Was bedeutet die Zweckbindung für die Baufinanzierung?
Banken vergeben Immobiliendarlehen üblicherweise zweckgebunden. Das heißt, die Kreditmittel müssen für die Finanzierung einer Immobilie verwendet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Zweckbindungen es bei Baufinanzierungen gibt und welche Vor- und Nachteile daraus hervorgehen.
Was bedeutet Zweckbindung?
Im Gegensatz zu einem Ratenkredit, den Sie zur freien Verfügung erhalten, gilt bei einer Immobilienfinanzierung eine Zweckbindung. Das bedeutet, dass Sie Ihr Baudarlehen nur für bestimmte Maßnahmen verwenden dürfen. Das sind im Einzelnen:
- Kauf oder Bau einer Immobilie
- Modernisierung, Sanierung oder Renovierung
- Umbaumaßnahmen
- Ablösung eines bestehenden Immobiliendarlehens
Welche Vor- und Nachteile bietet die Zweckbindung?
Die Zweckbindung bietet für Darlehensgeber und Darlehensnehmer Vorteile. Für den Kreditgeber ergibt sich durch die zweckgebundene Finanzierung ein geringeres Risiko. Als Sicherheit für die Baufinanzierung dient eine Grundschuldeintragung. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, kann der Kreditgeber die Immobilie verwerten und im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Verbindlichkeiten ausgleichen.
Zahlt der Kreditgeber das Darlehen zweckgebunden aus, kann er sicher sein, dass die Kreditmittel für die Immobilie verwendet werden. Für den Kredit gibt es also einen Gegenwert.
Als Kreditnehmer wiederum profitieren Sie von der Zweckbindung, da die Bank Ihnen aufgrund des geringeren Ausfallrisikos günstige Konditionen gewähren kann. Im Vergleich zu Ratenkrediten ohne besondere Sicherheiten überzeugen grundschuldbesicherte Immobiliendarlehen mit attraktiven Zinssätzen.
Darlehensnehmer empfinden allerdings unter Umständen die Kontrolle über die Verwendung der Kreditmittel als nachteilig. Bevor die Bank das Geld auszahlt, sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Eine schnelle und unkomplizierte Auszahlung ist also in der Regel nicht möglich. Auch die notwendige Eintragung der Grundschuld kann die Auszahlung der Kreditsumme verzögern.
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Was ist die Sicherungszweckerklärung?
Im Zuge der Darlehensaufnahme wird üblicherweise eine Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank eingetragen. Durch die Unterzeichnung der sogenannten Sicherungszweckerklärung werden Grundschuld und Darlehen verbunden.
Während die Darlehensschuld im Laufe der Zeit durch die regelmäßige Tilgung sinkt, bleibt die Grundschuld in voller Höhe bestehen. Die Zweckerklärung regelt nun, dass die Bank bei einem Zahlungsausfall nur die noch bestehende Darlehensforderung, nicht aber den gesamten Grundschuldbetrag einfordern kann. Damit ist sichergestellt, dass die Grundschuld tatsächlich nur für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.
Fazit: Zweckbindung bei Baufinanzierungsdarlehen bietet Vertragspartnern Sicherheit
Die Zweckbindung von Immobilienfinanzierungen sorgt bei den Vertragspartnern für Sicherheit: Die Bank kann davon ausgehen, dass die Kreditmittel nur für die Immobilie verwendet werden. Die eingetragene Grundschuld stellt also einen Gegenwert zu den Finanzierungsmitteln dar. Der Kreditnehmer profitiert aufgrund der guten Sicherheitslage für die Bank von langfristig günstigen Konditionen.
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