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Ablaufleistung
Geldbetrag, der im Rahmen von Kapitallebensversicherungen vom Versicherungsunternehmen entweder beim Tod des Versicherten oder im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Er setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Die Höhe der Ablaufleistung gibt Auskunft über die Leistungsfähigkeit verschiedener Lebensversicherungsunternehmen - im Verhältnis zu den eingezahlten Prämien betrachtet.
 
Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen.
 
Abtretung
Als Abtretung bezeichnet man die Übertragung eines bestehenden Rechts auf einen Dritten. Im Rahmen der Baufinanzierung gibt es verschiedene Arten von Abtretungen:
  1. Abtretung von Auszahlungsansprüchen aus einem Darlehensvertrag
    Häufig verlangen Bauträger und Hersteller von Fertigteilhäusern vom Darlehensnehmer die Abtretung der Auszahlungsansprüche, die der Darlehensnehmer gegenüber seiner Bank durch den Darlehensvertrag erworben hat. Nach der Abtretung der Auszahlungsansprüche an den Bauträger darf der Darlehensgeber (Bank) Auszahlungen nur noch auf das Konto des Bauträgers und nicht mehr auf das Konto des Darlehensnehmers vornehmen.
  2. Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen
    Ist der Darlehensbedarf für ein Bau- oder Kaufvorhaben höher als die vom Kreditinstitut ermittelte Beleihungsgrenze, so kann der Antragsteller dem Kreditinstitut die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus bestehenden Bausparverträgen oder Lebensversicherungen als Ersatzsicherheit anbieten, um dennoch das Darlehen in der gewünschten Höhe bewilligt zu bekommen.
  3. Abtretung einer Grundschuld
    Insbesondere bei Umschuldungen von Darlehen erfolgt häufig die Abtretung der Grundschuld vom alten Darlehensgeber auf den neuen Darlehengeber. Dadurch erübrigt sich im Grundbuch das Löschen der alten Grundschuld und die Eintragung der neuen Grundschuld zugunsten des neuen Darlehensgebers. Möglich ist auch die Teilabtretung von Grundschulden.

Allgemeine Darlehensbedingungen
Vom Kreditinstitut vorformulierte Vertragsbestimmungen, die grundsätzlich für alle Kunden bei der Abwicklung eines Darlehens gelten.
 
Amtlicher Lageplan
bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den Informationen über Form, Lage des Baukörpers, angrenzende Grundstücke eines Grundstückes.
 
anfänglich effektiver Jahreszins
Stehen die Zinsen eines Darlehens nicht für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, so muss nach §4 der Preisangabenverordnung ein anfänglich effektiver Jahreszins als Preis eines Kredites angegeben werden. Er wird im Wesentlichen bestimmt durch
  • den Nominalzins,
  • dem Auszahlungskurs,
  • der Tilgung,
  • der Tilgungsverrechnung,
  • der Dauer der Zinsfestschreibung und
  • der Höhe eventueller Bearbeitungsgebühren.
Zum Vergleich unterschiedlicher Darlehensangebote besitzt der anfänglich effektive Jahreszins allerdings nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da einerseits von manchen Kreditinstituten Nebenkosten erhoben werden, die nicht in dessen Berechnung einfließen (z.B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge) und andererseits die Effektivität von tilgungsfreien Darlehen (z.B. Bausparsofortdarlehen und Versicherungsdarlehen) ganz entscheidend von der Effektivität des parallel abzuschließenden Sparvertrages abhängt.
 
Annuität
Regelmäßige - auch als Kapitaldienst bezeichnete - Zahlung, die bei Annuitätendarlehen für Zinsen und Tilgung aufzubringen ist. Während die Annuität in der Regel gleich hoch bleibt, verändert sich mit zunehmender Laufzeit der Anteil von Zinsen und Tilgungsleistungen. Durch die abnehmende Darlehensrestschuld ersparte Zinsen werden zur Erhöhung des Tilgungsanteils verwendet.
 
Annuitätendarlehen
die bei der Baufinanzierung meist verwendete Darlehensform. Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer gleich bleibenden Jahresleistung (Annuität), die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens errechnet. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich der in der Jahresleistung enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt. Die Annuität wird je nach vertraglicher Vereinbarung in gleichen monatlichen oder vierteljährlichen Teilbeträgen gezahlt. Ausführlichere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Baufinanzierung - Darlehensvarianten.
 
Arbeitgeberdarlehen
Darlehen, das einige Unternehmen ihren Betriebsangehörigen für den Erwerb von Wohnungseigentum zu günstigen Konditionen anbietet. Die dem Arbeitnehmer entstehenden "geldwerten Vorteilen" sind jedoch unter bestimmten Bedingungen zu versteuern.
 
Auflassung
Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über die Übertragung des Eigentums an einem bebauten oder unbebauten Grundstück. Die Auflassungserklärung muss notariell beurkundet werden. Das Eigentum am Grundstück geht wirksam allerdings erst durch Auflassung und Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch über.
 
Auflassungsvormerkung
Vergeht zwischen dem Kaufvertrag und dem eigentlichen Eigentumsübergang eine gewisse Zeit, so kann sich der Käufer durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch dagegen absichern, dass der Verkäufer in der Zwischenzeit das Eigentum an einen anderen Käufer überträgt.
 
Auszahlungskurs
Der Auszahlungskurs gibt den prozentualen Anteil der nominellen Darlehenssumme an, der dem Darlehensnehmer nach Abzug von Auszahlungsabschlägen, wie zum Beispiel Disagio oder Bearbeitungsgebühr ausgezahlt wird.
 
Auszahlungsvoraussetzungen
Kreditinstitute zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Hierzu gehören vollständig unterzeichnete Darlehensverträge, Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch, sowie sonstige von der Bank gemäß den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls verlangte Urkunden und Nachweise, wie z.B. notarielle Kaufpreisfälligkeitsmitteilungen, Bautenstandsbestätigungen, Grenzatteste.
 

B

Baubeschreibung
In der Baubeschreibung beschreibt der Architekt die bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien. Anhand der Baubeschreibung kann die Bauweise und die Ausstattung eines Gebäudes beurteilt werden. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrags auf Baugenehmigung. Einige Kreditinstitute haben hierfür auch eigene Vordrucke.
 
Bauherr
Derjenige, der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in eigenem Namen durchführt bzw. durchführen lässt. Der Bauherr trägt die Risiken der Bauvorbereitung und der Baudurchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos. Er entscheidet über die architektonische und technische Gestaltung und die Finanzierung.
 
Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen ist ein Annuitätendarlehen mit einem meist niedrigen Nominalzinssatz, auf das der Bausparer aber erst nach Zuteilung des Bausparvertrages einen Anspruch hat. Der effektive Jahreszins ist jedoch in der Regel deutlich höher, da die meisten Bausparkassen hierfür Bearbeitungsgebühren zwischen 2% bis 3% des Darlehensbetrages erheben.
 
Bausparsumme
Die Bausparsumme ist die Vertragssumme, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung des für die Zuteilung erforderlichen Mindestguthabens, des maximalen Darlehensanspruchs, der Spar- und Tilgungsraten und der Abschlussgebühr.
 
Bauträger
Bauträger sind Unternehmen, die Grundstücke erwerben und anschließend mit Häusern oder Eigentumswohnungen bebauen, um sie Interessenten zum Kauf anzubieten.
 
Bearbeitungsgebühr
Von einigen Kreditinstituten einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensantrags. Sie wird in der Regel bei der Auszahlung des Darlehens abgezogen.
 
Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze ist eine in Prozent des Beleihungswertes angegebene Grenze, bis zu der Kreditinstitute normalerweise bereit sind, eine Immobilie zu bestimmten Konditionen zu beleihen und ein entsprechendes Darlehen zur Verfügung zu stellen. Überschreitet der Darlehensbedarf die Beleihungsgrenze des Kreditinstitutes, so verschlechtern sich die Darlehenskonditionen oder der Darlehensantrag wird abgelehnt.
 
Beleihungsobjekt
Als Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für ein Darlehen dienen. In der Regel wird dies das Objekt sein, das gekauft oder gebaut werden soll.
 
Beleihungswert
Der Beleihungswert soll den auf Dauer erzielbaren Wert des Beleihungsobjektes darstellen. Bei Selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen errechnet er sich in der Regel aus dem Sachwert, bei vermieteten Objekten aus dem Ertragswert. Da bei jedem Immobilienerwerb Aufwendungen anfallen, die den Wert der Immobilie in keinster Weise erhöhen (Notarkosten, Grunderwerbssteuer usw.) und die Kreditinstitute normalerweise auch von den tatsächlichen Baukosten bzw. vom Kaufpreis des Objektes einen Sicherheitsabschlag abziehen, liegt der Beleihungswert meist deutlich unter den tatsächlich anfallenden Gesamtkosten.
 
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die viele Kreditinstitute für den Teil des Gesamtdarlehens berechnen, der nach der Darlehenszusage nicht sofort vom Darlehensnehmer abgerufen wird bzw. werden kann. Die Zinsen betragen meist 0,25 % pro Monat und werden je nach Geldgeber entweder sofort ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage oder nach Ablauf einer Frist berechnet, die in der Regel zwischen ein und zwölf Monaten liegt. Bereitstellungszinsen fallen vor allem im Zusammenhang mit Bauvorhaben an, da hier die Auszahlung der Darlehenssumme in bestimmten Raten nach Baufortschritt erfolgt.
 
Bonität
Jedes Kreditinstitut prüft bei seiner Kreditentscheidung die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden, d. h. ob er nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von seinen regelmäßig erzielten Einkünften in der Lage ist, die laufenden Darlehenskosten zu zahlen. Weiter wird geprüft, ob das bisherige Verhalten des Antragstellers Gewähr dafür bietet, dass er eingegangene Verpflichtungen pünktlich nachkommt.

D

Darlehenshöhe
der Nominalbetrag, Nennbetrag oder Bruttobetrag eines Darlehens, welcher sich jedoch durch die Verrechnung eines Disagios oder das Anfallen verschiedener Gebühren vom Auszahlungsbetrag unterscheiden kann.
 
Darlehenslaufzeit
Zeitraum Vertragsbeginn des Darlehens bis zu seiner vollständigen Rückzahlung. Je nach Höhe der vereinbarten Tilgung haben Hypothekendarlehen meist Laufzeiten zwischen 15 und 30 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit werden zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber bestimmte Zinsfestschreibungsfristen vereinbart.
 
Darlehensvertrag
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Darlehensvertrag setzt einen Darlehensantrag voraus und kommt durch die Zusage (Bewilligung) des Kreditinstitutes und durch die Annahme durch den Darlehensnehmer zustande. Im Darlehensvertrag werden die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der Besicherung, die Auszahlungsvoraussetzungen und die zugrunde liegenden Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.
 
Disagio
Das Disagio - auch Damnum genannt - ist eine Art Zinsvorauszahlung, bezogen auf die Dauer der Zinsfestschreibung. In der Regel wird der Auszahlungsbetrag des Darlehens um die Höhe des Disagios vermindert. Im Gegenzug reduziert das Kreditinstitut den zu zahlenden Nominalzinssatz während der Zinsfestschreibungsdauer. Dann sind die laufenden Zinsen entsprechend niedriger.
 
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