Die EZB und ihre Aufgaben
Was ist die Europäische Zentralbank?
Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde im Zuge der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juni 1998 gegründet. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB ist ein Organ der Europäischen Union, besitzt aber eine eigene Rechtspersönlichkeit und agiert unabhängig. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Gründungsmitglieder der EZB waren die folgenden 11 Staaten, in denen zum 1. Januar 2021 der Euro als Währung eingeführt wurde:
- Deutschland
- Finnland
- Belgien
- Italien
- Frankreich
- Irland
- Portugal
- Österreich
- Niederlande
- Luxemburg
- Spanien
Im Laufe der Zeit haben weitere 9 Länder den Euro eingeführt: Griechenland, Slowenien, Malta, Zypern, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Kroatien.
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Was sind die Aufgaben der EZB?
Die EZB ist für die Geldpolitik im Euroraum zuständig. Wichtigstes Ziel der Europäischen Zentralbank ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Sie übernimmt die Aufsicht über Kreditinstitute, die im Euroraum und in teilnehmenden EU-Ländern ansässig sind, um das Finanzsystem in der EU stabil zu halten.
Unter anderem hat die Europäische Zentralbank um folgende Aufgaben:
- Wahrung der Preisstabilität durch Steuerung der Geldpolitik
- Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der EU-Mitgliedsstaaten
- Beaufsichtigung von Banken im Euroraum
- Entwicklung und Ausgabe von Banknoten
- Organisation und Unterstützung des Zahlungsverkehrs in der EU
- Durchführung von Devisengeschäften
- Wahrung der Finanzstabilität
Wie ist die EZB organisiert?
Bei der EZB gibt es mit dem Rat und dem erweiterten Rat 2 Beschlussorgane. An der Spitze der Europäischen Zentralbank steht der ihr Präsident, der vom Europäischen Rat für einen Zeitraum von 8 Jahren gewählt wird.
Für die Geschäftsführung ist das Direktorium verantwortlich, das aus 6 Mitgliedern besteht und ebenfalls vom Europäischen Rat bestimmt wird. Neben dem Präsidenten gibt es einen Vizepräsidenten und weitere 4 Mitglieder.
Der EZB-Rat besteht aus dem Direktorium und den Präsidenten aller 20 nationalen Zentralbanken aus dem Euroraum. Der Rat fungiert als oberstes Beschlussorgan der Zentralbank und legt unter anderem die Leitzinssätze im Euroraum fest. Er tagt 2-mal monatlich.
Zum erweiterten Rat gehören die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 27 EU-Länder, also auch der Länder, die nicht den Euro eingeführt haben. Den erweiterten Rat gibt es nur so lange, bis alle Mitgliedsstaaten die Voraussetzungen für den Beitritt in den Euroraum erfüllt haben.
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