Eine verletzte Frau auf einer Baustelle, hier greift die Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht – eine notwendige Versicherung?

Ein Neubau oder ein größerer Umbau erfordern eine durchdachte Planung und eine gute Organisation. Als Bauherr tragen Sie die gesamte Verantwortung für das Vorhaben und sind haftbar, wenn ein Dritter auf der Baustelle zu Schaden kommt. Mit einer Bauherrenhaftpflicht sichern Sie sich vor Schadensersatzansprüchen ab. Im folgenden Artikel erfahren Sie unter anderem, was die Bauherrenhaftpflichtversicherung abdeckt, warum Sie nicht auf den Schutz verzichten sollten und welche Versicherungssumme sinnvoll ist.

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflicht, die für Schäden aufkommt, die Sie oder ein Familienmitglied einem Dritten zufügen, gibt es in nahezu jedem Haushalt. Auf einer Baustelle greift diese Police jedoch nicht: Sie als Bauherr sind für die Sicherheit verantwortlich. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritte auf der Baustelle erleiden.

Auch wenn Sie einen Architekten oder ein Unternehmen mit der Bauausführung beauftragen, haften Sie nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs gemeinsam mit den anderen Beteiligten gesamtschuldnerisch. Kommt jemand zu Schaden, kann er seine Forderungen bei allen am Bau Beteiligten geltend machen. Ein ausreichender Versicherungsschutz für Bauherren ist daher sehr zu empfehlen. Wenn Sie Ihr Haus von einem Bauträger kaufen, ist die Bauherrenhaftpflicht nicht notwendig.

Planen Sie eine kleinere Umbaumaßnahme, gilt unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung. Viele Policen enthalten diesen Schutz und versichern Umbau- und Renovierungsarbeiten bis zu einem bestimmten Betrag. Idealerweise prüfen Sie Ihren Haftpflichtschutz vor Baubeginn.

Was deckt die Bauherrenhaftpflicht ab?

Auf einer Baustelle kann einiges passieren: Von einem Gerüst stürzt ein Bauteil herab und beschädigt ein parkendes Fahrzeug. Ein vorbeigehender Fußgänger stolpert über eine nicht korrekt befestigte Plane und bricht sich das Bein. Kinder dringen in die nicht gesicherte Baustelle ein und verletzen sich beim Spielen in der Baugrube. Es gibt zahlreiche typische Szenarien für Schadensfälle auf einer Baustelle.

Als Bauherr obliegen Ihnen verschiedene Pflichten:

  • Auswahlpflicht: Sie sind verpflichtet, fachlich geeignete Handwerker, Baufirmen und Architekten auszuwählen. Die Partner müssen ausreichend qualifiziert sein, um die Arbeiten durchzuführen.
  • Verkehrssicherungspflicht: Als Bauherr haben Sie dafür zu sorgen, dass auf der Baustelle und den Zufahrtswegen niemand zu Schaden kommt.
  • Organisations- und Überwachungspflicht: Sie tragen Sorge für den Ablauf auf der Baustelle und sind verpflichtet, die mit den Arbeiten betrauten Personen im zumutbaren Rahmen zu beaufsichtigen.

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Mit einer Bauherrenhaftpflicht sind Sie bei Schadensfällen abgesichert, die sich aus einer Pflichtverletzung ergeben. Die Police greift bei folgenden Schäden:

  • Personenschäden: Übernahme aller Kosten, die einem Dritten durch eine Verletzung auf der Baustelle entstehen. Dazu zählen Krankenhauskosten oder auch dauerhafte Rentenzahlungen, falls der Geschädigte nach dem Vorfall nicht mehr arbeitsfähig ist.
  • Sachschäden: Werden Gegenstände oder Dinge eines Dritten beschädigt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.
  • Vermögensschäden: Entstehen dem Geschädigten aufgrund des Vorfalls Folgekosten, trägt die Versicherung diese Kosten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kostenerstattungen für einen Mietwagen, sofern ein Fahrzeug auf der Baustelle beschädigt wurde.

Nicht immer sind Schadensersatzansprüche berechtigt. Eine Bauherrenhaftpflicht wehrt daher auch unberechtigte Forderungen ab, der Schutz wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

Welche Versicherungssumme ist für die Bauhaftpflicht zu empfehlen?

Kommt es zu einem Schaden, haften Sie als Bauherr mit Ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Im schlimmsten Fall stehen Sie nach einem großen Schadenereignis vor dem finanziellen Ruin. Eine Bauherrenhaftpflicht mit unbegrenztem Versicherungsschutz gibt es nicht. Stiftung Warentest rät zu einer Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung betragen im Durchschnitt etwa 1 Promille der Bausumme. Planen Sie also ein Eigenheim für 250.000 Euro, müssen Sie mit einer Versicherungsprämie in Höhe von 200 bis 300 Euro rechnen.

Bauen Sie in Eigenleistung und nehmen einige Arbeiten in Eigenregie vor, ist das der Versicherung unbedingt mitzuteilen. In diesem Fall wird der Versicherungsschutz erweitert, der Beitrag fällt dann höher aus. Nutzen Sie bei Ihren Arbeiten geliehene oder gemietete Fahrzeuge, sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz sich auch darauf erstreckt. Unter Umständen muss die Deckung der Police erweitert werden.

Wie lange gilt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Üblicherweise endet die Versicherungspolice mit dem Abschluss der Bauarbeiten. Längstens laufen die Versicherungen für einen Zeitraum von 2 oder 3 Jahren. Die Versicherer gehen davon aus, dass die Baumaßnahmen innerhalb dieser Zeit abgeschlossen wurden. Eine Kündigung der Versicherung ist nicht notwendig.

Fazit: Bauherrenhaftpflicht unverzichtbar für eine sichere Baustelle

Wollen Sie als Bauherr auf Nummer sicher gehen, ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen. Von Ihrer Baustelle dürfen keine Gefahren ausgehen, dafür sind Sie verantwortlich. Kommt es dennoch zu einem Schaden, sind Sie in unbegrenzter Höhe haftbar. Bedenken Sie, dass bei einem Personenschaden hohe Kosten auf Sie zukommen können. Schlimmstenfalls ist der Betroffene dauerhaft auf Unterstützung angewiesen, der Schaden kann sich also durchaus in Millionenhöhe bewegen. Mit der Haftpflichtpolice treffen Sie eine ausgezeichnete Vorsorge. Der Versicherungsschutz greift auch für Bauhelfer, die Sie auf der Baustelle unterstützen. Legen Freunde, Kollegen oder Nachbarn Hand an, gilt die Police auch für diesen Personenkreis. Schäden, welche die Unterstützer selbst auf der Baustelle erleiden, sind allerdings nicht durch die Versicherung abgedeckt. Für diese Fälle gibt es die Bauhelferversicherung.

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Bildnachweis: Halfpoint / Shutterstock.com

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