Eine Frau bespricht mit ihrem Chef ein Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen als Ergänzung der Baufinanzierung

Gewähren Unternehmen Mitarbeitern einen Kredit, handelt es sich um ein Arbeitgeberdarlehen. Ideal ist der Mitarbeiterkredit als Ergänzung zu einer Baufinanzierung, da die Konditionen in der Regel unter dem marktüblichen Niveau liegen. Im Folgenden erfahren Sie, worum es sich bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt, wie hoch der Kredit sein darf und welche Zinsen fällig werden.

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Das Arbeitgeberdarlehen ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Einen Anspruch auf einen Kredit ihres Arbeitgebers haben Arbeitnehmer nicht, es handelt sich um eine Gefälligkeit. Die Kreditgewährung steht nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder dem Arbeitsvertrag. Entscheidend ist, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Kreditvergabe beachtet wird. Demnach dürfen Arbeitnehmer, die beispielsweise teilzeitbeschäftigt sind, bei einem Arbeitnehmerdarlehen nicht benachteiligt werden.

Gesetzliche Regelungen für die Vergabe der Mitarbeiterdarlehen gibt es nicht, grundsätzlich sind die Vorgaben zu Verbraucherkrediten des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzuhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten, wenn das Darlehen einen Betrag von 200 Euro übersteigt und die Rückzahlungszeit länger als 3 Monate beträgt. Der Vertrag ist schriftlich aufzusetzen. Bei einem vorformulierten Vertrag ist darauf zu achten, dass der Mitarbeiter nicht benachteiligt wird und keine unangemessenen Klauseln enthalten sind.

Tipp

Die Vorgaben für Verbraucherdarlehen gelten nicht, wenn der vereinbarte Zinssatz geringer als der marktübliche Zins ist oder das Darlehen zinslos gewährt wird.

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Wie hoch darf ein Arbeitgeberdarlehen sein und wie ist die Verzinsung geregelt?

Es gibt keine Grenzen für die Höhe eines Arbeitgeberdarlehens. Der Arbeitgeber darf seinem Mitarbeiter so viel Geld leihen, wie er möchte und es ihm möglich ist.

Die Höhe des Zinssatzes ist frei vereinbar. Einen sehr hohen Zins darf der Arbeitgeber jedoch nicht verlangen, dabei würde es sich um einen sittenwidrigen Wucherzins handeln. Wird im Darlehensvertrag kein Zinssatz vereinbart, gilt die Kreditgewährung als zinslos.

Bietet der Arbeitgeber einen vergünstigten Zinssatz, ist der Zinsvorteil zu versteuern. Das gilt für Darlehenssummen ab 2.600 Euro. Liegt der Kreditbetrag darunter, besteht keine Verpflichtung zur Angabe in der Steuererklärung.

Welche Angaben sollte ein Kreditvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer enthalten?

Damit beide Parteien rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollte eine genaue schriftliche Vereinbarung über die Darlehensgewährung getroffen werden. Folgende Angaben sind dabei zu berücksichtigen:

  • Kredithöhe
  • Laufzeit
  • Zinssatz
  • Vereinbarung über die Rückzahlung (Ratenhöhe, Tilgung in einer Summe)
  • Zu stellende Sicherheiten
  • Kündigungsoptionen
  • Ggf. Sondervereinbarungen, z. B. bei Tilgungsverzug

Wie wird der Zinsvorteil beim Arbeitgeberdarlehen berechnet?

Es gibt 2 verschiedene Methoden, um den Vorteil zu ermitteln:

  • Auf Grundlage des Maßstabszinssatzes, der regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird
  • Auf Grundlage eines vergleichbaren, aktuell am Markt gültigen Zinssatzes für diese Kreditart

Die genauen Vorgaben dazu liefert Paragraf 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der Arbeitnehmer, der den Kredit vom Arbeitgeber erhält, kann frei entscheiden, welche Option er in seiner Einkommensteuererklärung wählt. Entscheidet er sich für einen aktuell gültigen Marktzins, muss dieser nachgewiesen werden.

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Welche Vor- und Nachteile gibt es bei Darlehen an einen Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer bietet das Arbeitgeberdarlehen verschiedene Vorteile:

  • Die Konditionen sind günstiger.
  • Die Rückzahlungsmodalitäten sind frei vereinbar.
  • Banken erkennen das Mitarbeiterdarlehen bei einer Baufinanzierung unter Umständen als Eigenkapital an.
  • Die Stellung von Sicherheiten ist nicht oder nur teilweise erforderlich, eine Grundschuldeintragung entfällt ganz oder der Arbeitgeber akzeptiert eine nachrangige Absicherung im Grundbuch.

Ein Nachteil des Arbeitgeberdarlehens ist die Verpflichtung, den geldwerten Vorteil zu versteuern. Darüber hinaus sollten die Parteien genau regeln, was bei einem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb mit dem Darlehen passiert. Diese Absprache ist idealerweise Bestandteil des Darlehensvertrags. Möglich sind folgende Regelungen:

  • Das Darlehen läuft wie gewohnt weiter.
  • Der Kredit wird auf eine Abfindung angerechnet.
  • Der Kreditbetrag wird mit ausstehenden Gehaltszahlungen verrechnet.
Gut zu wissen

Eine sofortige Rückzahlung kann der Arbeitgeber nicht verlangen, da dies nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Nur wenn der Mitarbeiter wegen eines Fehlverhaltens eine fristlose Kündigung erhält, kann der Arbeitgeber den geschuldeten Betrag sofort zurückfordern.

Was hat Vorrang: Arbeitgeberdarlehen oder Pfändung?

In der Regel wird die Darlehensrate direkt vom Gehalt einbehalten. Der Arbeitnehmer erhält also einen geringeren Gehaltsbetrag. Dabei sind die vorgeschriebenen Pfändungsfreigrenzen zu beachten.

Im Rahmen der Darlehensvereinbarung tritt der Arbeitnehmer den pfändbaren Teil seines Arbeitsentgelts als Sicherheit an den Arbeitgeber ab. Kommt es nun zu einer Pfändung, hat die Gehaltsabtretung Vorrang, sofern sie vor der Pfändung vereinbart wurde. Hat der Arbeitnehmer mehrere Gehaltsabtretungen unterzeichnet, gilt die Reihenfolge, die sich durch das Unterzeichnungsdatum ergibt.

Fazit: Arbeitgeberdarlehen perfekt als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit bei Baufinanzierungen

Die Aufnahme eines Mitarbeiterdarlehens bietet für den Arbeitnehmer verschiedene Vorteile. Setzt er die Kreditmittel seines Chefs zur Baufinanzierung ein, profitiert er unter Umständen von günstigeren Konditionen für sein Baudarlehen, da Banken das Arbeitgeberdarlehen meist als Eigenkapital werten. Darüber hinaus sind die Zinsen für den Mitarbeiterkredit üblicherweise geringer und bei den Rückzahlungsmodalitäten besteht Gestaltungsfreiheit. Wer die Möglichkeit hat, einen Kredit über den Arbeitgeber aufzunehmen, sollte das idealerweise in seine Planung für die Baufinanzierung aufnehmen.

Bildnachweis: Fit Ztudio / Shutterstock.com

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