Kurz erläutert: Das Treuhandkonto

Was ist ein Treuhandkonto?

Ein Treuhandkonto ist ein Girokonto, bei dem der Kontoinhaber nicht Eigentümer des Guthabens auf dem Konto ist. Er handelt als Treuhänder und führt das Konto in seinem Namen auf fremde Rechnung.

Was sind Treuhänder?

Treuhänder sind natürliche oder juristische Personen, die Vermögen oder Sachen für andere verwalten. Grundlage für die Tätigkeit ist der Treuhandvertrag, in dem der Treugeber dem Treuhänder die Erfüllung bestimmter Aufgaben überträgt. Entscheidend ist, dass der Treuhänder die ihm überlassene Sache oder das ihm überlassene Vermögen im Sinne des Treugebers und nicht zu seinem eigenen Vorteil nutzen muss.

Der Treuhänder, der auch als Treunehmer bezeichnet wird, muss über entsprechende Kenntnisse verfügen, um die Aufgaben wahrzunehmen. Unter anderem sind Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater als Treuhänder tätig.

Wann benötigt man ein Treuhandkonto?

Es gibt verschiedene Fälle, in denen ein Treuhandkonto erforderlich ist:

  • Erbschaften: Ein Treuhänder wird eingesetzt, wenn Minderjährige Vermögen erben. Der Treuhänder verwaltet das Treuhandkonto bis zur Volljährigkeit.
  • Pflegschaften: Der Treuhänder führt das Konto für eine unmündige Person.
  • Insolvenzen: Wird Insolvenz angemeldet, wird die Insolvenzmasse auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Der Insolvenzverwalter fungiert als Treuhänder und verwaltet das Konto.
  • Mietkaution: Der Vermieter legt die Mietkaution des Mieters auf einem Treuhandkonto an. Damit fließt das Guthaben nicht in das Vermögen des Vermieters.
  • WohnungsEigentümergemeinschaften: In einer Eigentümergemeinschaft zahlen alle Eigentümer für laufende Kosten und Rücklagen auf ein gemeinsames Konto ein. Der Verwalter führt dieses Konto treuhänderisch für die Gemeinschaft.
  • Immobilienkauf: In diesem Fall handelt es sich bei dem Treuhandkonto um ein Notaranderkonto. Der Notar überwacht die Erfüllung der Kaufvertragsbedingungen und regelt die Auszahlung des Geldes.

Was gilt für das Treuhandkonto im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf?

Ist bei der Abwicklung eines Kaufvertrags ein Treuhandkonto erforderlich, handelt es sich um ein Notaranderkonto. Der Notar eröffnet das Konto, auf das der Käufer den Kaufpreis der Immobilie einzahlt. Wurde der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, zahlt der Notar den Kaufpreis an den Verkäufer aus. Das Notaranderkonto dient damit der sicheren Abwicklung eines Kaufvertrags und bietet Sicherheit für beide Parteien. Allerdings darf nicht bei jedem Immobiliengeschäft ein Anderkonto eröffnet werden. Nach den Vorgaben des Beurkundungsgesetzes ist das Konto nur zu eröffnen, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Das kann der Fall sein, wenn der Kaufpreis mit verschiedenen Darlehen finanziert wird oder es sich um eine Zwangsversteigerung handelt.

Die Gebühren für das Konto berechnet der Notar nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Sie richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und sind folgendermaßen gestaffelt:

  1. Kaufpreisanteil (bis 2.500 €): 1,00 %
  2. Kaufpreisanteil (2.501–10.000 €): 0,50 %
  3. Kaufpreisanteil (10.001–70.000 €): 0,25 %

Worauf ist bei einem Treuhandkonto zu achten?

Es werden 2 Verträge geschlossen: zwischen Treuhänder und Treugeber sowie zwischen Treuhänder und Bank. Entscheidend ist, dass der Vertrag zwischen Treugeber und Treunehmer alle Rechte und Pflichten regelt und konkrete Angaben zur Höhe des Vermögens, der Art der Verwaltung und der Laufzeit des Vertrags enthält.

Es gibt offene und verdeckte Treuhandkonten. Bei einem offenen Treuhandkonto ist für Dritte ersichtlich, dass das Geld treuhänderisch verwaltet wird. Bei einem verdeckten Treuhandkonto dagegen ist das nicht erkennbar. Damit birgt diese Variante ein höheres Risiko für den Treugeber.

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