Zwei Personen besprechen einen Forderungsverkauf

Forderungsverkauf: Kann die Bank meinen Baukredit verkaufen?

Banken können Forderungen an Dritte verkaufen – möglich ist also auch der Verkauf des Baukredits. Welche Bedingungen für den Forderungsverkauf erfüllt sein müssen und was das für Kreditnehmer bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.

Was ist ein Forderungsverkauf?

Nimmt ein Kunde einen Kredit bei einer Bank auf und verkauft diese den schuldrechtlichen Vertrag an einen Dritten, handelt es sich um einen Forderungsverkauf. Der Käufer wird neuer Gläubiger und hat Anspruch auf die Rückzahlungen des Kreditnehmers.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Banken Forderungen verkaufen. Oftmals handelt es sich um Darlehen, bei denen der Kreditnehmer bereits in Verzug geraten ist. Mit dem Verkauf entledigt sich die Bank des notleidenden Kredits. Aber auch zur Beschaffung von Liquidität oder bei Fusionen mit anderen Unternehmen kann es zum Verkauf von Forderungen kommen.

Da die vertraglichen Vereinbarungen auf den neuen Gläubiger übergehen, gibt es für den Kreditnehmer bei den Rückzahlungsmodalitäten zunächst keine Änderungen. Eine Zustimmung des Schuldners ist nicht erforderlich.

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Welche Forderungen können verkauft werden?

Grundsätzlich können alle Forderungen verkauft werden, sofern dies vertraglich nicht ausgeschlossen wurde. Eine spezielle gesetzliche Regelung für den Verkauf von Krediten gibt es nicht. Im BGB heißt es lediglich, dass es möglich ist, eine Forderung auf einen neuen Gläubiger zu übertragen.

Kann die Bank meinen Baukredit verkaufen?

Grundsätzlich ist es erlaubt, einen Kredit zu verkaufen. Früher war es üblich, dass Banken große Kreditpakete an Fonds verkauften. Diese wollten mit dem Kauf der Immobilien einen schnellen Gewinn erzielen. Oftmals wurden die Kreditnehmer nicht über den Forderungsverkauf unterrichtet. Vor allem in den USA war der Forderungsverkauf gängige Praxis, aber auch in Deutschland wurden derartige Geschäfte abgewickelt.

Kam es beim Schuldner zu Zahlungsproblemen, wurde durch den neuen Gläubiger relativ schnell die Zwangsversteigerung betrieben. Auch zum Ende der Zinsbindungsfrist der Darlehen bestanden die neuen Gläubiger auf einer sofortigen Rückzahlung, was viele Kreditnehmer in enorme Schwierigkeiten brachte und eine Zwangsversteigerung zur Folge hatte.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten, wenn die Bank meinen Kredit verkauft?

Im Zuge dieser Praxis hat der Bund im Jahr 2008 das Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) eingeführt, mit dem die Folgen des Forderungsverkaufs gemindert werden sollen.

Auch wenn der Forderungsverkauf nicht verboten ist, hat der Gesetzgeber im Risikobegrenzungsgesetz verschiedene Vorgaben für Verträge definiert, die nach 2008 abgeschlossen wurden:

  • Bei Vertragsabschluss muss der Kreditnehmer darauf hingewiesen werden, dass die Forderung verkauft werden könnte.
  • Der Käufer der Forderung muss den Schuldner umgehend darüber in Kenntnis setzen, dass er neuer Gläubiger ist.
  • Der neue Gläubiger darf den Kredit nur kündigen, wenn ein Verzug von mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten besteht. Die noch geschuldete Summe muss mindestens 2,5 Prozent der Kreditsumme betragen.
  • Vor Ablauf der Zinsfestschreibung ist ein Prolongationsangebot zu unterbreiten oder eine Mitteilung zu versenden, dass ein Forderungsverkauf beabsichtigt ist.

Nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2010 (AZ: XI ZR 200/09) ist es nicht zulässig, nach dem Ankauf einer Forderung direkt die Zwangsversteigerung zu betreiben. Zunächst ist eine Prüfung erforderlich, ob alle Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Darlehensvertrag übernommen wurden.

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Was kann mir passieren, wenn die Bank meinen Baukredit verkauft?

Wie bereits erläutert, ist es möglich, dass schon bei einem Zahlungsrückstand von 2 Monaten die Zwangsversteigerung eingeleitet wird. Wer seine Monatsraten regelmäßig bezahlt, muss sich also keine Sorgen machen. Nach Einführung des Risikobegrenzungsgesetzes ist der Forderungsverkauf zudem deutlich seltener geworden.

Wie kann ich mich vor einem Forderungsverkauf schützen?

Bei einigen Banken ist ein Forderungsverkauf ohnehin ausgeschlossen. Haben Banken jedoch diese Option in den Kreditbedingungen, können Sie direkt bei Kreditvertragsabschluss einen Forderungsverkauf ausschließen. Unter Umständen wird dafür eine Gebühr erhoben oder ein Zinsaufschlag fällig.

Zudem sollten Sie realistisch kalkulieren, sodass Zahlungsschwierigkeiten unrealistisch bleiben. Zahlen Sie den Kredit wie vereinbart zurück, gibt es für die Bank keinen Grund, die Forderung zu verkaufen. Bemerken Sie, dass Sie einige Raten nicht in voller Höhe zahlen können, suchen Sie möglichst frühzeitig das Gespräch mit der Bank. So lassen sich Probleme am besten vermeiden.

Fazit: Forderungsverkauf bei Baukrediten möglich

Ein Forderungsverkauf eines Baukredits ist durchaus möglich. Oftmals nutzen Banken diese Möglichkeit allerdings nur bei notleidenden Krediten. Wenn Sie Ihre Raten vereinbarungsgemäß zahlen, ist das Risiko eines Forderungsverkaufs also gering. Legen Sie jedoch Wert darauf, dass Ihr Kredit nicht verkauft werden darf, sollten Sie das direkt bei Darlehensaufnahme regeln oder sich für eine Bank entscheiden, die diese Möglichkeit von vornherein vertraglich ausschließt.

Bildnachweis: SmartPhotoLab / Shutterstock.com

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