Kündigung nach § 489 BGB

Was besagt § 489 BGB?

Bei einer Baufinanzierung sind Kreditnehmer für den Zeitraum der Zinsfestschreibung an den den zuvor geschlossenen Kreditvertrag gebunden. Eine vorzeitige Ablösung ist üblicherweise nur bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Mit der Regelung in § 489 BGB schützt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen den Kreditnehmer vor dieser meist hohen finanziellen Belastung.

Kreditnehmern steht demnach ein Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren zu. Ein Schuldner ist dann berechtigt, das gesamte Darlehen oder einen Teilbetrag zu kündigen und abzulösen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Handelt es sich um ein variables Darlehen ohne festen Sollzinssatz, kann der Kreditnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zur Rückzahlung kündigen.

Für wen gilt das Kündigungsrecht nach § 489 BGB?

Das Recht auf Sonderkündigung steht Kreditnehmern zu, die eine feste Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart haben. Für die Bank gilt das Kündigungsrecht nicht. Der Darlehensgeber hat keine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn der Kreditnehmer seiner Verpflichtung zu Ratenzahlungen ordnungsgemäß nachkommt.

Welche Fristen gelten bei der Kündigung nach § 489 BGB?

Die 10-jährige Frist beginnt einen Tag nach der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Wurde ein Darlehen in Teilbeträgen ausgezahlt, gilt also der Tag nach der letzten Teilauszahlung als Fristbeginn.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Darlehensnehmern unterzeichnet werden. Wirksam wird die Kündigung nach Ablauf der 6-monatigen Kündigungsfrist. Danach hat der Kreditnehmer 14 Tage Zeit, das Darlehen oder die gekündigte Kreditsumme zurückzuzahlen. Verstreichen die 14 Tage ohne Rückzahlung der Summe, läuft der Kredit wie ursprünglich vereinbart weiter.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Berechnung der Fristen für ein Baudarlehen, das im Oktober 2012 vertraglich vereinbart wurde:

  • Januar 2013: Letzte Teilauszahlung
  • Januar 2023: Frühestmögliche Kündigung des Darlehens
  • Juli 2023: Frühestmögliche Ablösung des Darlehens
  • Juli 2023: Ende der Rückzahlungsfrist

Kann jeder Kredit nach 10 Jahren gekündigt werden?

Das Sonderkündigungsrecht gilt für Baufinanzierungsdarlehen mit einer festen Sollzinsbindung von 10 Jahren und mehr. Wie lange das Darlehen noch laufen würde, ist für die Kündigung nach § 489 BGB unerheblich.

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