Ein Mann unterzeichnet eine Mietkautionsbürgschaft

Mietkautionsbürgschaft: Alternative zur klassischen Mietsicherheit?

Modernere Möbel, das Umzugsunternehmen und vielleicht sogar eine neue Einbauküche: Ein Umzug ist alles andere als günstig. Zu allem Übel müssen Mieter auch noch Geld für die Mietkaution beiseitelegen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit bei Mietschäden und beträgt meist 3 Nettokaltmieten. Doch es gibt eine Alternative zur klassischen Barkaution: die Mietkautionsbürgschaft. Was sich dahinter verbirgt, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt und für wen sich die bargeldlose Kaution eignet, erfahren Sie hier.

Definition: Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Kein Mietverhältnis ohne Mietkaution: Sollten Sie als Mieter Ihre Miete nicht mehr zahlen können oder Schäden in der Wohnung verursachen, kann Ihr Vermieter auf die hinterlegte Kaution zurückgreifen. Wer das Geld für die Sicherheit jedoch nicht auf der hohen Kante hat oder schlicht nicht zahlen will, kann seinem Vermieter als Alternative eine Mietkautionsbürgschaft vorschlagen.

Bei der Mietkautionsbürgschaft tritt eine dritte Partei als Bürge auf. Hierbei kann es sich um Privatpersonen mit guter Bonität, aber auch um Banken oder Versicherungen handeln. Der Vermieter erhält kein Bargeld, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Diese bemächtigt ihn dazu, im Schadensfall Forderungen zu stellen.

Kommt es zu einem Schaden – etwa aufgrund eines Kratzers im Parkett oder eines Sprungs in der Badewanne –, kann sich der Vermieter mit seiner Forderung in den meisten Fällen direkt an den Bürgen wenden. Da dieser als Bürge für Schäden haftet, muss er die Forderung begleichen.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

In der Regel handelt es sich bei Mietkautionsbürgschaften um sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaften. Der Vermieter muss im Schadensfall keinen Kontakt zum Mieter aufnehmen, sondern klärt alles direkt mit dem Bürgen. Häufig ist die selbstschuldnerische Bürgschaft mit einem „Verzicht auf Einrede der Vorausklage“ verknüpft, der den bürokratischen Aufwand minimiert und den Mieter stärker absichert. Verzichtet der Bürge nicht auf die Einrede der Vorausklage, kann er die Zahlung so lange zurückhalten, bis der Vermieter die Zwangsvollstreckung beim Mieter versucht hat.

Muss der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptieren?

Grundsätzlich darf der Vermieter entscheiden, in welcher Art und Weise er die Kaution erhalten will. Nach wie vor bestehen zahlreiche Vermieter auf die klassische Barkaution. In diesem Fall sollten Sie das direkte Gespräch mit Ihrem künftigen Vermieter suchen und versuchen, diesen von den Vorzügen der Kautionsbürgschaft zu überzeugen. Unter Umständen ist er einfach noch nicht mit dem Konzept vertraut und lässt sich nach etwas Aufklärungsarbeit relativ einfach umstimmen.

Bringt das Gespräch nichts, müssen Sie sich den Wünschen Ihres Vermieters beugen. Haben Sie nicht genug Geld, um die Kaution in voller Höhe zu begleichen, können Sie jedoch auf Ratenzahlungen bestehen. Gemäß Paragraf 551 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Sie als Mieter ein Recht darauf, die Kaution in 3 gleichen Teilzahlungen zu entrichten. Die erste Teilzahlung ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden übrigen Teilzahlungen müssen Sie in den 2 darauffolgenden Monaten begleichen. Die Ratenzahlung kann Ihr Vermieter nicht ablehnen.

Welche Arten von Mietkautionsbürgschaften gibt es?

Die Rahmenbedingungen der Mietkautionsbürgschaft hängen stark davon ab, ob eine Privatperson, eine Versicherung oder eine Bank für Sie einspringt. Am besten ist es, wenn Sie sich vorab mit allen Optionen auseinandersetzen.

Mietkautionsversicherung

Bei der Mietkautionsversicherung springt eine Versicherung als Bürge ein. Derartige Kautionsbürgschaften können Sie ganz einfach online schließen. Dazu müssen Sie lediglich eine gute Bonität nachweisen können.

Kommt es zu einem Schaden, wendet sich der Vermieter direkt an die Versicherung. Diese haftet jedoch nur bis zum vertraglich vereinbarten Betrag, der meist der Höhe der vereinbarten Kaution entspricht. Sie als Mieter sollten jedoch eines wissen: Bei der Mietkautionsversicherung handelt es sich – trotz des irreführenden Namens – um eine Bürgschaft und nicht um eine Versicherung. Der Bürge begleicht den Schaden zwar, doch müssen Sie den Betrag später zurückerstatten. Die Kosten trägt am Ende immer der Mieter.

Die Mietkautionsversicherung ist darüber hinaus nicht kostenlos, sondern mit Gebühren verbunden. Die Kosten orientieren sich meist an der vereinbarten Kaution und belaufen sich jährlich auf etwa 5 Prozent. Sieht Ihr Mietvertrag beispielsweise eine Kaution in Höhe von 2.100 Euro vor, so kostet die Kautionsversicherung rund 105 Euro pro Jahr oder 8,75 Euro pro Monat. Anders als bei der klassischen Barkaution erhalten Sie diese Zahlungen nach Ende des Mietverhältnisses nicht zurück.

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Bei den meisten Mietkautionsversicherungen handelt es sich nicht um versteckte Abomodelle: Sie können die Versicherung meist jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Hierzu müssen Sie lediglich die Bürgschaftsurkunde an die Versicherung zurückschicken. Ist das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet, müssen Sie natürlich als Ersatz eine reguläre Barkaution bei Ihrem Vermieter hinterlegen.

Wichtig: Mietkautionsbürgschaften gibt es in 2 Varianten: Bürgschaften auf erstes Anfordern und Bürgschaften nicht auf erstes Anfordern. Bei der ersten, meist üblichen Variante begleicht der Bürge die Forderung des Vermieters, ohne diese zu prüfen. Behauptet der Vermieter etwa, Sie hätten Badezimmerfliesen beschädigt, und wendet er sich mit der Forderung an die Versicherung, zahlt diese den geforderten Betrag einfach aus. Immerhin geht die Versicherung damit kein Risiko ein, da sie sich das Geld im Anschluss einfach von Ihnen als Mieter zurückholt. Halten Sie die Forderung des Vermieters für ungerechtfertigt, bleibt Ihnen in diesem Fall nur der Gang vor Gericht. Bei der „Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern“ überprüft der Bürge die Forderung erst, was für Sie als Mieter mit einem erhöhten Schutz einhergeht.

Bankbürgschaft

Die Bankbürgschaft – auch als Bankaval oder Mietaval bekannt – ist der Mietkautionsversicherung sehr ähnlich. Statt einer Versicherung tritt hierbei ein Kreditinstitut als Bürge auf. Ein großer Unterschied besteht jedoch darin, dass nur noch wenige Banken überhaupt Mietbürgschaften übernehmen: Aufgrund der geringen Gebühren und der vielen Kautionsversicherungen ist das Geschäft nicht sonderlich rentabel. So erhalten Sie eine Bankbürgschaft in der Regel nur dann, wenn Sie bereits Kunde bei der jeweiligen Bank sind.

Zwar sind Bankbürgschaften mit rund 3 bis 4 Prozent der Mietkaution etwas günstiger als Kautionsversicherungen, doch handelt es sich hierbei meist um Bürgschaften auf erstes Anfordern. Im Schadensfall werden Sie als Mieter also ausgeklammert und die Forderung wird nicht geprüft.

Privatpersonenbürgschaft

Bei der Privatpersonenbürgschaft tritt eine dritte Person als Bürge auf. Häufig handelt es sich hierbei um die Eltern, doch grundsätzlich kann jede volljährige Person mit guter Bonität für Sie bürgen. Die Privatpersonenbürgschaft ist vor allem unter Studenten und Berufsanfängern beliebt. Da für den Einzug in die erste eigene Wohnung oft nicht genug Geld für Einrichtung und Kaution vorhanden ist und da viele Vermieter aufgrund des fehlenden regelmäßigen Einkommens skeptisch sind, bürgen meist die Eltern.

Bevor Sie eine Privatpersonenbürgschaft in Betracht ziehen, sollten Sie sich mit den Risiken auseinandersetzen. Die Privatbürgschaft kann im Gegensatz zu Mietkautionsversicherungen und Bankbürgschaften sehr frei gestaltet werden und nicht selten haften Bürgen vollumfänglich. Können Sie Ihre Miete dann nicht mehr zahlen oder haben Sie Schäden an der Mietwohnung verursacht, steht oft das gute Verhältnis zu Ihrem Bürgen auf dem Spiel. Absichern können Sie beide Parteien, indem Sie einen gut durchdachten Bürgschaftsvertrag aufsetzen, der alle Eventualitäten berücksichtigt.

Die Vor- und Nachteile der Mietkautionsbürgschaft

Auf den ersten Blick scheint die Mietkautionsbürgschaft verlockend: Sie kommen bei Ein- oder Umzug um die hohe Kaution herum und können das Geld stattdessen in neue Möbel oder Sonstiges investieren. Dabei sollten Sie jedoch nicht vergessen, dass Mieter bei Bankbürgschaft und Mietkautionsversicherung oft draufzahlen: Während Sie eine Barkaution am Ende des Mietverhältnisses inklusive Zinsen zurückerhalten, bekommen Sie die regelmäßigen Gebühren bei der Mietkautionsbürgschaft nicht zurückerstattet. Auch sollten Sie bedenken, dass es sich nicht um eine Versicherung handelt, sondern dass Sie im Fall des Falles selbst für den Schaden aufkommen müssen. Die Bank beziehungsweise Versicherung übernimmt die Regulierung des Schadens zwar für Sie, wird sich den ausgelegten Betrag aber von Ihnen zurückholen. Am Ende müssen Sie für den Schaden aufkommen.

Vor- und Nachteile für Mieter

Kein Barvermögen nötig
Mehr finanzieller Spielraum: z.B. mehr Geld verfügbar für neues Mobiliar
Einfach abzuschließen
Laufende Kosten (nicht zwingend bei Privatpersonenbürgschaft)
Gute Bonität nötig (nicht zwingend bei Privatpersonenbürgschaft)
Bei „Zahlung auf erste Anforderung“: keine Stellungnahme zu Forderungen
Nur mit Zustimmung des Vermieters

Zeigt sich Ihr Vermieter zunächst skeptisch, können Sie versuchen, ihn von den Vorzügen einer Mietkautionsbürgschaft zu überzeugen. Denn auch der Vermieter kann von einer Mietkautionsbürgschaft profitieren: So steht diese der Barkaution in Sachen Sicherheit in nichts nach. Darüber hinaus spart sich Ihr Vermieter ein wenig Papierkram: Er muss sich keine Sorgen um Ihre Bonität machen, wenn Sie eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft vorlegen. Derartige Kautionsbürgschaften erhalten Sie nur, wenn Sie eine gute Bonität nachweisen können. Die erneute Bonitätsabfrage entfällt also. Darüber hinaus muss der Vermieter kein gesondertes Konto für Ihre Kaution anlegen.

Vor- und Nachteile für Vermieter

Sichere Zahlung (v. a. bei Zusatz „Zahlung auf erste Anforderung“)
Wenig bürokratischer Aufwand (kein Anlegen eines Kautionskontos nötig, keine Kautionsabrechnung)
Kein direkter Zugriff auf Kautionssumme: Umweg über Bank, Versicherung oder Privatbürgen nötig

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Für wen eignet sich eine Mietkautionsbürgschaft?

Eine Mietkautionsbürgschaft eignet sich für alle Mieter, welche die Kaution nicht oder nur schwer aus eigener Tasche stemmen können. Auch wenn Sie das Geld zwar hätten, es aber lieber anderweitig ausgeben würden, kann eine Kautionsbürgschaft eine gute Wahl sein.

Die Mietkautionsbürgschaft eignet sich unter anderem für folgende Personengruppen:

  • Studierende und Berufsanfänger, die in die erste eigene Wohnung einziehen
  • Alleinerziehende mit geringen Ersparnissen
  • Geringverdiener mit geringen Ersparnissen
  • Mieter, die nach einem Umzug die alte Mietkaution noch nicht zurückerstattet bekommen haben

 
Tipp
 

Sie können Kautionsbürgschaften nicht nur zu Beginn eines Mietverhältnisses abschließen. Sind Sie etwa in Geldschwierigkeiten geraten oder benötigen Sie aufgrund einer Schwangerschaft etwas mehr Geld, um das Kinderzimmer einzurichten, können Sie eine Barkaution auch durch eine Bürgschaft ablösen. Sie erhalten dann das hinterlegte Geld einfach vorzeitig wieder zurück und hinterlegen stattdessen die Bürgschaftsurkunde. Allerdings muss Ihr Vermieter dem Vorhaben zustimmen.

Fazit: Bürgschaft als bargeldlose Kaution

Vereinfacht gesagt eignet sich eine Mietkautionsbürgschaft für alle Mieter, die eine Barkaution nicht aus eigener Tasche stemmen können oder wollen. Bedenken sollten Sie aber, dass die Kautionsbürgschaft im Falle eines Schadens zwar für Sie einspringt, Sie die Kosten am Ende aber selbst übernehmen müssen.

Entscheiden Sie sich bei ihrer Barkautionsalternative gegen eine Privatperson als Bürgen und wählen Sie stattdessen eine Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung, entstehen darüber hinaus regelmäßige Gebühren, die Sie später nicht erstattet bekommen. Da sich die monatlichen Kosten aber meist im einstelligen Bereich bewegen, sind diese für viele Mieter mit geringen Ersparnissen dennoch einfacher zu tragen als eine hohe Mietkaution.

Bildnachweis: Orathai Mayoeh / Shutterstock.com

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