Ein Mann hält Unterlagen für seine Bauvoranfrage in der Hand

Wozu dient eine Bauvoranfrage?

Mit einer Bauvoranfrage klären Bauherren, ob ihr Bauvorhaben wie geplant durchgeführt werden kann. Im folgenden Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen die Bauvoranfrage zu empfehlen ist, wer den Bescheid ausstellt und ob es die Baugenehmigung nur mit vorherigem Bauvorbescheid gibt.

Was ist eine Bauvoranfrage?

Bei der Bauvoranfrage wird die generelle Durchführbarkeit eines konkreten Bauvorhabens geprüft. Dabei geht es nicht um die generelle Bebaubarkeit eines Grundstücks, sondern um das konkrete Bauvorhaben und die vorgesehene Nutzung. Die zuständige Behörde prüft im Rahmen eines offiziellen Genehmigungsverfahrens, ob die Planung grundsätzlich mit dem Baurecht vereinbar ist. Bei positivem Ergebnis erteilen die Zuständigen einen Bauvorbescheid.

Welches Amt ist zuständig?

Idealerweise erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, an wen Sie sich wenden müssen. In der Regel erteilt die Untere Baubehörde den Bescheid. Genaue Regelungen dazu finden sich in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer, die auch Auskunft über die Zuständigkeiten geben.

Wer kann eine Bauvoranfrage stellen?

Eine Bauvoranfrage kann jeder stellen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Üblicherweise stellen Bauherren oder Grundstückseigentümer die Anfrage. Aber auch wenn Sie sich für ein Grundstück interessieren und es gegebenenfalls kaufen möchten, können Sie den Bescheid anfordern. In diesem Fall ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorzulegen. Auch Architekten oder andere vom Eigentümer beauftragte Personen können unter Vorlage einer Vollmacht einen Antrag stellen.

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Wie ist der Ablauf einer Bauvoranfrage?

Die Bauvoranfrage beantragen Sie formlos oder förmlich bei der Baubehörde. Bei einer formlosen Beantragung reicht es aus, einen Lageplan und Skizzen des Vorhabens einzureichen. Stellen Sie einen förmlichen Antrag, ist der Bescheid bindend. Daher sind verschiedene Unterlagen für eine detaillierte Prüfung einzureichen. Die Voranfrage beinhaltet verschiedene Fragen, die der Bauherr geklärt wissen möchte. Üblich ist ein Fragenkatalog, in dem der Bauherr genau auflistet, welche Punkte zu klären sind.

Ein Überblick über mögliche Punkte:

  • Ist das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Vorgaben vereinbar?
  • Darf die zu errichtende Immobilie als Wohnhaus genutzt werden?
  • Ist es möglich, Bäume auf dem Grundstück zu fällen?
  • Darf ein zweigeschossiges Gebäude errichtet werden?

Mit der Bauvoranfrage stellen Sie also individuelle Fragen, die sich auf Ihr konkretes Bauvorhaben beziehen und die sich prinzipiell mit Ja oder Nein beantworten lassen. Komplexere oder allgemeine Fragestellungen können nicht Teil einer Bauvoranfrage sein.

Nach Prüfung durch die Baubehörde erhalten Sie den Bauvorbescheid. Gibt es eine Ablehnung, teilt die Behörde Ihnen die Gründe mit. Bei einer Ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Ablehnung empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Baurecht.

Stellen Sie den Antrag auf den Bauvorbescheid förmlich, erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Genehmigungsbescheid. Unter Umständen enthält der Bescheid bestimmte Auflagen, die beim Bau zu berücksichtigen sind.

Welche Unterlagen sind für eine Bauvoranfrage erforderlich?

Für die Bearbeitung Ihres Antrags sind verschiedene Dokumente vorzulegen. Dazu zählen:

  • Antragsformular der Baubehörde (sofern bei der Behörde vorhanden)
  • Lageplan
  • Auszug aus der Flurkarte
  • Bauzeichnungen
  • Berechnungen zum umbauten Raum
  • Bauansichten
  • Planungsunterlagen
  • Nutzungsbeschreibung
  • Fotos

Was kostet eine Bauvoranfrage?

Welche Kosten für die Bauvoranfrage erhoben werden, hängt vom jeweiligen Umfang ab. Für ein Einfamilienhaus sind Kosten bis zu 200 Euro die Regel. Handelt es sich um ein größeres Projekt, sind Gebühren in vierstelliger Höhe möglich. Dazu kommen Kosten für Architekten und Ingenieure, welche die Planung des Vorhabens übernehmen. Jedes Bundesland legt die Kosten in Eigenregie fest.

Wie lange ist der Bauvorbescheid gültig?

Wie lange der Bescheid gültig ist, hängt vom Bundesland ab. Gängig ist eine Frist von 3 Jahren. Wird innerhalb dieser Zeit kein Bauantrag gestellt, verfällt der Vorbescheid.

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Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Baugenehmigung?

Im Unterschied zu einem endgültigen Bauantrag klärt der Bauherr offene Fragen und prüft vor Baubeginn, ob er sein Vorhaben so durchführen kann. Sinnvoll ist die Voranfrage etwa, wenn bestimmte Punkte vorab zu klären sind – der spätere Bauantrag wird dadurch erleichtert, denn wichtige Details stehen dann bereits fest. Verpflichtend ist die Bauvoranfrage vor Beantragung der Baugenehmigung nicht.

Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?

Gibt es keinen Bebauungsplan, ist die Bauvoranfrage sehr zu empfehlen. Das Bauvorhaben wird in diesem Fall genau geprüft. Als Bauherr wissen Sie danach genau, ob Ihr Projekt wie vorgesehen durchführbar ist. Je präziser Sie die Voranfrage stellen, desto wahrscheinlicher ist die Erteilung der späteren Baugenehmigung.

Fazit: Bauvoranfrage ideal für eine präzise Planung

Die Bauvoranfrage wird auch als „kleines Genehmigungsverfahren“ bezeichnet. Gerade wenn es keinen Bebauungsplan gibt, ist eine Bauvoranfrage sinnvoll. Vor dem Start Ihres Vorhabens klären Sie, ob der Bau wie geplant durchgeführt werden kann und dem Baurecht entspricht.

Auch wenn Sie den Kauf eines unbebauten Grundstücks planen, ist die Vorprüfung zu empfehlen. Bevor Sie sich zur Unterzeichnung des Kaufvertrags entschließen, haben Sie damit die Möglichkeit, die bauliche Nutzung des Grundstücks genau zu klären.

Handelt es sich um eine förmliche Bauvoranfrage, ist der Vorbescheid rechtssicher. Eine verbindliche Baugenehmigung ist der Bescheid allerdings nicht – nach Erhalt dürfen Sie auf keinen Fall schon mit dem Bauvorhaben beginnen. Dafür ist eine formelle Baugenehmigung erforderlich.

Bildnachweis: Olena Yakobchuk / Shutterstock.com

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