Ein Mann unterzeichnet eine Sondertilgung

Was ist eine Sondertilgung?

Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Zahlung, die Kreditnehmer leisten, um ihre Restschuld zu senken. In der Praxis werden zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Erbschaften verwendet, um Sondertilgungen zu finanzieren. Je nachdem, welche vertragliche Vereinbarung mit dem Darlehensgeber getroffen wurde, können mit der Sondertilgung zusätzliche Kosten verbunden sein. Dennoch kann sich die Sondertilgung für Sie lohnen. Wann das der Fall ist und was Sie außerdem über die Sondertilgung wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Grundlegendes zur Sondertilgung

Bei einer Sondertilgung handelt es sich um eine Zahlung, die Sie als Kreditnehmer zusätzlich zu den vereinbarten Ratenzahlungen auf eine Kreditschuld leisten. Diese Zahlung hat das Ziel, Ihre Restschuld über die ursprüngliche Planung hinaus zu verringern und somit das gesamte Darlehen schneller zu tilgen. Sie kann ratenunabhängig einmalig oder regelmäßig erfolgen.

Die im Rahmen der Sondertilgung geleisteten Beträge werden voll auf die Restschuld angerechnet und reduzieren diese. Im Falle eines klassischen Annuitätendarlehens, das zum Beispiel bei Baufinanzierungen verwendet wird, ergeben sich aus der Sondertilgung somit vor allem diese 2 Vorteile:

Die Darlehenslaufzeit verkürzt sich.
Die Zinslast wird geringer.

Da durch die Sondertilgung die Restschuld verringert wird, werden Sie das Darlehen schneller zurückgezahlt haben, ohne die monatliche Kreditrate erhöhen zu müssen.

Gleichzeitig verringern Sie die insgesamt zu zahlenden Zinsen, denn die Zinslast berechnet sich immer aus der Restschuld. Bei einem Annuitätendarlehen bedeutet dies ganz konkret, dass der Zinsanteil der monatlichen Kreditrate sinkt, während der Tilgungsanteil wächst.

Allerdings können Sie als Kreditnehmer nicht bei jedem Kredit Sondertilgungen leisten, da sie explizit im Kreditvertrag vereinbart sein müssen. Bei klassischen Ratenkrediten sind sie beispielsweise oft nicht vorgesehen.

Unter diesen Voraussetzungen sind Sondertilgungen möglich

Um eine Sondertilgung leisten zu können, muss ein Sondertilgungsrecht vertraglich vereinbart worden sein. Diese Vereinbarung legt fest, wann und in welcher Höhe zusätzliche Zahlungen möglich sind. Das vereinbarte Sondertilgungsrecht kann als festes oder als optionales Sondertilgungsrecht ausgestaltet sein.

Das feste Sondertilgungsrecht

Handelt es sich um ein festes Sondertilgungsrecht, so ist vertraglich festgelegt, wie hoch die Sonderzahlung maximal ausfallen darf. Als Kreditnehmer sind Sie dann also eingeschränkt, was die Höhe der Sondertilgung in einem Kalenderjahr angeht. Außerdem kann es vorkommen, dass ein bestimmter Termin festgelegt ist. Verpassen Sie diesen Sondertilgungstermin, können Sie bis zum nächstmöglichen Termin keine kostenlosen Zusatzzahlungen leisten.

Das optionale Sondertilgungsrecht

Ist hingegen ein optionales Sondertilgungsrecht vereinbart, müssen Sie sich an keine Vorgaben bezüglich Höhe und Zeitpunkt Ihrer Sondertilgungen halten.

Komplett optionale Sondertilgungsrechte sind jedoch unüblich, da meistens andere Beschränkungen gelten, wie zum Beispiel:

  • Sondertilgungen dürfen jährlich maximal 5 bis 10 Prozent der Nettodarlehenssumme betragen.
  • Im Rahmen der Sondertilgungen darf ein bestimmter Höchstbetrag in Prozent (z. B. 20 Prozent der Nettodarlehenssumme) über die gesamte Laufzeit hinweg nicht überschritten werden.

Vor Abschluss eines Darlehensvertrags lohnt es sich daher, die Bedingungen für die Sondertilgung genau zu analysieren.

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Sondertilgungsrecht: Sind Sondertilgungen immer sinnvoll?

Im Allgemeinen sind Sondertilgungsrechte für alle Kreditnehmer sinnvoll, die möglichst flexibel bei der Rückzahlung bleiben möchten. Schließlich tragen Sondertilgungen dazu bei, ein Darlehen schneller abzubezahlen und so die Zinslast zu reduzieren.

Gleichzeitig kann es sein, dass die Vereinbarung eines Sondertilgungsrechts etwas kostet und sich in einem höheren Sollzinssatz niederschlägt.

Vertraglich vereinbarte Sondertilgungen sind von einer vorzeitigen Kreditablösung zu unterscheiden. Bei letzterer wird zwar ebenfalls durch eine Einmalzahlung die Restschuld reduziert (in diesem Fall auf 0), der Kreditgeber kann hier jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie im Folgenden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung als Kostenfaktor bei vorzeitiger Kreditablösung

Wenn Sie ein Darlehen vorzeitig komplett ablösen möchten, dann berechnen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei handelt es sich um eine Art finanziellen Ausgleich, den Sie an die Bank zahlen müssen, um sie für entgangene Zinsgewinne zu entschädigen. Schließlich fällt der Zinsertrag der Bank deutlich geringer aus als im Kreditvertrag vereinbart, wenn Sie ein Darlehen früher als geplant zurückzahlen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist in ihrer Höhe begrenzt und richtet sich nach der Kreditrestlaufzeit. Gesetzlich ist geregelt, dass die Entschädigung

  • bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit höchstens 1 Prozent der Restschuld und
  • bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit höchstens 0,5 Prozent der Restschuld

betragen darf.

Zu bedenken ist allerdings, dass diese Regelungen nicht für die vorzeitige Ablösung von Immobilienkrediten gelten. Hier kann die Vorfälligkeitsentschädigung höher ausfallen und ist unter anderem von der Restlaufzeit des Kredits, der Restschuld und dem Zinsniveau abhängig. Möchten Sie ein Darlehen vorzeitig ablösen, ist es daher wichtig, die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung zu bedenken.

Übrigens: Nach 10 Jahren Kreditlaufzeit können Sie ein Darlehen mit Zinsbindungsfrist (z. B. ein Baudarlehen) grundsätzlich ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Die Zinsfestschreibung und Restlaufzeit spielen dann keine Rolle.

Wann lohnen sich Sondertilgungen wirklich?

Sondertilgungen machen es möglich, ein Darlehen schneller zurückzuzahlen und somit schuldenfrei zu werden. Dennoch lohnt sich die frühzeitige Ablösung für Sie als Kreditnehmer nicht immer. Schließlich können sowohl durch die Sondertilgung selbst als auch durch eine Vorfälligkeitsentschädigung weitere Kosten anfallen, die den Vorteil möglicher Ersparnisse ausgleichen.

Prinzipiell lässt sich deshalb sagen: Sondertilgungen lohnen sich insbesondere dann, wenn die Bank hierfür keinen Zinsaufschlag berechnet. Die Nutzung kostenfreier, vertraglich vereinbarter Sondertilgungsmöglichkeiten ist darum sinnvoll.

Das gilt selbst dann, wenn dies zu einer frühzeitigen Ablösung des Darlehens führt. Denn wenn bereits bei Vertragsabschluss Sondertilgungen vereinbart wurden, kann das Darlehen auch durch Nutzung dieser Sonderzahlungen vorzeitig abgelöst werden. Die Bank darf in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Können Sie hingegen ein Sondertilgungsrecht nur bei gleichzeitigem Zinsaufschlag vereinbaren, lohnt sich ein genauerer Blick. Denn durch den höheren Sollzinssatz wird die Finanzierung zunächst teurer. Nur wenn Sie dann auch regelmäßig Sondertilgungen leisten und die Restschuld auf diese Weise konsequent verringern, lohnt sich die Vereinbarung. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie jedes Jahr Sondertilgungen werden leisten können, ist es unter diesen Voraussetzungen meistens sinnvoller, vorhandenes Kapital eher für lohnende Geldanlagen einzusetzen. Auf diese Weise können Sie zum Beispiel auch bereits Eigenkapital für eine eventuelle Anschlussfinanzierung ansparen.

Fazit: Sondertilgungen sind fast immer vorteilhaft

Als Darlehensnehmer möchten Sie in der Regel so schnell wie möglich wieder schuldenfrei werden. Denn je schneller Sie es schaffen, den Kredit zurückzuzahlen, umso weniger Zinsen müssen sie unterm Strich bezahlen.

Haben Sie mit Ihrem Kreditgeber ein vertragliches Sondertilgungsrecht vereinbart, gibt Ihnen das die Möglichkeit, zusätzliche Tilgungszahlungen vorzunehmen. Dies stellt die beste Möglichkeit dar, um Ihre Zinslast zu reduzieren. Sondertilgungen sind daher immer sinnvoll, sofern Sie sich das Sondertilgungsrecht nicht durch einen Aufschlag beim Darlehenszins teuer erkaufen müssen.

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