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Gesamtkosten!

Sie sollten sich immer Klarheit über die Gesamtkosten des Vorhabens machen. Besonders bei Neubauten sollten Sie den Kostenfaktor im Auge behalten. Wichtig ist auch, dass Sie die Außenanlagen und Baunebenkosten auch mit einkalkulieren. Zusätzlich kommen noch Kosten für Architekten, Ingenieure, Behörden usw. auf Sie zu, mit denen Sie rechnen müssen.

Um Kosten zu sparen, können Sie die Familienangehörigen und Freunde mit in Ihr Bauvorhaben einspannen. Hierbei ist es wichtig, dass dieser Dienst, obwohl Ihre Familienangehörigen und Freunde kein Geld verlangen, nicht kostenlos ist. Es wird trotzdem Material benötigt. Essen und trinken wollen Ihre Helfer ja auch. Unter Umständen müssen Sie Versicherungsbeiträge an die Bauberufsgenossenschaft bezahlen, Werkzeuge müssen eventuell gekauft werden und so weiter. Das sind alles Faktoren, die Sie in Ihrer Berechnung berücksichtigen müssen.

Bei der Wahl der Zinsfestschreibung sollte man darauf achten die richtige Zinsfestschreibungsperiode zu wählen. Die Zinsfestschreibung wird auf die gesamte Dauer fest vereinbart. Die Banken geben in der Regel die Auswahl von Zinsfestschreibungsperioden von maximal 15 Jahren. Einige Banken bieten diese Perioden auch über die gesamte Laufzeit an.

Bei einer kurzen Zinsfestschreibung sind die Zinsen in der Regel niedriger. Falls Ihr Darlehen aber verlängert werden muss, und der Marktzins gestiegen ist, ist es oft nachteilig nur eine kurze Zinsfestschreibung gewählt zu haben. Wenn Sie wissen das Sie, in zum Beispiel 4 Jahren, eine Sondertilgung vornehmen möchten, bietet sich eine niedrige Zinsfestschreibung für einen Teil des Darlehens an.

Unterschied Sondertilgung und Sonderzahlungen

Eine Sondertilgung reduziert die zusätzlichen Zahlungen, sodass man weniger Zinsen bezahlen muss. Eine Ausnahme bildet das Annuitätendarlehen, bei dem die Belastungen gleich bleiben, da sich der Tilgungsanteil um den Betrag der ersparten Zinsen erhöht. Dadurch Verkürzt sich die Laufzeit des Darlehens erheblich.

Darlehen mit einer Zinsfestschreibung sind nur dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wenn im Vertrag ein Recht auf Sondertilgungen vereinbart wurde, das Ende der Zinsfestschreibungsperiode erreicht ist oder nach Ablauf von 10 Jahren bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Die Sondertilgung ist nicht mit der Sonderzahlung zu verwechseln. Sonderzahlungen erhöhen lediglich das niedrig verzinste Bausparguthaben. Durch Sonderzahlungen wird das Darlehen, und somit auch die Zinsen, nicht reduziert. Es ist sehr wichtig zu prüfen, ob man eine Sondertilgung oder eine Sonderzahlung hat.

Die Auszahlung des Darlehens, wird in der Regel nach dem Baufortschritt ausgezahlt. Dabei ist zu beachten, dass Ihrer eigenen Barmittel bezüglich Termin oder Höhe ausreichen um die Firmen auszubezahlen.

Angebote verschiedener Anbieter sind nur schwer miteinander zu vergleichen, da sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zinszahlungen, Auszahlungsbedingungen und so weiter, sehr differieren können.

© Autor: Benjamin Hohmann

 
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