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RRangstelleklärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden. Restschuld Betrag des zu einem bestimmten Stichtag - zum Beispiel dem Ende einer Zinsfestschreibungsperiode - noch zurückzuzahlenden Darlehensteils. Restschuldversicherung Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, wobei die Höhe der Versicherungssumme stets der Restschuld des Darlehens entspricht. SSchätzgebühren( auch Taxkosten oder Schätzkosten) Gebühren einiger Kreditinstitute, die bei der Schätzung des Beleihungsobjektes zur Ermittlung des Beleihungswertes entstehen und meist bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werden. Schätzkosten werden laut PAngV nicht im Effektivzins berücksichtigt. Schuldübernahme der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers. Sondertilgung Tilgung, die zusätzlich zu der im Darlehensvertrag fest vereinbarten Tilgung vorgenommen wird. Sondertilgungen sind bei Darlehen mit einer Zinsfestschreibung jedoch nur dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich:
TTaxkosten(auch Schätzgebühren) Gebühren einiger Kreditinstitute, die bei der Schätzung des Beleihungsobjektes zur Ermittlung des Beleihungswertes entstehen und meist bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werden. Taxkosten werden laut PAngV nicht im Effektivzins berücksichtigt. Teilauszahlungszuschlag Kostenzuschlag, den einige Kreditinstitute als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand erheben, falls der Darlehensnehmer sein Darlehen in mehreren Raten (z.B. nach nach Baufortschritt) auszahlen lässt. Manche Kreditinstitute erheben die Gebühr pro Auszahlungsrate; andere erheben einen höheren Zinssatz, solange das Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wurde. Tilgung regelmäßige Leistung des Darlehensnehmeners zur Reduzierung der Darlehensschuld. Tilgungsaussetzung Vereinbarung mit dem Kreditinstitut, die Tilgung des Darlehens generell gegen entsprechenden Ersatzsicherheiten (z.B. Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder Kapitallebensversicherungen) auszusetzen. Der Darlehensnehmer zahlt während der Tilgungsaussetzung lediglich die Zinsen an die Bank und eventuell die Sparbeiträge für den Bausparvertrag bzw. die Kapitallebensversicherung. (siehe auch endfälliges Darlehen) Tilgungfreijahre Vereinbarung mit dem Kreditinstitut, die Tilgung des Darlehens für eine bestimmte Zeit (z.B. bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens) auszusetzen. UUmbauter Raumeine Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kellersohle umschlossen wird und von den meisten Kreditinstituten zur Ermittlung des Beleihungswertes herangezogen wird. Der nicht ausgebaute Teil eines Dachgeschosses wird dabei jedoch nur mit einem Drittel berücksichtigt. Umschuldung Ablösung eines Darlehens durch einen bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommenen Kredit. VValutierungAuszahlung des Darlehens Vorfälligkeitsentschädigung Entgelt zur Kompensation der für die Bank entstehenden Verluste, falls ein Darlehensnehmer eine unzulässige, nicht vereinbarte Sondertilgung seines Darlehens vornimmt. Zinsfestschreibung |

