Ein Mann bearbeitet eine Flurkarte

Flurkarte: Das sollten Sie als Eigentümer darüber wissen

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, benötigen Sie einen Auszug aus der Flurkarte. Wie Sie das auch als Liegenschaftskarte bezeichnete Dokument beantragen, welche Informationen es enthält und wo Sie die Flurkarte bekommen, erfahren Sie im Folgenden.

Was ist eine Flurkarte und wie ist sie aufgebaut?

Die Flurkarte stellt den amtlich vermessenen Grund und Boden dar und ist für das gesamte Bundesgebiet verfügbar. Die einzelnen Parzellen der Karte werden als Flurstücke oder Liegenschaften bezeichnet.

Die Flurkarte zeigt die Liegenschaft aus der Vogelperspektive und liefert wichtige Grundstückskenndaten. Zu sehen sind Straßen, Gebäude und die Flurstücke mit ihren Nummern. Ein Flurstück ist an einem Blattrahmen zu erkennen, der die jeweilige Flurstücksnummer enthält. Unter anderem können Sie der Liegenschaftskarte folgende Angaben entnehmen:

  • Flurnummer
  • Flurstücksnummern
  • Bezeichnung der Gemarkung
  • Lage des Grundstücks
  • Gemeindegrenzen
  • Gemarkungsgrenzen
  • Gebäude mit ihrer Nutzungsart
  • Bodennutzungsart
  • Straßennamen
  • Gebäudenummerierung
  • Grenz- und Vermessungspunkte
  • Böschungen, Hecken, Zäune etc.

Üblicherweise ist die Karte im Maßstab 1:500, 1:1000 oder 1:2000 dargestellt. Der Maßstab ist in den einzelnen Gemeinden und Regionen unterschiedlich.

Was ist der Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück?

Das Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, das durch Vermessung vom zuständigen Katasteramt festgelegt wurde. Jedes Flurstück kann durch eine Flur- und eine Flurstücksnummer eindeutig identifiziert werden. Ein Grundstück hingegen kann Teil eines Flurstücks sein oder aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Grundstücksgrenzen können sich im Laufe der Zeit verändern.

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Was unterscheidet die Flurkarte vom Lageplan und Bebauungsplan?

Während ein Lageplan speziell für ein bestimmtes Grundstück angefertigt wird, beinhaltet die Flurkarte alle Liegenschaften. Der Lageplan dagegen ist deutlich detaillierter und dokumentiert Angaben über den Eigentümer sowie Grundbuchdaten. Grundlage für die Erstellung des amtlichen Lageplans sind die Angaben aus dem Liegenschaftskataster. Auch Bäume, befestigte Flächen und die Firsthöhe sind Bestandteil des Lageplans. Für die Fertigung des Lageplans ist ein Vor-Ort-Termin notwendig.

Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, wie ein Grundstück bebaut werden darf und welche Flächen freizuhalten sind. Die Liegenschaftskarte dient als Basis für den Bebauungsplan.

Wenn Sie als Bauherr einen Bauantrag stellen wollen, müssen Sie sowohl den Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als auch einen Auszug aus der Flurkarte vorlegen.

Wo bekomme ich einen Auszug aus der Flurkarte?

Seit 2015 gibt es das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), das Liegenschaftskarten aus ganz Deutschland in digitaler Form anzeigt, sodass Sie in der Regel die Flurkarte direkt online einsehen können. Benötigen Sie einen Auszug in Papierform, erhalten Sie diesen von Ihrem zuständigen Katasteramt. Den Auszug beantragen Sie am besten schriftlich.

Was kostet die Katasterkarte?

Die Kosten für einen Auszug aus der Flurkarte legen die Katasterämter fest. In der Regel müssen Sie mit Kosten zwischen 15 und 60 Euro rechnen. Unter Umständen sind die Kosten abhängig von der Größe des angefertigten Auszugs. Geht es um Veränderungen der Flurkarte – etwa weil Gebäude verändert wurden oder die Nutzungsart sich geändert hat –, sind diese Änderungen kostenfrei.

Fazit: Flurkarte mit wichtigen Informationen zur Lage und Nutzung einer Liegenschaft

Bereits seit dem 19. Jahrhundert gibt es in Deutschland die Aufteilung in Flurstücke. Die Flurkarte zeigt die einzelnen Parzellen, in welche die Erdoberfläche nach ihrer Vermessung eingeteilt wurde. Jedem Flurstück ist eine eindeutige Nummer zugeordnet. Darüber hinaus sind weitere wichtige Angaben über die Gebäude und ihre Nutzungsart enthalten. Wenn Sie einen Bauantrag stellen möchten, benötigen Sie einen Auszug aus der Flurkarte, den Sie bei Ihrem zuständigen Katasteramt erhalten. Auch wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, ist das Dokument vorzulegen.

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Bildnachweis: Francesco Scatena / Shutterstock.com

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