Ein Haus unter der Lupe, als Symbol für einen Grundbuchauszug

Grundbuchauszug beantragen: Voraussetzungen, Ablauf, Kosten

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, benötigt hierzu einen Grundbuchauszug. Darin sind alle relevanten Informationen zu den Rechts- und Eigentumsverhältnissen enthalten. Sie können dem Grundbuchauszug etwa entnehmen, wer wirtschaftlicher Eigentümer ist, ob Verbindlichkeiten existieren und ob Dritte Rechte an der jeweiligen Immobilie haben. Wo Sie den Grundbuchauszug erhalten, wer ihn beantragen kann und was er kostet, erfahren Sie hier.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Im Grundbuch sind die Rechts- und Eigentumsverhältnisse für alle Immobilien und Grundstücke in Deutschland dokumentiert. Es handelt sich dabei um ein öffentlich geführtes Register, das von den Grundbuchämtern gepflegt wird. In den Grundbüchern hat jede Immobilie ihre eigene Seite, das sogenannte Grundbuchblatt. Darin finden sich unter anderem die folgenden Informationen:

  • Wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie
  • Belastungen
  • Grundpfandrechte (z. B. eingetragene Grundschuld oder Hypothek)
  • Rechte Dritter (z. B. Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Wegerecht)

Wozu brauche ich einen Grundbuchauszug?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen wollen, dann benötigen Sie den Grundbuchauszug, um nachzuweisen, dass Sie auch wirklich der Eigentümer der jeweiligen Immobilie sind. Wollen Sie ein Haus kaufen oder sollen Sie eine Immobilie erben, sollten Sie ebenfalls unbedingt einen Blick ins Grundbuch werfen: Sie erfahren so etwa, ob noch Schulden existieren oder ob einem Nachbarn ein Wegerecht eingeräumt wurde. Auf Grundlage dieser Informationen können Sie dann entscheiden, ob Sie die Immobilie wirklich kaufen beziehungsweise ob Sie das Erbe antreten wollen.

Tipp

Trauen Sie als Käufer nur einem aktuellen Grundbuchauszug! Es kann sein, dass der Verkäufer bereits einen Grundbuchauszug vorliegen hat und Ihnen diesen präsentiert. Hierbei sollten Sie jedoch auf das Datum achten, denn nur ein aktueller Grundbuchauszug ist wirklich aussagekräftig. Ist die Abschrift des Verkäufers bereits mehrere Monate alt, kann in der Zwischenzeit viel passiert sein. Der alte Auszug spiegelt dies im schlechtesten Fall nicht wider. Aus diesem Grund fordern auch Banken bei der Kreditvergabe einen Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist.

Bisweilen können auch Mieter ein Interesse daran haben, den Grundbuchauszug anzufordern. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben und daraufhin prüfen wollen, ob der Vermieter noch andere Alternativwohnungen im jeweiligen Haus besitzt. Der Mieter erhält hierbei jedoch nur Einsicht in Abteilung I des Grundbuchs, die Auskunft über Eigentumsverhältnisse gibt.

Wann benötige ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?

Wenn Sie einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen, dann haben Sie die Wahl zwischen einfachen und beglaubigten Kopien. Der einfache Auszug ist etwas günstiger. Die beglaubigte Abschrift hingegen fungiert als eine Art „Echtheitszertifikat“. Entscheidend ist dabei immer, wofür Sie den Grundbuchauszug benötigen und wem Sie diesen vorlegen müssen. So verlangen Banken meist die beglaubigte Version. Haben Sie etwa geerbt und wollen Sie nur in Ihrem eigenen Interesse prüfen, ob die Immobilie mit Schulden belastet ist, genügt ein einfacher Auszug.

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Wer kann einen Grundbuchauszug anfordern?

Da das Grundbuch sehr sensible Informationen enthält, können Sie nicht willkürlich Auszüge aus beliebigen Grundbüchern beantragen. Stattdessen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Während einige Personen das berechtigte Interesse erst glaubhaft nachweisen müssen, liegt bei anderen Personen ein uneingeschränkt berechtigtes Interesse vor. Diese können die Grundbuchabschrift ohne Weiteres beantragen.

Personen mit uneingeschränkt berechtigtem Interesse:

  • Eigentümer des Grundstücks bzw. der Immobilie
  • Rechteinhaber (z. B. Inhaber von Wohnrechten)
  • Behörden
  • Gerichte
  • Notare
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Wenn Sie keiner dieser Gruppen angehören, dann müssen Sie belegen, dass Sie den Grundbuchauszug tatsächlich benötigen. Wollen Sie eine Immobilie kaufen, kann etwa ein Vorvertrag oder der erste Kaufvertragsentwurf als Nachweis dienen. Sind Sie hingegen an einer Immobilie interessiert und haben Sie diese noch nicht einmal besichtigt, werden Sie vermutlich keinen Auszug aus dem Grundbuch erhalten. Die Kaufabsicht ist dann noch zu vage. Um sicherzustellen, dass Sie den nötigen Grundbuchauszug wirklich erhalten, können Sie auch den aktuellen Eigentümer der Immobilie um dessen Zustimmung oder um eine Vollmacht bitten.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen:

  • Kaufinteressenten
  • Banken und Kreditgeber
  • Gläubiger mit Vollstreckungstitel
  • Mieter
  • Erben

Am Ende liegt es immer im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er Ihnen Einblick ins Grundbuch gewährt.

Wie und wo kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?

Sie haben 3 verschiedene Möglichkeiten, um einen Grundbuchauszug anzufordern:

  1. Antrag beim zuständigen Amtsgericht/Grundbuchamt (schriftlich oder persönlich)
  2. Online-Antrag über externen Dienstleister
  3. Antrag über Notar

Grundbuchauszug beim Amtsgericht beantragen

Der klassische Weg führt über das Grundbuchamt beim Amtsgericht. Hierbei müssen Sie sich immer an das Amtsgericht wenden, das für den Bezirk am Standort der jeweiligen Immobilie zuständig ist. Entscheiden Sie sich für einen schriftlichen Antrag, sollte dieser die folgenden Informationen enthalten:

  • Informationen zum Antragsteller (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Genaue Bezeichnung der Immobilie (Adresse, Flurnummer, idealerweise Grundbuchblattstelle)
  • Grund für Antrag und gegebenenfalls Nachweis über berechtigtes Interesse

Den Antrag können Sie formlos stellen und per Post oder Fax abschicken. Anträge per E-Mail werden in aller Regel nicht bearbeitet. Die meisten Grundbuchämter bieten online kostenlose Formulare und Muster für den Antrag an, die Sie ganz einfach herunterladen und ausfüllen können.

Alternativ können Sie den Antrag auch direkt vor Ort stellen. Hierzu müssen Sie einen gültigen Ausweis vorlegen. In beiden Fällen müssen Sie etwa 2 Wochen auf Ihren Grundbuchauszug warten.

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Grundbuchauszug online beantragen

Auch wenn die Grundbücher mittlerweile meist elektronisch geführt werden, ist ein Online-Antrag über die Grundbuchämter offiziell noch nicht möglich. Allerdings haben sich einige Dienstleister darauf spezialisiert, diesen Service kostenpflichtig anzubieten. Sie müssen dem Dienstleister dann lediglich über ein Online-Formular alle nötigen Informationen mitteilen und dieser kümmert sich daraufhin um den offiziellen Antrag. Ihren Grundbuchauszug erhalten Sie am Ende per Post und teils zusätzlich per E-Mail.

Auch wenn dieser Service auf den ersten Blick komfortabel scheint, sollten Sie einen Blick auf die Kosten werfen. Denn häufig zahlen Sie hier etwa 3- bis 4-mal so viel wie beim Grundbuchamt selbst. Überlegen Sie daher gut, ob der Service die Mehrkosten wirklich wert ist oder ob Sie nicht doch einfach einen formlosen, schriftlichen Antrag per Post versenden wollen. Auch die Wartezeit ist in der Regel nicht kürzer als bei einem offiziellen Antrag: Da externe Dienstleister ebenfalls auf die Arbeit der Behörde angewiesen sind, müssen Sie auch hier etwa 2 Wochen warten.

Grundbuchauszug über Notar beantragen

Notare können Grundbuchauszüge einfach und bequem online anfordern. Der Vorteil: Der Grundbuchauszug kann innerhalb weniger Minuten direkt abgerufen werden und die Wartezeit entfällt dadurch.

Wenn Sie einen Notar mit der Beschaffung beauftragen, müssen Sie ebenfalls mit Mehrkosten rechnen, denn häufig fallen hier Bearbeitungs- und Versandkosten an. Auch Umsatzsteuer müssen Sie in diesem Fall zahlen. Sinnvoll kann diese Variante allerdings sein, wenn ein Notar ohnehin eingebunden ist – etwa weil er gerade den Kaufvertrag aufsetzt.

Kosten und Gebühren: Was kostet ein Grundbuchauszug?

Einen Grundbuchausdruck zu beantragen, ist nicht sonderlich teuer. Die Kosten, die das Grundbuchamt hierfür aufruft, sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgegeben und belaufen sich auf 10 Euro für eine unbeglaubigte Abschrift und 20 Euro für eine beglaubigte Abschrift. Wenn Sie den Auszug nicht selbst beantragen, sondern einen Dienstleister oder Notar damit beauftragen, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Hier ein Überblick:

  • Antrag beim Amtsgericht: 10 Euro für einfachen Grundbuchauszug, 20 Euro für beglaubigten Grundbuchauszug
  • Antrag beim Notar: 10 Euro für einen einfachen Grundbuchauszug, 15 Euro für einen beglaubigten Grundbuchauszug (meist aber zzgl. Bearbeitungsgebühren, Versandkosten, Umsatzsteuer)
  • Antrag über Online-Dienstleister: je nach Dienstleister zwischen 35 und 50 Euro

Fazit: Grundbuchauszug beantragen ist oft einfacher als gedacht

Egal ob Kauf, Verkauf oder Erbschaft: Wenn eine Immobilie den Besitzer wechseln soll, dann sollten die Beteiligten zuvor Einsicht ins Grundbuch nehmen. Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, muss jedoch ein berechtigtes Interesse vorliegen. Im Zweifelsfall müssen Sie dem Grundbuchamt glaubhaft darlegen, weshalb die Abschrift für Sie wichtig ist. Den Grundbuchauszug können Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Ein einfaches, formloses Schreiben genügt hierfür.

Bildnachweis: Andrey_Popov / Shutterstock.com

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