Begriffserklärung
A - D
E - H
I - P
Q - Z
Angebot anfordern
Über uns
Kontakt
Impressum
Angebot anfordern
Sitemap
Makler
Maklerinfo
Werbung schalten
Q-Z Drucken

R

Rangstelle
klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden.
 
Restschuld
Betrag des zu einem bestimmten Stichtag - zum Beispiel dem Ende einer Zinsfestschreibungsperiode - noch zurückzuzahlenden Darlehensteils.
 
Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, wobei die Höhe der Versicherungssumme stets der Restschuld des Darlehens entspricht.

S

Schätzgebühren
( auch Taxkosten oder Schätzkosten) Gebühren einiger Kreditinstitute, die bei der Schätzung des Beleihungsobjektes zur Ermittlung des Beleihungswertes entstehen und meist bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werden. Schätzkosten werden laut PAngV nicht im Effektivzins berücksichtigt.
 
Schuldübernahme
der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.
 
Sondertilgung
Tilgung, die zusätzlich zu der im Darlehensvertrag fest vereinbarten Tilgung vorgenommen wird. Sondertilgungen sind bei Darlehen mit einer Zinsfestschreibung jedoch nur dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich:
  • wenn im Darlehensvertrag ein Recht auf Sondertilgung auch während der Zinsfestschreibung vereinbart wurde,
  • jeweils zum Ende einer Zinsfestschreibungsperiode oder
  • entsprechend §609a BGB nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Wurde nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung.

T

Taxkosten
(auch Schätzgebühren) Gebühren einiger Kreditinstitute, die bei der Schätzung des Beleihungsobjektes zur Ermittlung des Beleihungswertes entstehen und meist bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werden. Taxkosten werden laut PAngV nicht im Effektivzins berücksichtigt.
 
Teilauszahlungszuschlag
Kostenzuschlag, den einige Kreditinstitute als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand erheben, falls der Darlehensnehmer sein Darlehen in mehreren Raten (z.B. nach nach Baufortschritt) auszahlen lässt. Manche Kreditinstitute erheben die Gebühr pro Auszahlungsrate; andere erheben einen höheren Zinssatz, solange das Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wurde.
 
Tilgung
regelmäßige Leistung des Darlehensnehmeners zur Reduzierung der Darlehensschuld.
 
Tilgungsaussetzung
Vereinbarung mit dem Kreditinstitut, die Tilgung des Darlehens generell gegen entsprechenden Ersatzsicherheiten (z.B. Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder Kapitallebensversicherungen) auszusetzen. Der Darlehensnehmer zahlt während der Tilgungsaussetzung lediglich die Zinsen an die Bank und eventuell die Sparbeiträge für den Bausparvertrag bzw. die Kapitallebensversicherung. (siehe auch endfälliges Darlehen)
 
Tilgungfreijahre
Vereinbarung mit dem Kreditinstitut, die Tilgung des Darlehens für eine bestimmte Zeit (z.B. bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens) auszusetzen.

U

Umbauter Raum
eine Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kellersohle umschlossen wird und von den meisten Kreditinstituten zur Ermittlung des Beleihungswertes herangezogen wird. Der nicht ausgebaute Teil eines Dachgeschosses wird dabei jedoch nur mit einem Drittel berücksichtigt.
 
Umschuldung
Ablösung eines Darlehens durch einen bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommenen Kredit.

V

Valutierung
Auszahlung des Darlehens
 
Vorfälligkeitsentschädigung
Entgelt zur Kompensation der für die Bank entstehenden Verluste, falls ein Darlehensnehmer eine unzulässige, nicht vereinbarte Sondertilgung seines Darlehens vornimmt.

ZZinsfestschreibung
der Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber festgeschrieben sind.
 
Zusageprovision
von einigen Kreditinstituten gewählte Umschreibung für Bereitstellungszinsen.
 
Zuteilung
Zuteilung ist der Zeitpunkt, ab dem die Bausparkasse einem Bausparer sein Angespartes Guthaben und das Bauspardarlehen zur Auszahlung bereithält. Voraussetzung hierfür ist, das ein bestimmtes Mindestguthaben angespart und auch eine so genannte Bewertungszahl erreicht wurde. Diese wird regelmäßig zu bestimmten Stichtagen von den Bausparkassen ermittelt und berücksichtigt sowohl die Höhe des Bausparguthabens als auch die Dauer, die das Guthaben der Bausparkasse zur Verfügung stand.
 
Zwischenfinanzierung
Inanspruchnahme eines kurzfristigen, meist teureren Kredits, der zu einem späteren Zeitpunkt durch langfristige Darlehen abgelöst wird. Eine Zwischenfinanzierung kann erforderlich werden, wenn z.B.
  • die Auszahlungsvoraussetzungen für das langfristige, zinsgünstigere Baudarlehen noch nicht erfüllt werden können oder
  • ein Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde und deshalb das Bauspardarlehen noch nicht ausgezahlt werden kann.
 
zu Favoriten hinzufügen | als Startseite einrichten | Seite weiterempfehlen

 Fordern Sie jetzt Ihr individuelles
 Angebot an!
   
 
Bitte hier Ihre Postleitzahl eingeben: