Ein modernes Geschäftsgebäude, das über Immobilienleasing finanziert worden sein könnte

Immobilienleasing: Was hat es damit auf sich?

Nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Immobilien können geleast werden. Im folgenden Artikel erfahren Sie, ob das Leasing sich nur für gewerbliche oder auch für private Kunden lohnt, welche Vor- und Nachteile das Immobilienleasing bietet und was Sie beachten sollten.

Was ist Immobilienleasing?

Das Immobilienleasing ist eine besondere Form der langfristigen Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden oder Betriebsanlagen. Der Leasingnehmer finanziert die Immobilie nicht selbst, sondern überlässt Finanzierung, Erwerb oder Errichtung des Objekts dem Leasinggeber. Nach Fertigstellung überlässt der Eigentümer ihm die Immobilie für einen festgelegten Zeitraum.

Für die Überlassung bezahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate. Es handelt sich in der Regel um langfristige Verträge mit Laufzeiten zwischen 20 oder 30 Jahren.

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Welche Arten von Immobilienleasing gibt es?

Für das Leasinggeschäft gibt es 3 verschiedene Optionen:

  • Neubau-Leasing: Der Leasinggeber erwirbt ein Grundstück, um darauf eine Immobilie nach den Vorgaben des Leasingnehmers zu errichten.
  • Buy-and-Lease: Der Leasinggeber kauft eine Immobilie und vermietet sie danach für einen bestimmten Zeitraum an den Leasingnehmer.
  • Sale-and-Lease-Back: Der Leasingnehmer baut oder erwirbt eine Immobilie und verkauft das Objekt an den Leasinggeber, um es danach wieder zu mieten.

Neben der monatlichen Leasingrate, die anders als eine Baufinanzierungsrate mehrwertsteuerpflichtig ist, entstehen dem Leasingnehmer weitere Kosten für den Unterhalt und die Versicherung der Immobilie.

Welche Vor- und Nachteile gibt es beim Immobilienleasing?

Das Immobilienleasing ist besonders für Unternehmen eine geeignete Finanzierungsform. Für den Kauf eines Betriebsgebäudes oder einer Immobilie ist kein Einsatz von Eigenkapital erforderlich. Das Unternehmen bleibt weiterhin liquide und kann finanzielle Mittel anderweitig nutzen.

Die Leasingrate kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Aufgrund der langfristigen Vertragsbindung wissen Sie genau, mit welchen Kosten Sie künftig rechnen müssen. Es ergeben sich steuerliche Vorteile, da die Leasingraten umsatzsteuerpflichtig sind und daher mit den Mehrwertsteuereinnahmen des Unternehmens verrechnet werden können.

Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer die Immobilie an den Leasinggeber zurückgeben oder kaufen. Für Unternehmen ist eine langfristige Planung oftmals schwierig. Ob Standorte geschlossen, verkleinert oder verändert werden, ist häufig nicht abzusehen. Insofern bleiben sie mit dem Leasinggeschäft flexibel und können auf veränderte Bedingungen reagieren.

Die lange Laufzeit des Leasingvertrags wirkt sich unter Umständen nachteilig aus: Gerät der Leasingnehmer in finanzielle Schwierigkeiten, gibt es keine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen – die Leasingrate ist also weiterhin zu erbringen.

Für private Leasingnehmer geht das Leasing in der Regel eher mit Nachteilen einher und bietet keine nennenswerten Vorteile. Zwar profitieren Privatleute auch von der Möglichkeit, eine Immobilie ohne Eigenkapitaleinsatz zu leasen, zahlen aber mit der Leasingrate und Nebenkosten deutlich mehr als für eine klassische Baufinanzierung. Zudem erwarten die meisten Leasinggeber ein Investitionsvolumen von mindestens 2 Millionen Euro, sodass die Summe für ein privates Vorhaben einfach zu hoch ist und es nicht möglich ist, ein Haus oder eine Wohnung zu leasen.

Worin unterscheiden sich Immobilienleasing und Miete?

Handelt es sich um einen Mietvertrag, ist der Vermieter für Instandhaltungs- und Reparaturkosten der Immobilie zuständig. Auch die Versicherung des Gebäudes liegt in den Händen des Eigentümers.

Anders verhält es sich bei einem Leasingvertrag: Der Leasingnehmer hat verschiedene Pflichten zu übernehmen, die im Normalfall einem Eigentümer obliegen, wie zum Beispiel die Versicherung und Instandhaltung der Immobilie. Er haftet auch gegenüber Dritten, sofern es zu einem Schaden kommt.

Einen wesentlichen Unterschied gibt es bei den Kündigungsfristen der Verträge: Leasingverträge haben eine lange Laufzeit. Während dieser sogenannten Grundmietzeit hat der Leasingnehmer keine Möglichkeit, zu kündigen. Bei einem Mietvertrag besteht üblicherweise jederzeit ein Kündigungsrecht.

Abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung hat der Leasingnehmer das Recht, die Immobilie nach Ablauf des Vertrages zu kaufen – bei einem Mietverhältnis ist das nicht möglich.

Fazit: Immobilienleasing lohnt sich vor allem für gewerbliche Kunden

Für private Immobilienkäufer oder Bauherren ist das Immobilienleasing keine Alternative zur klassischen Baufinanzierung. Zusätzlich zur Leasingrate sind weitere Kosten – wie etwa für die Instandhaltung und Versicherungsprämien – zu tragen, sodass ein Leasingvertrag deutlich teurer wäre als eine Kreditaufnahme.

Für gewerbliche Kunden hingegen lohnt sich das Immobilienleasing in der Regel: Der Einsatz von Eigenkapital ist nicht erforderlich und Unternehmen bleiben weiterhin liquide. Zudem geht der Leasingvertrag mit steuerlichen Vorteilen einher. Ob sich das Immobilienleasing für ein Unternehmen rentiert, sollte dennoch im Einzelfall idealerweise genau geprüft werden.

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Bildnachweis: Darryl Brooks / Shutterstock.com

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