins bei einer Baufinanzierung?

Als Vergleichsgrundlage ist der Effektivzins für ein Baufinanzierungsdarlehen besser geeignet. Dennoch sollten Kreditnehmer beachten, dass bestimmte Kosten im Zusammenhang mit der Finanzierung nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Unter anderem müssen Banken die Kosten für die Wertermittlung, Bereitstellungszinsen oder auch Teilauszahlungszuschläge dabei nicht berücksichtigen. Diese Kosten sind bei einer Immobilienfinanzierung in der Regel nicht unerheblich, sodass sie bei der Entscheidung über ein Finanzierungsangebot ebenfalls eine Rolle spielen sollten. 

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