Haus gekauft und arbeitslos: Was nun?
Immobilienfinanzierungen sind üblicherweise durch lange Laufzeiten gekennzeichnet. Nicht selten zahlen Kreditnehmer das Darlehen über 20 Jahre oder mehr zurück. Über diese Dauer können sich die Lebensumstände ändern und so lässt sich das Risiko nicht ausschließen, während einer Baufinanzierung arbeitslos zu werden. Die damit verbundenen Einbußen haben meist unmittelbaren Einfluss auf die Tilgung, bedeuten aber nicht sofort den drohenden Verlust des Wohneigentums. Lesen Sie hier, welche Handlungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie sich bereits im Vorfeld absichern.
Der erste Weg führt zur Bank: Gespräch suchen, um eine gemeinsame Lösung zu finden
Vor der Vergabe eines Immobilienkredits fragen Banken die Höhe des Eigenkapitals sowie die Einkommensverhältnisse des Antragstellers ab. Auf dieser Grundlage entscheidet sich im Wesentlichen die Finanzierungssumme inklusive der dazugehörigen Konditionen. Das ist jedoch nur eine Momentaufnahme – Veränderungen sind stets möglich, aber nicht immer vorhersehbar. Eines der größten Risiken besteht darin, dass der Kunde arbeitslos wird und den Hauskredit noch tilgen muss. Der Wegfall des bisherigen monatlichen Einkommens kann das Zurückzahlen der monatlichen Raten erschweren.
Wie verhalten Sie sich als Betroffener in einer solchen Situation richtig? Transparenz ist ein wichtiges Stichwort und daher sollten Sie umgehend auf die Bank zugehen, um sie über die neue Situation zu informieren. Damit bringen Sie zugleich Ihr Pflichtbewusstsein zum Ausdruck. Gemeinsam lässt sich eine Lösung finden, die einen Zahlungsrückstand und einen damit verbundenen Vertragsbruch vermeidet.
Für gewöhnlich bieten die Kreditinstitute an, die Konditionen vorübergehend an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Eine Möglichkeit ist der sogenannte Tilgungssatzwechsel, der niedrigere Raten und eine längere Laufzeit der Finanzierung bedeutet. Alternativ kommt das Stunden der Tilgung infrage. Dann zahlen Sie über mehrere Monate nur den Zinsanteil der Raten. Den fehlenden Tilgungsanteil begleichen Sie am Ende der Laufzeit. So können Sie die laufende Baufinanzierung trotz Arbeitslosigkeit fortsetzen.
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Immobilienkredit trotz Arbeitslosigkeit weiter bedienen
Nicht immer kommt eine Einigung mit der Bank zustande. Aber auch dann gibt es Lösungen, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben und arbeitslos geworden sind. In den ersten 6 Monaten nach dem Jobverlust erhalten Sie Arbeitslosengeld I. Dessen Höhe liegt bei 60 Prozent des letzten Nettogehalts und bei 67 Prozent, wenn Sie mindestens ein Kind haben.
Bei der zuständigen Wohngeldstelle lässt sich prüfen, ob für Sie der Anspruch auf einen Lastenzuschuss besteht. Die Voraussetzung dafür ist, dass der während der Baufinanzierung arbeitslos gewordene Kreditnehmer die Immobilie selbst nutzt. Welcher Betrag im Rahmen des Lastenzuschusses gewährt wird, hängt von diesen Parametern ab:
- Höhe der monatlichen Belastung
- Anzahl der Familienmitglieder
- Einkommen der Familie
Diese Unterstützung gilt zumeist für maximal ein Jahr. Anschließend prüft das Amt, ob sie noch immer erforderlich ist. Darüber hinaus existieren weitere Optionen, um den Immobilienkredit trotz Arbeitslosigkeit zu den gleichen Konditionen fortzusetzen. Ein wichtiger Schritt besteht darin, die monatlichen Ausgaben zu reduzieren. Ein Haushaltsplan hilft dabei, einen konkreten Überblick über die Kosten zu gewinnen. Dennoch sollte ein finanzielles Polster vorhanden sein, um die Zeit leichter zu überbrücken.
Die Aufnahme eines weiteren Kredits ist nicht ratsam, weil sich dadurch die Verbindlichkeiten bei Banken erhöhen. Eventuell ergibt sich eine Lösung im privaten Bereich, indem zum Beispiel das Erbe durch eine Schenkung vorgezogen wird. Angehörige wie Eltern oder Großeltern verschenken dann einen Teil ihres künftigen Nachlasses und helfen dabei, eine Finanzierungslücke zu schließen.
Wer ein Haus gekauft und arbeitslos geworden ist, hat eventuell noch die Option, Teile davon zu vermieten. Das setzt voraus, dass ausreichend Platz zur Verfügung steht und eine räumliche Abtrennung sichergestellt ist. Sogenannte Einliegerwohnungen werden als Unterkunft in einem Einfamilienhaus vermietet. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zutritt über separaten Eingang
- Eigenes Badezimmer und eigene Küche vorhanden
- Beleuchtung und Energieversorgung gewährleistet
Für potenzielle Mietinteressenten weniger attraktiv sind offene Einliegerwohnungen. Bei diesen gelten ein separates Bad und eine eigene Küche nicht als Pflichtkriterien, was eine eingeschränkte Privatsphäre bedeutet.
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Im Ernstfall abgesichert: Schon im Vorfeld die richtigen Maßnahmen treffen
Beim Abschluss eines Hauskredits dürfte wohl niemand damit rechnen, auf absehbare Zeit seine Anstellung zu verlieren. Dennoch wollen viele im Ernstfall abgesichert sein. Vorsorge lässt sich konkret durch 2 Möglichkeiten treffen. Eine davon ist der Abschluss einer Restschuldversicherung.
Sie greift im Todesfall des Versicherten und auch, wenn dieser arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Kann er die Raten nicht mehr tilgen, deckt die Restschuldversicherung diese ab. Je nach Vertragsgestaltung geschieht das für einen Zeitraum von maximal 12 bis 18 Monaten. Bei einer Restschuldversicherung ist mit einer Wartefrist zu rechnen. Schließen Sie diese ab, um einen Immobilienkredit trotz Arbeitslosigkeit weiter zu bedienen, müssen Sie mit etwa 3 Monaten rechnen. Zumeist werden erst dann die Raten übernommen. Die Versicherungsbeiträge hängen von der Darlehenssumme ab.
Die zweite Option ist eine Arbeitslosenversicherung, die alternativ auch als Arbeitslosenschutzversicherung bezeichnet wird. Sie erfüllt den identischen Zweck und deckt dementsprechend ebenfalls die Raten ab. Das geschieht für die Dauer von bis zu 12 Monaten. Eine Wartezeit von bis zu 3 Monaten gilt auch hier als üblich. Zudem müssen die Versicherungsbeiträge während der Arbeitslosigkeit weitergezahlt werden.
Fazit: Arbeitslosigkeit bedeutet nicht zwangsläufig das Ende eines Wohntraums
Die wenigsten Kreditnehmer können kategorisch ausschließen, dass sie während einer Baufinanzierung arbeitslos werden. So unangenehm ein solches Ereignis auch ist, bedeutet es doch längst nicht den Verlust der Wunschimmobilie. Eine Lösung lässt sich zumeist schon in Abstimmung mit der Bank finden, denn ihr ist daran gelegen, den Kunden an sich zu binden.
Um im Ernstfall nicht unvorbereitet zu sein, haben Eigentümer die Möglichkeit, im Vorfeld verschiedene Maßnahmen zu treffen. Zum Überbrücken eventueller Engpässe empfiehlt es sich für jeden, der Wohneigentum finanziert, Rücklagen für mindestens 3 Monate zu bilden. Bei Vertragsabschluss ist die Höhe der Raten so zu wählen, dass sie auch dann noch bezahlbar bleiben, wenn der Kreditnehmer während der Baufinanzierung arbeitslos wird. Gerade bei hohen Darlehenssummen und langen Laufzeiten ist der Abschluss einer Restschuld- oder Arbeitslosenversicherung sinnvoll.
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