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Eeffektiver JahreszinsStehen die Zinsen eines Darlehens für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, so muss nach §4 der Preisangabenverordnung ein effektiver Jahreszins als Preis eines Kredites angegeben werden. Er wird im Wesentlichen bestimmt durch
Zum Vergleich unterschiedlicher Darlehensangebote besitzt der effektive Jahreszins allerdings nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da einerseits von manchen Kreditinstituten Nebenkosten erhoben werden, die nicht in dessen Berechnung einfließen (z.B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge) und andererseits die Effektivität von tilgungsfreien Darlehen (z.B. Bausparsofortdarlehen und Versicherungsdarlehen) ganz entscheidend von der Effektivität des parallel abzuschließenden Sparvertrages abhängt. Eigenkapital eigenes Kapital, das zur Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden soll. Dazu zählen Barmittel, Festgeld, Guthaben auf Sparkonten, Guthaben auf zugeteilten Bausparverträgen, Wertpapiere und das eigene, schuldenfreie Baugrundstück. Eigenleistung Arbeitsleistung, die der Bauherr mit Hilfe von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten für den Bau oder Ausbau seines Bauvorhabens selbst erbringt. Bauherren, die Eigenleistungen zusammen mit Helfern erbringen, haben diese Arbeiten als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bei der örtlich zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden und u.U. hierfür auch Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung der Helfer zu zahlen. Eigenmittel Summe aus Eigenkapital und Eigenleistungen. Eigennutzung Nutzung eines Hauses oder einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken. Dies ist u.a. eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung der Eigenheimzulage. Eigentumswohnung Eine Eigentumswohnung umfasst das Einzeleigentum an einer in sich abgeschlossenen Wohnung (Sondereigentum) sowie dem hiermit verbundenen Miteigentumsanteil am Grundstück und den Gebäudeteilen, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen (Gemeinschaftseigentum). Sie bietet den Vorteil eines unmittelbaren Rechts auf Nutzung einer Wohnung. Die das ganze Objekt betreffende Kosten werden anteilig auf alle Wohnungseigentümer entsprechend dem Miteigentumsanteil umgelegt. Einliegerwohnung Kleinere, jedoch in sich abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus. endfälliges Darlehen tilgungsfreies Darlehen, das erst am Ende der Laufzeit auf einen Schlag z.B. durch die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung (Lebensversicherungshypothek), durch die Zuteilung eines Bausparvertrages (Bausparvorausdarlehen) oder durch andere geeignete Sparformen getilgt wird. Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie auch unter der Rubrik Baufinanzierung - Darlehensvarianten. Erbbaurecht Ein zeitlich (in der Regel auf 99 Jahre) begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken wie ein eigenes Grundstück beliehen. Exposé Objektangebot eines Immobilienmaklers. Es enthält normalerweise Angaben zu Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks, Art, Alter und Zustand des Gebäudes, Ausstattung, Wohn- und Nutzfläche, Berechnung des umbauten Raumes, Anzahl der Zimmer, Höhe des Kaufpreis- bzw. der Miete, zu übernehmende Belastungen sowie schließlich Name und Anschrift des Verkäufers oder Vermieters. FFestzinshypothekDarlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibungsdauer) garantiert. Das Gegenteil der Festzinshypothek ist ein Gleitzinsdarlehen, bei dem sich die Konditionen in Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit ändern können. Forwarddarlehen Darlehen, das bis zu drei Jahre vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibungsdauer eines bestehenden Darlehens mit demselben oder einem anderen Kreditinstitut abgeschlossen werden kann, um sich bereits jetzt die Darlehenskonditionen für den Zeitpunkt nach Ablauf der Zinsbindung zu sichern. GGleitzinsdarlehenDarlehen, bei dem die Darlehenszinsen variabel den Schwankungen am Markt angepasst werden. Grundpfandrechte Durch die Eintragung von Grundpfandrechten - unter diesen Oberbegriff fallen vor allem Hypotheken und Grundschulden - erwerben Kreditgeber eine dingliche Sicherheit in Form eines Pfandrechtes an einem Grundstück und dem damit verbundenen Gebäude. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch, wobei die Reihenfolge der Eintragungen bestimmt, welche Forderung im Fall einer Verwertung des verpfändeten Objektes zuerst zum Zuge kommt. Grundschuld Das heutzutage in der Regel zur Sicherung von Baufinanzierungsdarlehen im Grundbuch eingetragene Grundpfandrecht. Im Gegensatz zur Hypothek muss der Grundschuld keine Forderung des Gläubigers zugrunde liegen - in der Praxis ist dies jedoch fast immer der Fall. Die Grundschuld bleibt auch bei fortschreitender Tilgung des Darlehens kann sie, ohne eine Neueintragung vornehmen zu müssen, auch als Sicherheit für ein neues Darlehen verwendet werden. Auf Grund der einfacheren Handhabung hat die Grundschuld die Hypothek als Kreditsicherheit bei Baufinanzierung fast völlig verdrängt. Grundschuldbestellung Die Grundschuldbestellung ist eine in einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld, verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen. HHypothekGrundpfandrecht zur dinglichen Sicherung vor allem von Darlehensforderungen. Im Gegensatz zur Grundschulden ist der Bestand einer Hypothek vom Vorhandensein einer Forderung abhängig. Die Hypothek nimmt bei fortschreitender Tilgung einer Darlehensschuld im gleichen Umfang ab. Bei vollständiger Rückzahlung des Darlehens ist die Hypothek zu löschen. Im Bereich der Baufinanzierung ist die Hypothek heute aber fast völlig durch die leichter zu handhabende Grundschuld verdrängt worden. Hypothekenbank überwiegend auf mittel- und langfristige Finanzierungen (Festzinshypothek) spezialisierte Bank. Die dafür notwendigen Mittel beschafft sich die Hypothekenbank durch den Verkauf von Pfandbriefen.
Hypothekendarlehen Dies ist ein Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Obwohl inzwischen fast nur noch Grundschulden zur Sicherung von Baufinanzierungsdarlehen im Grundbuch eingetragen werden, werden auch diese Kredite weiterhin als Hypothekendarlehen bezeichnet. Je nach Rangstelle der im Grundbuch eingetragenen Sicherheiten spricht man von einer 1a-Hypothek oder einer 1b-Hypothek. |

