| Allgemein |
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Wenn auf einer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung.
Sie können auch ungeahnt zur Verantwortung gezogen werden wenn,
z.B. einem bekannten bei der Besichtigung Ihrer Baustelle ein Unfall
zustößt. Auch tragen Sie die Verantwortung, wenn Ihre Baustelle unbefugt betreten wird
z.B. Kinder durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden kommen.
Sie haben Jahrelang gespart, wollen sich einen Lebenstraum erfüllen, haben an alles gedacht, jedoch die Bauherrenhaftpflicht vergessen. Viele denken die Privathaftpflicht deckt derartige Leistungen ab. Weit gefehlt. Die Bauherrenhaftpflicht ist eine der geringsten Kostenfaktoren am Bau und wird heute erstaunlicherweise immer noch von vielen vergessen oder zu spät abgeschlossen. Mit dieser Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie sich als Bauherr z.B. bei einem zu errichtenden Gebäude während der Bauphase zur Erfüllung von Schadensersatzansprüchen Dritter versichern. Also nie vergessen und immer vor Baubeginn abschließen. © Autor: Gilbert Werthmann
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