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Gesamtkosten!
Sie sollten sich immer Klarheit über die Gesamtkosten des Vorhabens machen.
Besonders bei Neubauten sollten Sie den Kostenfaktor im Auge behalten. Wichtig
ist auch, dass Sie die Außenanlagen und Baunebenkosten auch mit einkalkulieren.
Zusätzlich kommen noch Kosten für Architekten, Ingenieure, Behörden usw. auf Sie
zu, mit denen Sie rechnen müssen.
Um Kosten zu sparen, können Sie die Familienangehörigen und Freunde mit in Ihr
Bauvorhaben einspannen. Hierbei ist es wichtig, dass dieser Dienst, obwohl Ihre
Familienangehörigen und Freunde kein Geld verlangen, nicht kostenlos ist. Es
wird trotzdem Material benötigt. Essen und trinken wollen Ihre Helfer ja auch.
Unter Umständen müssen Sie Versicherungsbeiträge an die Bauberufsgenossenschaft
bezahlen, Werkzeuge müssen eventuell gekauft werden und so weiter. Das sind
alles Faktoren, die Sie in Ihrer Berechnung berücksichtigen müssen.
Bei der Wahl der Zinsfestschreibung sollte man darauf achten die richtige
Zinsfestschreibungsperiode zu wählen. Die Zinsfestschreibung wird auf die
gesamte Dauer fest vereinbart. Die Banken geben in der Regel die Auswahl von
Zinsfestschreibungsperioden von maximal 15 Jahren. Einige Banken bieten diese
Perioden auch über die gesamte Laufzeit an.
Bei einer kurzen Zinsfestschreibung sind die Zinsen in der Regel niedriger.
Falls Ihr Darlehen aber verlängert werden muss, und der Marktzins gestiegen ist,
ist es oft nachteilig nur eine kurze Zinsfestschreibung gewählt zu haben. Wenn
Sie wissen das Sie, in zum Beispiel 4 Jahren, eine Sondertilgung vornehmen
möchten, bietet sich eine niedrige Zinsfestschreibung für einen Teil des
Darlehens an.
Unterschied Sondertilgung und Sonderzahlungen
Eine Sondertilgung reduziert die zusätzlichen Zahlungen, sodass man weniger
Zinsen bezahlen muss. Eine Ausnahme bildet das Annuitätendarlehen, bei dem die
Belastungen gleich bleiben, da sich der Tilgungsanteil um den Betrag der
ersparten Zinsen erhöht. Dadurch Verkürzt sich die Laufzeit des Darlehens
erheblich.
Darlehen mit einer Zinsfestschreibung sind nur dann ohne
Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wenn im Vertrag ein Recht auf
Sondertilgungen vereinbart wurde, das Ende der Zinsfestschreibungsperiode
erreicht ist oder nach Ablauf von 10 Jahren bei einer Kündigungsfrist von 6
Monaten.
Die Sondertilgung ist nicht mit der Sonderzahlung zu verwechseln.
Sonderzahlungen erhöhen lediglich das niedrig verzinste Bausparguthaben. Durch
Sonderzahlungen wird das Darlehen, und somit auch die Zinsen, nicht reduziert.
Es ist sehr wichtig zu prüfen, ob man eine Sondertilgung oder eine Sonderzahlung
hat.
Die Auszahlung des Darlehens, wird in der Regel nach dem Baufortschritt
ausgezahlt. Dabei ist zu beachten, dass Ihrer eigenen Barmittel bezüglich Termin
oder Höhe ausreichen um die Firmen auszubezahlen.
Angebote verschiedener Anbieter sind nur schwer miteinander zu vergleichen, da
sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zinszahlungen, Auszahlungsbedingungen
und so weiter, sehr differieren können.
© Autor: Benjamin Hohmann
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